Bin seit 1 1/2 Jahren wegen Krankheit zu Hause, bin jetzt ausgesteuert und bekomme seit November ALG I. Stehe aber noch im Arbeitsverhältnis und habe noch von 2 Jahren Urlaub. Den würde ich mir gerne auszahlen lassen. Meine Frage ist jetzt: Hat das Arbeitsamt das Recht, das Geld von mir zurückzufordern?  Dass ich erst gekündigt sein muss, um an das Geld zu kommen, weiß ich.