hi, ich habe nun nach einem halben jahr 'schlitten fahren' endlich den mut zu kündigen. was mich die ganze zeit daran gehindert hat, meinen job zu shmeißen ist die tatsache, dass man drei monate lang keine unterstützung bekommt (wozu zählt man eigentlich arbeitslosenversicherung?!). da ich mir aber bei erhält eines vermittlungsgutscheins ganz gute chancen ausmale, wieder einen job zu finden, interessiert mich nun ab wann die 3 monate sperrzeit gelten. ab dem tag an dem ich mich arbeitssuchend melde? oder ab dem tag an dem ich endgültig erwerbslos bin (nach auslaufen der kündigungsfrist)? bekomme ich in dieser zeit trotzdem den vermittlungsgutschein? danke schon mal für eure tipps!:)