Ich habe bei mir folgende Situation vorliegen:

Ich bin Student bis Ende des Monats und danach arbeitssuchend und Beantrage ab dem neuen Jahr ALG II für mich. Termin etc.. alles schon gemacht.

Nun lebe ich zum einen in einer WG mit 2 Mitbewohnern, aber jeder für sich einzeln. Allerdings lebt meine Freundin auch noch bei mir. Sie macht derzeit ein Vorbereitungssemester für ausländische Studenten an der Universität und beim erfolgreichen bestehen des DSH Test würde sie ein Master-Studium für 2 Jahre anfangen. Sie selber geht nicht arbeiten und hat auch nur das Geld was sie für den Aufenthalt in Deutschland vorher auf einem Sperrkonto raufgezahlt hat. Zu dem bezahle ich alleine die Wohnung, GEZ usw.... . Sie kommt finanziell gerechnet auch für Ihr eigenes Essen im Monat auf. Aber wir gehen natürlich gemeinsam Einkaufen und teilen uns ein Bett und leben erst 4 Monate zusammen.

Ist das nun eine Bedarfsgemeinschaft im Eheähnlichen Sinne und dürfen diese meine Freundin überhaupt anrechnen (also ist dsie Leistungsberechtigt) ?

Ich will bei der Arge keine Falschaussage machen die mir später nen Stolperstein in den Weg wirft, daher meine Frage.