Guten Abend! Ich muss jetzt mal etwas ausholen; Also, mein Arbeitsvertrag lief letztes Jahr im August aus. Aus dem Grund habe ich mich dazu entschieden zu meinem Freund zu ziehen, der ca. 330 km von mir entfernt wohnte. Da ich hier noch keine Arbeit hatte, war ich beim Jobcenter um nach ALG ll zu fragen, da mir ALG l nicht zusteht. Damals haben die gesagt, dass mein Freund zu viel verdient und es mir deshalb nicht zusteht. Das war auch okay, ich will ja auch nichts, was mir nicht zusteht. Viele aus meinem Bekanntenkreis haben allerdings daran gezweifelt, dass mir gar nichts zusteht, also bin ich zu meiner Anwältin, die mir gesagt hat, dass erst nach einem Jahr eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht und mir also etwas Geld zusteht. Ich, total happy, bin heute nochmal zum Jobcenter und wurde total abgewimmelt. Die wollte nicht mal meinen Antrag annehmen. Sie sagte, das wenn gleich von anfang an eine Beziehnung besteht, gilt das nicht mit dem 1 Jahr. Nun, davon hat meine Anwätin nichts gesagt und gelesen habe ich davon auch nichts! Natürlich werde ich Widerspruch einreichen, denn ich habe im Moment nicht mal eine Krankenversicherung, die ich mir leisten kann. Kennt sich damit jemand aus und kann mir ein paar Tipps geben??? Und BITTE erspart euch dumme Kommentare wie; geh doch arbeiten etc...Es ist ja nicht so, dass ich faul zu Hause rumsitze. Ich schreibe fleißig Bewerbungen aber in meinem Beruf (Fremdsprachensekretärin) ist es nicht ganz so toll gesät mit Stellen!!! Danke schonmal an alle die hilfreiche Antworten haben!!!