ALG I - ab dem Datum der persönlichen Meldung?

Hallo liebe Cummunity-Mitglieder,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Ich bin vom 16.12.2016 - 08.01.2017 Arbeitslos (Drehpause). Dazu habe ich mich am 08.12.16 via Online-Formular Arbeitssuchend gemeldet.

Daraufhin bekam ich eine persönliche Einladung zum Gespräch am 10.01.2016. Dem bin ich natürlich auch gefolgt und habe dort meine Unterlagen abgegeben und meine Daten erfassen lassen.

Anschließend habe ich Online meinen Antrag für ALG1 gestellt.

Nun sagte mir aber eine Dame am Telefon, dass mir das ALG1 ABER erst ab dem 10.01.2016 zusteht.

Da sind mir natürlich die Lampen angegangen. Okay ich habe mich zu spät gemeldet (dies auch schon in dem Fragebogen angegeben) was ja 1 Woche Sperrzeit bedeutet.

Damit bin ich auch voll einverstanden, aber ich war noch nie in meinem Leben auf Unterstützung angewiesen, habe immer meine Rechnungen bezahlt und noch nie Leistungen bezogen.

Nun war es einmal soweit und ich habe mich zeitig Arbeitssuchend gemeldet (ONLINE) und dann kam ja nur ein Brief mit der Einladung für einen Monat später.

Gibt es eine Möglichkeit, die Leistungen doch noch ab dem 16.12.2016 zu erhalten?

Ich finde es nämlich nicht fair - pünktlich gemeldet -auf persönliche Vorstellung gewartet weil der Termin einen Monat später war - dann gesagt bekommen: pech gehabt, wären sie mal besser früher gekommen.

Kann mir da jemand genauere Informationen zu geben?

Vielen lieben Dank!

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Krankschreibung und arbeitslos ohne Bezug von ALG I?

Hallo, Meine Frage ist ein wenig komplex. Folgende Ausgangssituation liegt vor: ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass am 31.01. endet. Und ich bin mit Zwillingen schwanger. Schwangerschaftsbedingt bin ich auch seit Mitte November krankgeschrieben und beziehe (zumindest theoretisch, danke lieber langsamer Arbeitgeber) seit Ende Dezember Krankengeld. Die aktuelle Krankmeldung gilt bis 31.01. (also genau Ende des Arbeitsvertrages), aber mein Gynäkologe wird mich auch weiterhin krankschreiben, da arbeiten wirklich nicht drin ist den Rest der Schwangerschaft. Nun habe ich, wie mir das Arbeitsamt sagt, keinen Anspruch auf ALG I, da ich krankgeschrieben bin. Kein Problem, meint die Krankenkasse, da bekomme ich auch nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses dann weiter Krankengeld und die Krankenkasse bezahlt ihre Gebühren für mich. Das Schöne ist wohl außerdem, dass mir diese Monate oder Wochen, die ich "nur" Krankengeld beziehe, dann beim Elterngeld nicht als "Nullrunden" (also als Monate mit null Euro Einkommen) in die Berechnung eingehen, da die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist (bei ALG und Krankengeldbezug aus anderen Krankheitsgründen ist das wohl so, ich muss dann halt ein Attest von meinem Gyn mit zum Elterngeldantrag darzulegen, das mir bescheinigt, dass ich schwangerschaftsbedingt krank war).

So weit klingt alles ganz gut, ABER:

Gestern hat mein Gynäkologe gemeint, er kann mich ja nur bis zum Mutterschutz krankschreiben. Und was dann? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn nicht, dann sitze ich ja finanziell in der Zeit des Mutterschutzes auf dem Trockenen, bis ich Elterngeld beantragen kann, was im Falle von Zwillingen ja sogar länger dauern würde, da der Mutterschutz bei Mehrlingen ja auch länger andauert.

ALG II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz
Jobcenter, Rückerstattung bescheid bekommen wegen Mutterschaftsgeld?

Hallo zusammen. um einmal vorab zu erklären: Ich mache eine überbetriebliche Ausbildung, bin Schwanger und derzeit im Mutterschutz, errechneter Entbindungstermin ist der 19.12.2016. Es sieht folgendermaßen aus: Im Oktober war ich schon bei meiner Krankenkasse, wegen dem Mutterschaftsgeld, damit das rechtzeitig zum antritt meines Mutterschutzes auch ausbezahlt ist. Die Krankenkasse hat für die zeit vom 07.11.2016 - 18.12.2016 das Mutterschaftsgeld schon im Oktober ausbezahlt, ich habe es natürlich dem Jobcenter mitgeteilt, damit diese für November und Dezember natürlich neu berechnen können, da ich ja für November sowie Dezember nicht das ganze Ausbildungsgehalt erhalten werde. Nun habe ich heute Post vom Jobcenter im Briefkasten liegen gehabt : ANHÖRUNG ! Ich habe in der zeit vom 01.10.2016-31.10.2016 zu unrecht geld bezogen und soll eine Rückforderung leisten. Auf dem Brieg der Krankenkasse steht ja drauf das das Geld was ich erhalten habe für die zeit ist, die ich im Mutterschutz bin, wie kann das sein , dass das Jobcenter jetzt eine Rückforderung für Oktober verlangt ??? nur weil die Krankenkasse das geld schon im Oktober ausbezahlt hat??

Habe das Geld was ich von der Krankenkasse bekommen habe, natürlich weggepackt , weil es ja für die zeit vom 07.11 -18.12 ist also für die 6 Wochen vor geburt

ich bin echt ratlos und hoffe auf schnelle Hilfe

ALG II, Mutterschaftsgeld, Rückerstattung
Estausstattung vom jobcenter?

Hello zusammen

Hoffe hier findet sich eine/r der sich mit dem Recht in dem Bereich auskennt.

Problem ist folgendes : Ich habe für meine Wohnung eine Erstausstattung beantragt welche abgelehnt wurde mit der Begründung das "nur bei ersteinzug eine Ausstattung geleistet wird"

Hab mir nun einen Termin bei einem Anwalt gemacht und möchte wissen ob sich dieser überhaupt lohnt.

Zu den Umständen : Ich zog im Dez. 2015 mit meiner damaligen Freundin zusammen und War zu dem Zeitpunkt arbeitslos und bezog alg1 und War bis zum zusammenzug noch/wieder bei meinen Eltern untergekommen (2jahre gemeldet)

Zum 1.08.2016 lief das alg1 aus und ich beantragte alg2 und eine Wohnung. Klappte alles soweit.

So..da ich in die Wohnung keinerlei Möbel oder dergleichen mitgebracht da ich ja aus dem Elternhaus kam und so gut wie alles meiner Freundin gehört müsste ich doch einen Anspruch haben ......oder nicht

Den Antrag stellte ich vor 9wochen...und hab jetzt wieder Arbeit seit . .vollzeit/super Lohn

Kp ob das irgendwie wichtig ist.

Wohnen War bzw ist dort absolut nicht möglich...ohne Bett und küche😅 Zudem habe ich das im Antrag explizit bemerkt das ich dort nicht nächtige und vor der Besichtigung eines Sachbearbeiters um Rückruf Bitte.

Was folgte War ein Brief das ich nicht angetroffen wurde...somit wurde das ganze nur um 1woche verzögert.

Nun...Einspruch mit Anwalt. ..oder in den sauren Apfel beißen und Küche auf raten kaufen?

ALG II, Erstausstattung
Wie wird die Nachzahlung von Kindergeld in einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz 4) berechnet?

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder Fragen zur Berechnung von ALG 2.

Die Situation stellt sich wie folgt dar: Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, die aus einem unverheirateten Paar besteht, das zusammen wohnt.

Bis Juli bezogen beide ALG 2, seit August hat die Frau eine Ausbildung begonnen und wird laut § 7 SGB II aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen, weil sie die Möglichkeit hat, andere Leistungen zu erhalten, in ihrem Fall Kindergeld. Sie ist 22 Jahre alt.

Ein Kindergeldantrag wurde gestellt und in den letzten Tagen bewilligt. Überraschenderweise wurde eine Nachzahlung des Kindergeldes ab April gewährt und nicht ab August, wie zunächst angenommen, mit der Begründung, dass im Monat April der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde und sie somit ab dem Zeitpunkt des geschlossenen Vertrages Anspruch hätte.

Erste Frage: Entspricht diese Information der Wahrheit?

Nun sieht es so aus, dass ein Gesamtbedarf von 1131,70 Euro besteht. Aufgrund des Leistungsausschlusses der Frau erhält nur noch der Mann 565,85 Euro, also 50%, was nach meinem Kenntnisstand seine Richtigkeit hat.

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich da irre.

Das Einkommen der Frau sah vor Bewilligung des Kindergeldes so aus:

Bruttolohn: 869,85 Euro

Nettolohn: 776,83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag (20% des Bruttoeinkommens): 173,97 Euro

Bereinigtes Einkommen: 502,86 Euro

Jetzt kommt die Nachzahlung des Kindergeldes ins Spiel. Sie beläuft sich auf 1.140 Euro und wird voraussichtlich diesen Monat überwiesen.

Daraus ergeben sich einige Fragen. Wie berechnet das Jobcenter das zusätzliche Einkommen (Kindergeld), sprich, wird es auf die Monate April bis September verteilt, oder zählt die komplette Zahlung als Zufluss im September?

Die Nachzahlung überstiege dann natürlich den Gesamtbedarf des Septembers.

Stimmt meine Vermutung/Rechnung?

Bruttolohn, einschließlich Kindergeld (869,85 + 1.140): 2.009,85 Euro

Nettolohn + Kindergeld (776,83 + 1.140): 1.916.83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag, Stufe I (20% des Bruttoeinkommens) bis 1.000 Euro: 200 Euro

Freibetrag, Stufe II (10% des Bruttoeinkommens) ab 1.000,01 Euro (also 2.009,85 - 1.000 = 10% vom Rest, 1009,85): 100,99 Euro

Bereinigtes Einkommen (1.916.83 - 100 - 200 - 100,99): 1.515,84 Euro

Nach dieser Rechnung gäbe es einen Überschuss von 384,14 Euro (1.515,84 - 1131,70 [Gesamtbedarf]).

Müssten nur die 565,85 Euro, die vom Jobcenter gezahlt wurden, zurückgezahlt werden, oder sogar der Überschuss in Höhe von 384,14 Euro, also insgesamt (565,85 + 384,14) 949,99 Euro?

Oder liege ich mit meiner Rechnung/Vermutung komplett daneben?

Über kompetente Antworten, (gerne mit Begründung) freue ich mich sehr!

Liebe Grüße!

Leistung, Einkommen, ALG II, Antrag, Berechnung, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Rückzahlung
GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

Hallo Ihr Lieben,

ich und mein Freund haben einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag gestellt. Ich kriege BAB, bei mir ist also alles geklärt.

Mein Freund hat ein duales Studium absolviert, wurde aber nach 6 Monaten noch innerhalb der Probezeit gekündigt. Das war im März. Ende Februar sind wir in unsere Wohnung eingezogen. (Der Mietvertrag läuft ab 01.01.16, die ersten 2 Monate mussten wir aber renovieren, in der Zeit haben wir auch nur die Nebenkosten gezahlt, das steht so auch im Mietvertrag.)

Da er erst 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er natürlich kein ALG, er hätte aber Sozialgeld bekommen,also Harz 4. Den Antrag hatte er auch.

Das er aber ab 01.10 ein anderes Studium anfängt haben wir uns dazu entschlossen es nicht zu beantragen und stattdessen von meinem Geld, Unterstützung unserer Eltern, Kindergeld und Reserven zu leben.
Wir mussten uns einschränken aber es ging.

Vorkurzem haben wir dann Post von der GEZ bekommen, dass wir etwas nachzahlen müssen, was ja an sich richtig ist.

Auf Grund der Umstände haben wir Antrag auf Freistellung gestellt. Beigelegt haben wir meinen BAB Bescheid und seine Ablehnung auf ALG, daraus folgt ja eigentlich, dass er Sozialgeld beantragen kann oder?

Aufjedenfall wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt meine Frage kann er bei der Arbeitsagentur eine Erklärung bekommen, dass er Geld hätte beantragen können?

Ich finde es so unfair, dass Leute die auf Kosten von Amt leben alles gezahlt bekommen und Leute die probieren es ohne hinzukriegen zur Kasse gebeten werden.

Weiß jemand was wir tun können?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Nana

Arbeitslosengeld, ALG, ALG I, ALG II, GEZ, Hartz IV, Rundfunkbeitrag
Auto und Hartz4 - was ist nun richtig?

Ich nutze das Fahrzeug von meinem Vater, welches vorerst auf seinen Namen versichert und zugelassen war. Das Fahrzeug ist definitiv nicht mein Eigentum, denn es wurde als Gebrauchtfahrzeug von meinem Vater mit seinem Geld gekauft, Kaufvertrag liegt vor.

Da mein Vater mir das Fahrzeug zur Verfügung stellt, hat er beschlossen, dass ich die jährlichen KFZ-Versicherungskosten sowie die KFZ-Steuern selber tragen muss.

Um von günstigeren Versicherungskonditionen (wenn Fahrzeugführer + Fahrzeughalter + Fahrzeugversicherungsnehmer = eine Person ist) zu profitieren, wurde dieses genutzte Fahrzeug vor Paar Jahren auf meinen Namen zugelassen und versichert.

Nun war ich eine kurze Zeit arbeitslos und musste leider ALG2 beziehen. Ich habe angegeben, dass ich kein eigenes Fahrzeug habe.

Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Jobcenter, in dem steht, dass es denen bekannt geworden ist, dass ich ein Auto fahre und ich muss die Kopie des KFZ-Scheins einreichen. An dieser Stelle frage ich mich, woher sie die Information erhalten..., von der Zulassungsstelle?? Oder hat mich womöglich der Sachbearbeiter in der Stadt fahren sehen..? In dem Schreiben steht lediglich, dass es denen bekannt geworden ist, dass ich ein Auto fahre.

Was kann jetzt passieren? Muss ich bestimmte Summen evtl zurückzahlen, nur weil das Fahrzeug auf mich zugelassen ist. Es ist aber in der Tat nicht mein Fahrzeug, mein Vater kann das jeder Zeit bestätigen und den Kaufvertrag vorlegen.

Danke

Auto, ALG II, Hartz IV
Muss das Jobcenter die Fitness Studio Kosten für Schwerbehinderte Bezahlen?

Hallo Ihr lieben,

Ich möchte heute von euch wissen ob das Job Center die Fitness Studio Gebüren Für Schwerbehinderte Menschen zahlen muss ? oder ob das Job center nicht sogar zur zahlung verpflichtet ist?

Da ich ALG2 Beziehe habe ja anspruch auf geldleistungen und habe vor 1 woche mein Antarag zur kosten übernahme beim Jobcenter eingereicht zusammen mit dem Attest von meinem Schmerzarzt in dem volgendes stand.

Attest anfang ( Aus ärztlicher Sicht, ist für den Patienten, vor dem Hintergrund der bisherigen Krankengeschichte, die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit in einem Fitnessstudio erfotderlich, um in das Erwerbsleben eingegliedert werden zu können. ) Attest ende .

und heute kamm der Ablehnungsbescheid vom Job Center in dem bescheid stand leider müssen wir ihren antrag abgelehnt werden, mit der Begründung was der Regelbedarf alles umfasst ( Z.b.: Ernährung, Kliedung, Körperpflege, Hausrat und so was. )

Im zweiten abschnitt des Ablehnungsbescheides steht dan folgendes ( Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt und stellt nach den mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweichbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.)

Aber ich bin der meinung da ich Schwerbehindert bin ist das Job Center verpflichtet die kosten für das Fitnessstudio zu übernehmen ob nun mit einem extrag regelsatz oder mit dem gesätzlichen mehrbedarf für schwerbehinderte menschen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und meine frage beantworten und leicht kennt ja jemand ein paar pasende urteile vom deutschen Sozialgericht, ich freue mich schon auf eure hofentlich hilfreichen komentare.

Mit freundlichen Grüßen euer Dumefragehabe ^^

Fitnessstudio, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, schwerbehindert
Bin ich verpflichtet die Lohnabrechnung meines neuen Jobs dem Jobcenter vorzulegen?

Ich habe eine kurze Zeit ALGII bezogen. Nun habe ich durch eigene Bemühungen einen neuen Job gefunden. Wie es sich gehört, teilte ich dies auch dem Jobcenter mit und reichte auch den unterschriebenen Arbeitsvertrag zum 01.07.2016 dem Jobcenter ein. Mit diesem Vorgang meldete ich mich meines Erachtens beim Jobcenter automatisch ab...

Mir ist verständlich, dass das Jobcenter das Recht und die Not hat während der Antragsstellung auf ALGII meine letzten Lohnabrechnungen sowie die Kontoauszüge der letzten Monate anzufordern - schließlich überprüfen sie somit, ob bzw. in welcher Höhe mir Leistungen zustehen....

Was interessiert es sie aber die Lohnabrechnung meines aktuellen/neuen Arbeitsgebers sowie der Kontoauszug, aus dem der Lohnzufluss ersichtlich ist, wo ich mich doch bei denen quasi zum 30.06.2016 abgemeldet habe...!???

Aus dem Arbeitsvertag geht klar hervor, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.07.2016 beginnt - also bekomme ich logischerweise meinen ersten Lohn erst nach dem 01.07.2016... Mit dieser Erkenntnis ist somit auch auszuschließen, dass das Jobcenter mir evtl zu viel im Monat Juni bezahlt haben könnte, was ja verständlich um Anforderung dieser Unterlagen wäre...

Es ist somit fraglich, was das Jobcenter mit dieser erster Lohnabrechnung für den Monat Juli und dem erwähnten Kontoauszug erreichen will...?

Bitte klärt mich über die Rechslage auf - bin ich verpflichtet dem Jobcenter diese Unterlagen vorzulegen in solch einem Fall...??

Wie wahrscheinlich die meisten, möchte ich ungerne meine finanziellen Angelegenheiten mit anderen teilen... und erst Recht nicht mit Jobcenter...

Danke im Voraus!

Job, ALG II, Hartz IV
18, arbeitslos, zuhause rausgeschmissen - obdachlos?

Hallo, ich habe leider nichts zu meinem Problem im Internet gefunden, deswegen hoffe ich hier auf Hilfe. Ich bin 18, derzeit arbeitslos aus gesundheitlichen Gründen (psychischen Erkrankungen) & bin vor 2 Wochen zuhause rausgeschmissen wurden. Ich wohne seitdem bei meiner Cousine & ihren Freund in einer 2-Raumwohnung mit meiner Katze. Dies ist natürlich keine Dauerlösung, also wollte ich Unterstützung beim Amt beantragen. Heute hatte ich endlich einen Termin beim Jobcenter, der für meinem noch im Perso eingetragen Wohnsitz zuständig ist, die konnten mir aber leider nicht helfen, weil ich zurzeit in einem anderen Landkreis "wohne". Mir wurde dort gesagt, ich müsste mich erst "ohne festen Wohnsitz" beim Einwohnermeldeamt anmelden & dann könnte ich Anträge auf Alg 2 & eine Unterkunft stellen. Also bin ich heute gleich nach dem Termin zum Einwohnermeldeamt, ohne Erfolg. Ich wurde wieder weggeschickt. Die Dame dort hat so getan als ob sie von der ganzen Sache noch nie was gehört hätte. Ich solle zum Sozialamt, die würden mir helfen. Ich hatte mich schon mal auf einem anderen Jobcenter erkundigt, das für den Landkreis zuständig ist, in dem ich mich gerade aufhalte. Die Dame dort meinte, dass ich erst den Alg 2 Antrag stellen solle & mich danach erst ummelden soll. Langsam bin ich echt verzweifelt, überall wird man weitergeschickt & jeder erzählt einem etwas anderes. Ich hoffe hier kennt sich jemand mit dieser Thematik aus & kann mir weiterhelfen, ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Einwohnermeldeamt, Jobcenter, obdachlos, Sozialamt, Unterkunft, wohnungslos
Hartz VI unter 25: Unterhaltspflicht?

Hallo! Ich bin unter 25, wohne seit 4 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, habe keine abgeschlossene Berufsausbildung und bin derzeit arbeitslos. Ich war mal beim Jobcenter wegen des Hartz IV-Antrages und die sagten mir, dass meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind und sich das Amt das Geld bei meinen Eltern wieder holen würde, wenn ich ALGII beziehe. Soweit ich richtig informiert bin, liegt der Unterhaltsanspruch bei ca 550€. Ich habe den Antrag abgebrochen, um diesem Knebelvertrag vom Amt mit Jobangeboten (oder soll ich eher sagen "-Verpflichtungen) die kompletter Müll sind, entgehen zu können. Meine Eltern sind jedoch nicht bereit mir den vollen Unterhaltsbetrag zu zahlen und überweisen mir monatlich einen Hungerbetrag von 250€, von dem ich auch noch meine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, Miete, Verpflegung für mich und meine Katzen, Kleidung...alles halt zahlen muss. Sie wollen mir nicht mehr geben, weil sie wollen, dass ich HartzIV beziehe.

Jetzt meine Frage: WENN ich HartzIV bekäme/beziehen würde, wie hoch wäre der Betrag, den sich das Amt bei meinen Eltern zurückholt? Heißt: wäre es für meine Eltern günstiger, einfach ihren Unterhalt an mich zu leisten, oder einen Teil an das Amt zu zahlen. Oder käme es auf das gleiche raus?

Bitte nur fundierte Antworten und nicht "Ich glaube/habe gehört, dass" oder "also damals war das mal so, wie das jetzt ist, weiß ich nicht."

Vielen Dank schonmal! Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Geld, Unterhalt, Eltern, ALG II, Hartz IV

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