Hallo, meine Tochter macht zur zeit eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ( BVB ). Nun erfahre ich, das die Vergütung die sie dort bekommt ( 216,- Euro ) komplett bei meinem Regelsatz von ALG II eingerechnet wird. Hat sie denn in diesem Fall keinen Freibetrag? Danke für die Antworten