Tach auch, meine Tochter ist 21 Jahre alt, hat Ihre Ausbildung abgeschlossen und ist vor einem Jahr berufsorientiert von der Mitte in den Süden Deutschland gezogen.

Dort ist Sie vor kurzem arbeitslos geworden. Das ALG1 läuft in diesem Monat aus; Sie muss ALG2 beantragen.

Die Frage: Inwieweit kann mich der SGB2-Träger verpflichten, Unterhaltszahlungen an meine Tochter zu zahlen, respektive die von ihm gezahlten Leistungen von mir ganz oder teilweise wieder einzufordern.

Vielen Dank für Ihre qualifizierten und sachkundigen Antworten.