Schule zeigt 9-jähriger Fack ju Göthe (FSK 12). Ist das ohne mein Einverständnis erlaubt?

Meine 9-jährige Tochter erzählte mir gestern, dass sie im Unterricht Fack ju Göthe (Teil 1) angeschaut haben. Ich selbst halte den Film für völlig ungeeignet und würde meiner Tochter in diesem Alter keinesfalls erlauben sich sowas anzusehen.

Nun ist es ja so, dass zB im Kino Filme mit FSK 12 schon ab 6 Jahren angesehen werden dürfen, in Begleitung eines Erwachsenen. Wie ist das in der Schule geregelt? Die begleitende erwachsene Person war zwar hier die Lehrerin, jedoch finde ich es grenzwertig, wenn sie solche Entscheidungen für mich treffen darf. Da hätte ich es zumindest erbeten mein Einverständnis einzuholen, anstatt solche Filme ohne mein Wissen zu zeigen.

Es war ja kein Lehrfilm oder auf den Unterricht bezogener Inhalt. z.B. wenn man mal das Thema Titanic im Unterricht behandeln würde, sich dann den Film dazu anzusehen. Zwar ist dieser auch FSK 12, aber dann wurde das Thema ja bereits zuvor bearbeitet und pädagogisch begleitet. Einfach einen Film wie Fack ju Göthe zu zeigen ist doch völlig an jeder Pädagogik vorbei geschossen.

Meine Tochter kam dann mit Zitaten aus dem Film "ich kauf mir neue Tittenn" und fand dies auch abstößig. Da kann ich nach der Schule dann erstmal über "Tittenn" sprechen und die versäumte Pädagogik der Lehrkraft nachholen.

Kann mir jemand Auskunft geben ob die Schule das ohne mein Einverständnis / Wissen einfach machen darf?

Schule, Filme und Serien, FSK 12, Fack ju Göhte
Notarkosten bei sehr niedrigem Kaufpreis, gibt es Mindestpreise beim Notar?

Ich hab über ne online auktion ein wochenendgrundstück mit kleinem häuschen ersteigert. In der auktion schrieb die Eigentümerin "Wenn Sie dieses Objekt hier ersteigern, müssen Sie ungefähr 10 % des Kaufpreises an Notarkosten, Grundbucheintrag und Steuern bezahlen." Nun hab ich das ganze allerdings für einen preis von nur 22,50 euro ersteigert und die Eigentümerin redet nun nur noch von sämtlichen mindestpreisen statt den angegebenen 10% vom Kaufpreis. Des weiteren, was kommt da noch an kosten auf mich zu? z.B. Grunderwerbssteuer? In welcher Höhe? Kann ich verlangen nur 10% zu zahlen und den rest die Eigentümerin es so in der auktion stand? Und letzte frage, die Eigentümerin hat nach dem kauf erst bekannt gegeben dass sie über 400 km von uns entfernt wohnt. In der auktion war ein ort direkt in Grundstücksnähe angegeben und kein sonstiger Hinweis auf die entfernung. Ich sagte der Eigentümerin dass ich keine 800 km (hin und zurück) in kauf nehmen werde, sie zu uns zum notar kommen soll. Nun verlangt sie die erstattung der benzinkosten zu 100% von mir. Da sie nun am haus schon nix verdient hat bot ich an 50% zu erstatten, sie will aber 100% von mir. Kann sie das verlangen? Soll ich meinen anwalt zu rate ziehen? Ich möchte für das haus im vorfeld keine Unsummen bezahlen, denn es wurde ein und wasserschaden in der auktion erwähnt. Ich weiß noch garnicht was mich in dem haus erwartet. Dachte nur für den mini preis und nie mini erwebsnebenkosten mache ich da ja nix falsch...

Recht, Kosten, Notar, Umschreibung
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