Ich habe folgendes Problem:
Ich bin zur Zeit auf Hartz IV Leistungen angewiesen. Ich könnte am Montag einen Arbeitsvertrag (Teilzeitstelle) unterschreiben. Beginn der Tätigkeit wäre der 16.11.2015.
Jetzt ist es aber so dass ich Anfang Dezember noch laufende Kosten zum Lebensunterhalt begleichen muss. Wenn ich also am 16.11.2015 anfange zu Arbeiten und mein Lohn erst im Laufe des Dezembers eingeht (wann kann ich nicht sagen, ich habe den Arbeitsvertrag noch nicht vorliegen), kann mir das Jobcenter bereits die Leistungen, die ich am 30.11.2015 überwiesen bekommen würde, streichen, auch wenn ich erst später Lohn bekommen würde?
Es ist eine Teilzeitstelle deren Entlohnung unter Hartz IV Niveau liegt.