Hallo,
ich habe vom 16.09.12 - 06.01.13 ALG 1 bezogen und vom vom 07.01.13 - 04.02.13 wieder gearbeitet.
Ich bin nun seit dem 05.02.13 wieder arbeitslos und habe wieder das Alg 1 beantragt und da das ALG 1 am 15.04.13 ausläufft auch schon ALG 2.
(In Hartz 4 wollte ich nicht kommen deswegen habe ich in der ersten arbeitslosen Zeit kein ALG 2 beantragt.)
Jedenfalls wurde mir eine Aufstockung des ALG1 durch das ALG 2 von 192,- bewilligt.
NUN MEINE FRAGE:
Kann ichl einen Antrag auf ALG 2 Nachzahlung aus meiner ersten Zeit wo ich nur ALG 1 beantragt habe stellen?