Hallo,

habe letzten Oktober eine Umschulung angefangen. Der Bildungsgutschein ist vom Jobcenter da ich zwar Alg1 bekomme aber aufstockend auch noch Alg2 mit 325.-Euro´bekomme und so das Jobcenter und nicht merh die Arbeitsagentur zuständig waren. Nun habe ich vor 1 1/2 Wochen den Aufhebungsbescheid von Alg2 bekommen zum April, wir sollen Lastenzuschuss (Wohngeld) und Kinderzuschlag beantragen. Bingo KiZu ist schon mit 280 euro, also fallen wir beim Jobcenter raus. Was ist denn nun mit der laufenden Umschulung?? Das Jobcenter weiss es noch nicht genau. jetzt habe ich in der Eingliederungsvereinbarung die zur Umschulung geschlossen wurde einen Passus gelesen den ich komisch finde...........da steht................**Diese eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers gesondert vereinbart.*......................................... was soll das heissen, können die nun wirklich verlangen das ich nun abbreche?? wäre es nicht einfacher wenn die Arbeitsagentur die Maßnahme übernimmt? vielen dank schonmal für eure antworten