Meine Expartnerin und ich praktizieren seit unserer Trennung das Wechselmodell (50 - 50) mit unserem Sohn. Er ist also immer abwechselnd eine Woche bei mir und eine Woche bei ihr. Seit kurzem hat meine Exfreundin ihr Studium beendet und ALG II beantragt. Da ich erwerbstätig bin, verlangt das Jobcenter nun von mir Unterhalt für die Zeit in der mein Sohn bei der Mutter wohnt. Andererseits wurde mir vom Jugendamt (welches ja den Unterhalt im Allgemeinen festlegt) bestaetigt, dass bei einem Wechselmodell KEIN Unterhalt gezahlt wird. Auch in diesem Forum habe ich bereits gelesen, dass in unserer Situation (Vater erwerbstätig/Mutter Leistungsempfängerin/Wechselmodell) kein Unterhalt gezahlt wird. Was ist nun richtig? Wie ist die korrekte Gesetzeslage?