Hallo,

ich hoffe, ich finde hier Anwort: Ich bin seit 16.10.2011 arbeitslos und arbeitsuchend gemeldet und beziehe seit dem ALG I. Von Seiten der Arbeitsagentur habe ich außer der finanziellen Zuwendung keinerlei Unterstützung bei der Jobsuche erhalten. Nun, kurz bevor mein Leistungsanspruch endet (15. 10.12) erhalte ich ohne vorheriges Gespräch oder ähnliches eine „Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. § 45 I 1 SGB III“ mit Zuweisungsbeginn 08.10.2012 und Zuweisungsende 02.12.2012.

Besteht über den 15.10.2012 denn überhaupt eine Mitwirkungspflicht (so wie ich das Gesetz lese, nicht) und hab ich irgendeinen anderen Vorteil (bin ich wenigstens krankenversichert?). Geld wird es ja wohl nicht mehr geben, oder? Mein Anspruch ist ja dann aufgebraucht.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Ich denke, ich müsste vom 08.10. bis 15.10. an dieser Maßnahme teilnehmen. Es kann doch aber nicht im Sinne der Agentur sein, jemanden für eine Woche in einer Maßnahme zu haben, die für 8 Wochen konzipiert ist.

Danke in Voraus