Hallo!

Man nehme an Person X, wohnhaft in NRW, U25, lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter. Bedingt durch ein Studium muss Person X demnächst in die erste eigene Wohnung ziehen. Diese muss nicht beim JobCenter abgesegnet werden, da sie durch BAföG finanziert wird. Hat diese Person X Anspruch auf Ersteinrichtungsgeld, da ja nur das ehemalige "Kinderzimmer" vorhanden ist und weder Mutter noch Person X die Möglichkeit haben Geld zurückzulegen, da ALG2 sehr niedrig ist?