Hallo,

wir haben eine Frage bezüglich der Mietbescheinigung die das Jobcenter von uns verlangt. Der Mietvertrag für die neue Wohnung wurde schon unterschrieben und an das Jobcenter abgegeben. Die Wohnung ist nicht angemessen, macht aber nichts, denn wir haben die Kaution und die Umzugskosten selber getragen und übernehmen in Zukunft auch die Differenz.

Der Mietvertrag liegt dem Jobcenter bereits vor, allerdings wurden wir ermahnt als wir die Mietbescheinigung nicht abgegeben haben weil einige Angaben wie die komplette Größe des Objektes und die Nebenkostenaufteilung im Mietvertrag nicht hervorgehen.

Eine neutrale Mietbescheinigung wurde uns trotz höflichen Nachfragen nicht ausgestellt.

Die Problematik: Wir haben unser Recht dem Vermieter nichts über ALG II zu sagen wahrgenommen und möchten ihm nun natürlich keine Mietbescheinigung für das Jobcenter vorlegen.

Ggf. würden wir dem Vermieter fragen wie die Nebenkosten genau zustande kommen und die Info an das Jobcenter weitergeben. Ist die Aufstellung zwingend erforderlich oder könnte das Jobcenter zum Beispiel auf die detailierte Jahresabrechnung warten?

Zur den Heizkosten: Der Vermieter hat vorab ÖL getankt und uns die Rechnung gegeben die dem Jobcenter auch bereits vorliegt. Wir zahlen also monatlich den Gesamtbetrag durch 12 Monate ab.

Hat jemand einen guten Rat für uns? Kann das Jobcenter unseren Antrag ganz bzw. teilweise verweigern wenn die detailierte Nebenkostenaufstellung fehlt?

Vielen Dank vorab,

S+G Hoffman