Arbeitsbeginn und kein Geld vom JC?

Guten Morgen,

Ich habe ein Problem und weiß nicht mehr genau weiter.

Folgende Situation:

Ich gehe zum ersten mal in meinem Leben richtig voll Arbeiten.

Der Arbeitsbeginn ist am 26.11.2018 und ausgezahlt werde ich immer zum 15 des folge Monats. Das heißt ich bekomme am 15.12.2018 nur Gehalt für eine Woche Arbeit, was sich auf ca. 300 € belaufen wird. Dies teilte ich dem Jobcenter mit und beantragte auch gleich Einstiegsgeld (23.10.2018), was mir auch bewilligt worden ist.

Jedoch wird mein komplettes ALG 2 für den Dezember gestrichen (02.11.2018).

Daraufhin habe ich einen Widerspruch eingelegt und meine Situation dargestellt. Jetzt bekomme ich trotz meines Widerspruch trotzdem eine Absacke. (kam aus einem Telefonat beim JC heraus).

Meine Frage ist. wie soll man denn eine Neue Arbeit beginnen wenn man sich bei Arbeitsantritt schon Verschuldet?

lediglich mit einen Einkommenbescheid könnte ich Rückwirkend noch einmal für einen Monat ALG 2 beantragen. Diese Information habe ich aus dem gestrigen Telefonat mit den JC. Das Problem auch wieder ist, das ich diesen Schein frühestens am 15.12.2018 bekomme aber wahrscheinlicher ist es das der erst 2 Wochen später bei mir eingeht.

Grob gerechnet sitze ich also einen Ganzen Monat auf mein Einstiegsgeld von 300 € fest. Die jedoch nicht Ansatzweise die Miete(500 €) und Unterhaltskosten von mindestens 300 € abdeckt.

Wie habt Ihr es aus der Arbeitslosigkeit geschafft, wenn ihr gleich zu Arbeitsbeginn mit nix dasteht?

Man riet mir ein Darlehen zu beantragen das aber zurück erstattet werden muss, dies habe ich gestern getan in der Hoffnung das ich es mit einer nachgezahlten ALG2 Leistung begleichen kann. Jedoch wird auch das Darlehen viel zu lange dauern bis es bearbeitet ist. ca. 4 Wochen nach deren Aussage.

Jetzt habe ich mit meinen Vermieter geredet (Deutsche Wohnen), in der Hoffnung das er Verständnis dafür hat sodass ich die Miete verspätet nachzahlen kann. Dieser ist jedoch nicht kulant und drückt mir gleich Mahngebühren rein. jedoch weiß ich nicht wie hoch diese Ausfallen werden.

Vielleicht hat einer eine Idee was man am besten machen sollte und wie man schuldenfrei in den Arbeitsmarkt einsteigen kann.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Miete, Schulden, Recht, ALG II, Darlehen, Einstiegsgeld, Hartz IV, Jobcenter, Arbeitsbeginn
Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG
JJobcenter streicht Leistung wegen fehlender mietbescheinigung?

Hallo,

Da ich in Umschulung bin und meine Freundin noch einige Monate in Ausbildung ist, bekommen wir ergänzende Leistungen vom jobecenter für meine Freundin, unserer Tochter und mich (1 Haushalt)

Bei dem Weiterbewilligungsantrag schrieb ich bei Unterkunftskosten: keine Änderungen. Dies wurde nicht angenommen, ich müsse zahlen rein schreiben. Da ich die einzelnen Posten nicht kannte schrieben ungefähre zahlen, sodass der gesamte überweisungsbetrag aber passte, den ich halt als Miete überweise.

Es kam eine Bewilligung mit einem zusatzschreiben, dass die Daten mit den bisherigen nicht übereinstimmen. Ich müsse eine mietbescbeinigung von Vermieter ausgefüllt einreichen bis zum...

Da ich diese Bescheinigung bereits vor etwa 12 Monaten einreichte und mir das schon unangenehm war hatte ich wenig Lust das ganze noch mal zu machen.

Ich ließ die Frist verstreichen. Dann kam wieder das schrieben mit neuer Frist.

An der Info schilderte ich die Situation, man gebe die Infos weiter.

Nun kam in der letzten Woche ein schreiben, dass die Unterkunftskosten für alle Mitglieder gestrichen wurde mit der Begründung der abweichenden Daten und der nicht erbrachten mitwirkungspflicht. Diese Entscheidung liege im eigenen Ermessen des sachbearbeiters. Wenn ich die mietbescbeinigung nachreichen könne entschieden werden, ob und in wie weit die Leistungen nachgezahlt werden.

Und Tatsache, es kam kein Geld.

Nun möchte ich ein schreiben verfassen. Vorher brauche ich halt noch Infos .im Internet finde ich sogar, dass die Bescheinigung gar nicht verlangt werden darf bzw die Leistungen nicht gestrichen werden darf in diesem Zusammenhang.

Also die fragen.... ist dieser Fall seitens des Jobcenters rechtens ? Was kann ich tun (außer dem Vermieter zu sagen das ich Leistungen beziehe und er dies ausfüllt) ?

Ich hoffe hier gibt's es Leute die sich auskennen und danke schonmal :)

Geld, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, MIetbescheinigung, Sanktionen Hartz 4
Jobcenter verlangt das ich mein Auto verkaufe obwohl es keine 7500,- Wert ist, was kann ich tun?

Hallo, habe gerade ein Problem erstmal zur vorgeschichte, damit ihr es versteht.

Ich hatte eine vom Jobcenter finanzierte Umschulung über 2,5 Jahre gemacht und danach bin ich auch direkt in Arbeit gegangen habe jetzt ca. 10 Monate gearbeitet und wurde leider wieder gekündigt, da ich noch kein ganzes Jahr gearbeitet habe bin ich natürlich direkt in ALG II zurück gefallen.

Mein altes Auto ein Audi 100 2.8e Baujahr 91 mit 380T km war ein ziehmlicher Schrotthaufen und hatte auch schon länger keienn Tüv mehr, ich konnte mir aber nichts anderes leisten, deswegen musste ich damit ja noch fahren. Wo ich gearbeitet habe habe ich mir daher nach 4 Monaten als erstes ein neues, gebrauchtes Auto gekauft, einen Rover 75 2.5 mit 130T km, frischem Tüv mit guter Ausstattung und in gutem Zustand, gekostet hatt er 2200,- Euro.

Jetzt musste ich ja einen Neuantrag auf ALG II Stellen, da muss ich ja auch die Fahrzeugversicherungen etc. mit einreichen, dabei ist dem Jobcenter wohl aufgefallen das ich ein anderes Fahrzeug habe als vorher, ich wurde dann angeschrieben ich sollte Fahrzeugdaten Kaufvertrag von dem Fahrzeug einreichen und was mit dem alten PKW passiert sei.

Habe ich denen dann eingereicht, der alte wagen steht noch bei mir auf dem Hof weil der ist quasi schrottreif, den wollte nicht mal wer für 300,- kaufen hat auch über 1 Jahr kein tüv mehr springt nicht mehr an und gammelt vor sich hin, wollte ihn aber irgendwie nicht verschrotten da mein Herz noch drann hing da er mich so lange begleitet hat.

Daraufhin kam dann vom Jobcenter, sie möchten gerne Fotos beider Fahrzeuge sehen, habe ich denen dann eingereicht.

Nun kam ein Schreiben, ihr Sachverständiger hätte anhand der Foros den Rover auf über 10T Euro geschätzt und den Schrotthaufen von Audi auf über 5T Euro, deswegen hätte ich keinen anspruch auf ALG2.

Der KAufvertrag über 2200,- Euro hat das Jobcenter nicht interessiert auch gänige gebrauchtwagenpreise die zum teil deutlich unter 2200,- liegen nicht, ihr Sachverständiger hätte den wagen so geschätzt und Fertig. Auch das Der Audi komplett Fertig ist und nicht mehr Fahrzeuglich ohne Tüv sei ihnen egal, er habe einen schätzwert von über 5T Euro, den wollte keiner für 300,- Euro haben hatte es mal versucht.

Was kann ich denn jetzt machen, weil das ist doch totaler schwachsinn, ich mein ganz ehrlich wenn deren Sachverständiger diese Autos auf diese Werte Schätzt dann kann der 0 Ahnung von seinem Job haben.

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Auto und Motorrad
Bewerbungsnachweise einreichen Pflicht nach abgelaufener EGV, Sanktion? EGV noch gültig?

Die Sache ist nicht so einfach, wie es sich in der Frage liest, ich versuche sie mal zu stellen und hoffe, dass man mich versteht, ist bisschen umständlich zu erklären.

Folgendes: Ich habe Ende 2017 eine EGV bekommen, die bis Juni dieses Jahres gültig war, wo drin steht, dass ich alle drei Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen muss mittels einer Tabelle. Der erste Abgabetermin war Ende Februar, der zweite Ende Mai. Diese habe ich jeweils eingereicht. Ich habe jedoch keine aktuelle Tabelle, wo ich die Bemühungen eingetragen habe und dementsprechend auch keine Nachweise habe und abgeben kann.

Diese EGV ist doch nur bis Juni gültig gewesen, und mangels einer neuen EGV bin ich doch nicht mehr an die Pflichten der bis Juni geltenden EGV gebunden, oder?

Kann in diesem Fall eine Sanktion erfolgen, da der nächste theoretische Abgabetermin ja Ende August wäre, wo jedoch keine EGV mehr besteht, wenn ich diese nicht abgebe? (Denn nur der Juni würde noch in die EGV-Zeit passen, die anderen beiden Monate sind nicht mehr in der EGV drin.) Heißt das also, da die EGV nicht mehr gilt, muss ich diese nicht abgeben (da die letzten beiden Monate nicht mehr in den Zeitraum der EGV fallen, die drei Monate wären ja dann quasi über dem Zeitraum, denn nur einer war noch drin, die anderen beiden nicht), oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Recht, ALG II, Hartz IV, Sanktion, Ausbildung und Studium
Wie oft kann man ein Renovierungskosten Antrag beim Jobcenter stellen?

Ich bin seit neustem zu meinem Freund gezogen und wir würden gerne mal Renovieren, weil das hier schon seit fast 10 Jahren nicht gemacht wurde! Unsere Vermieterin weigert sich, die Wohnung überhaupt anzuschauen... Daher habe ich mal im Internet geschaut und jetzt schon oft gelesen, dass ich als ALG II Empfängerin einfach einen Antrag stellen kann und eine Pauschale bezahlt bekomme.

Hier mal ein Link: https://www.hartz4hilfthartz4.de/renovierungskosten-jobcenter/

Ich habe bereits eine Liste erstellt mit all den Materialien, die wir benötigen. Nun ist es auch so, dass es hier in der Küche gar keinen Vernünftigen Armaturenanschluss gibt, d.h. wir haben in der Küche zwar einen neuen Wasserhahn gekauft aber gar nichts wo man ihn anschließen kann! Vermieterin weigert sich auch hier etwas zu tun! Kann ich da die benötigten Sachen für einen Anschluss(nur zwei Eckventile) auch in den Antrag schreiben? Gehört doch mit zur Renovierung, oder?

Nun ist meine Frage: Wie oft kann ich eigentlich solch einen Antrag stellen? Sagen wir mal, wir ziehen nach 5 Jahren wieder aus und möchten/müssen aber unsere neue Wohnung auch Renovieren. Dürfte ich dann diesen Antrag noch einmal stellen oder geht das nur einmal?

Und hat vielleicht jemand genauere Informationen wie so ein Antrag aussehen soll? Ich weiß zwar, dass er formlos ist aber was muss da genau rein? Ich habe die Materialien in Stichpunkten aufgelistet und die benötigte Menge dahinter geschrieben. Ich denke so sollte es gut sein, oder?

Ich bedanke mich schon mal bei allen Antworten!

Geld, Renovierung, ALG II, Antrag, Jobcenter, Renovierungskosten
Was tun, um von Hartz IV wegzukommen?

Hallo, liebe Community. Ich würde gerne wissen, wie viel ich verdienen muss, um von Hartz IV wegzukommen. Die Situation ist diese: Ich bin 18 Jahre alt und lebe noch bei meinen Eltern. Ich werde vorraussichtlich nächstes Jahr mein Abitur erfolgreich absolvieren und was ich danach machen möchte, mache ich ehrlich gesagt abhängig vom Jobcenter. Wir beziehen ALG II, meine Mutter und mein Stiefvater arbeiten beide wegen gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Neben der Schule mache ich noch einen Aushilfsjob. Allerdings möchte ich später nicht mehr beim Jobcenter sein, da ich immer wieder mitbekomme, was für Probleme das mit sich bringt. Wir bekommen ständig zu wenig Geld und müssen immer kämpfen, denn viele Arbeiter beim Jobcenter tun so, als würden sie das Geld aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Alleine schon als ich meinen Job angefangen habe, habe ich gesehen, mit viel Papierkram das verbunden. Zumal ich ja nicht einmal alles behalten kann, von dem was ich verdiene. Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte niemanden damit angreifen, aber ich werde mit dem Gedanken einfach nicht fertig, dass ich z.B. 800 in meiner Ausbildung verdienen würde und davon nicht mal die Hälfte behalten darf, obwohl ich die selbe Arbeit verrichte wie Leute, die kein Hartz IV bekommen. Und ja, ich weiß auch, dass wir als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden und das Geld meine Eltern bekommen. Ich würde einfach gerne auf eigenen Beinen stehen und unabhängig sein. Bloß wie? :( Wie viel müsste ich verdienen? Und glaubt ihr, dass ich dann nächstes Jahr ausziehen müsste? Was ist die beste Lösung? Vielleicht doch studieren? Ich bitte um Antworten, das liegt mir echt am Herzen. :(

Wohnung, Zukunft, Geld, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Trennung, gemeinesame Wohnung vorübergehend, Ex benötigt wieder ALG2?

Hallo erstmal,

also wir haben folgendes Problem. Es ist schon des längeren der Fall gewesen, dass mein Ex Partner und ich uns nicht mehr so verstanden wie es erforderlich in einer Beziehung ist und wir sind seit letzten Monat endgültig getrennt, davor hatte man es nun doch immer wieder probiert zusammenzufinden, aber das scheiterte mehrmals und nun ist beiderseits endgültig Schluss. Jetzt kommen wir zu dem Problem. Wir haben eine gemeinsame Wohnung, (3 Raum) weshalb wir auch getrennt schlafen können glücklicherweise.

In der Vergangenheit unterstütze ich ihn finanziell neben seiner Familie da er keinen Job hat und der Alg2 Antrag abgelehnt wurde, weil mein Einkommen zu hoch ist angeblich. Wenn man allerdings alle Ausgaben wie Miete, Autorate, Autounterhaltung, Versicherungen, den Krankenkassenbeitrag und alles andere was anfällt zusammenrechnet reichte mein Gehalt nicht einmal aus und seine Familie gab ihm zusätzlich etwas Geld monatlich.

Trotz seiner Bemühungen fand er in der Vergangenheit noch keinen festen Job und nun haben wir den Salat, wir müssen vorübergehend ja gemeinsam in der Wohnung bleiben aufgrund der Kündigungsfrist und eine neue Wohnung benötigt ja auch erstmal jeder von uns. Aber ich möchte nicht mehr für sein Essen, Mietanteil und Stromanteil etc aufkommen. Zahlt ihm das Amt jetzt vorübergehend Alg2 wenn er einen neuen Antrag stellt? Ich kann es mir einfach nicht leisten ihn trotz Trennung durchzubringen mit, da das geliehene Geld von seiner Familie uns auf keinen grünen Zweig bringt. Ich brauche das Geld für mich und ich sehe es auch nicht ein meinen Ex Partner zu finanzieren.

Liebe Grüße

Recht, ALG II, ex partner, Hartz IV
19 Jahre alt, Keine Ausbildung/Job/Geld und keine Wohnung. Was jetzt?

Mein Problem sieht wie folgt aus: Ich bin 19 Jahre alt und bin schon seit längere Zeit auf Ausbildung Suche und um ehrlich zu sein ich hab mir auch nicht wirklich viel mühe gegeben und hab bis jetzt auch nur absagen bekommen. Ich wohne zur zeit bei meiner Mutter nur möchte Sie jetzt zum 400km~ entfernten Saarbrücken ziehen. Der Umzug steht schon fest und eigentlich war auch geplant das ich mitkomme, was ich natürlich immer noch kann nur würde ich wirklich gerne in meinen heimat Ort bleiben, weil ich ich mich hier einfach wohl fühle und ich bereits einen zukünftige Arbeitsstelle als Tätowierer im laden meines Onkels gefunden hab nur brauche ich zeit und ruhe um mich wirklich aufs üben zu konzentrieren es ist nämlich mein Traumjob. Außerdem habe ich hier alle meine Soziale Kontakte die ich ungerne verlassen würde. Ich habe 0 Plan was ich jetzt tun soll, weil ich mich urplötzlich in dieser Situation wieder gefunden hab und jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich gehe Morgen zum Arbeitsamt wäre also wirklich sehr hilfreich wenn ich asap tipps bekommen könnte.

Zusammenfassung: 19 Jahre alt, kein Einkommen, keine Ausbildung, keine Wohnung, Habe bis zum 01.07. Zeit eine Wohnung zu finden und um Geld für die Wohnung anzuschaffen, Tätowier Lehrling (unbezahlt), planlos

Kann ich einfach so ALGII beantragen bzw wie lange dauert es ALGII zu beantragen und was sind die Voraussetzungen?

Gibt es eine Möglichkeit mich langsam an das Berufsleben zu gewöhnen ohne gleich eine Ausbildung anzufangen? (Kleinere Nebentätigkeiten die reichen um eine Wohnung zu finanzieren)

Wie finde ich jetzt möglichst schnell eine Wohnung bzw. Not-Unterkunft?

Ich brauche wirklich Hilfe. Ich bin verzweifelt und ich weiß nicht mehr weiter.

LG

Nebenjob, ALG II, arbeitslos, Kein Geld, Hilferuf, keine Ausbildung, keine-wohnung, Notunterkunft, Ausbildung und Studium
Teilzeitstudium und Minijob?

Mein Arbeitsverhältnis endet zum im Mai. Ich habe ALG1 Anspruch.

Im März diesen Jahres habe ich ein Fern/Teilzeitstudium angefangen.

Mein Anspruch zum Existenzminimum beträgt ca.869 Euro ( KDU+Hilfe zum Lebensunterhalt).

Mein ALG1 würde ca. 700 Euro betragen. Somit ergibt dies eine Differenz von ca. 170 Euro.

Ich weiß, dass ich das ALG1 aufstocken kann. Leider gibt es da einige Hürden ( Ablehnung des BAföG - Antrags) welcher durch ein Teilzeitstudium und meinem Alter von über 35 Jahren im Prinzip abgelehnt werden müsste.

Gemäß § 2 Abs. 5 BaföG wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt.

Da dieses Teilzeitstudium nicht grundsätzlich förderungsfähig ist (nur 9h in der Woche), wäre somit ein ALG II - Anspruch auch nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen oder fasse ich das falsch auf?

Ich habe desweiteren vor, einen " Mini-Job" ( 450 Euro bei max.14,9h in der Woche) aufzunehmen. 

Somit wäre aber mein ALG1 Anspruch erloschen, da ich ausgehend vom Teilzeitstudium ca. 9 Stunden in der Woche aufbringe und zusätzlich einer Beschäftigung von 14h nachgehe und ich folglich über die 15h in der Woche komme.. 

Falle ich in der Konstellation nur in das ALG2 und werden mir dann bei einem "Mini-Job" die möglichen Freibeträge ermöglicht oder bekäme ich durch den erloschenen ALG1 Anspruch auch kein ALG2?

Zum Bespiel: ALG2 Anspruch= 869 Euro + 450 Euro aus dem Minijob

somit Wären 170 Euro( 100€ Frei + 20% von 350€) welche zu meinen 869 Euro hinzuverdienen könnte.

Käme ich auf 1039 Euro.

Sind meine Gedankengänge und "Berechnungen" korrekt oder bin ich auf dem Holzweg?

Studium, Recht, Minijob, ALG I, ALG II, Teilzeitstudium, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
freiwilliger Umzug mit ALG II in anderes Bundesland, neues Jobcenter verlangt Notwendigkeitsbescheinigung?

Ich bin über 25 und ziehe von Frankfurt nach Dresden. Mir wurde im Jobcenter Dresden gesagt ich brauche eine Notwendigkeitsbescheinigung zu dem Erstantrag obwohl ich keinerlei Umzugkosten und Kaution beantragen will. Das macht alles für mich keinen Sinn, da der Umzug ja freiwillig geschieht. Das Mietangebot habe ich dem JC Dresden vorgelegt und die Wohnung wurde als unangemessen eingestuft, ich könne diese aber Beziehen wenn ich den Rest aus meinem Regelsatz bezahle. Im alten Jobcenter habe ich nochmal gefragt ob die mir so was ausstellen könnten, da wurde natürlich nix draus. Mein Leistungssachbearbeiter meinte auch zu mir das die Regelung im neuen Jobcenter keinen Sinn ergibt da ich ja keine Kosten seitens des Jobcenters erstattet haben möchte. Ich habe dann auf dem Merkblatt der KDU Dresden folgende Passage gefunden:

9. Was muss ich beachten, wenn ich umziehen möchte und Leis‐ tungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehe bzw. beantragt habe?

 Bevor Sie umziehen, lassen Sie sich bitte vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt die Notwendigkeit des Umzugs und die Ange‐ messenheit der neuen Unterkunftskosten bescheinigen.

 Leistungsberechtigte nach SGB II, die von außerhalb nach Dresden zuziehen, erhalten die Bescheinigung zur Notwendig‐ keit bei ihrem bislang zuständigen Jobcenter, die Angemes‐ senheit ist vorab durch das Jobcenter Dresden zu prüfen.

 Berechtigte nach SGB XII, die von außerhalb nach Dresden zuziehen, erhalten die Bescheinigung zur Notwendigkeit beim bislang zuständigen Sozialamt; die Angemessenheit der neuen Unterkunft prüft das Sozialamt Dresden.

 Ziehen Sie ohne Zusicherung bzw. ohne Zustimmung in eine andere Wohnung, kann sich dies auf die Höhe Ihrer zukünftigen Unterkunftskosten auswirken. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem Jobcenter bzw. Sozialamt.

 Sie sind erwerbsfähig und unter 25 Jahre alt? Bitte holen Sie immer eine vorherige Zusicherung Ihres Jobcenters ein!

Mein Frage ist jetzt was im schlimmsten fall passieren könnte bzw. was man dagegen machen kann?

Recht, ALG II, ARGE, Jobcenter, Erstantrag, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
ALG 2 zusammenziehen mit Partner?

Huhu,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Mein Partner ist erwerbsunfähig. Mein Partner bezieht zur Zeit ALG 2, weil das Kriterium für Erwerbsminderungsrente nicht vorliegt, da er noch nie gearbeitet hat. Er darf nicht einmal 3Std täglich arbeiten, bestätigt vom Gesundheitsamt.

Er ist an RP erkrankt und jetzt gerade Anfang 20. Ich selber bin 20. Nun wollen wir aber gerne zusammenziehen. Ich denke das Problem ist klar: Ich bin Vollverdiener, bedeutet ihm würden seine Leistungen gekürzt werden bzw. bekommt er gar nichts mehr.

Wir finden das sehr unfair, denn wenn man es genau nimmt, kann er ja nichts für seine Krankheit. Nun kann er nicht arbeiten, MUSS Sozialleistungen beziehen und wird auch noch mit Kürzungen bestraft, weil er jemanden hat der ihn liebt und sein Leben mit ihm verbringen möchte? Das grenzt doch schon hart an Diskriminierung, vor allem wenn man bedenkt, dass die RP nur schlimmer wird - nicht besser. Er möchte sich eben auch nicht abhängig von mir fühlen, als würde er mir zur Last fallen, weil ich ihn mit finanzieren muss. Das verstehe ich auch voll und Ganz.

Ja sicher, möchte man meinen, kann ich mir jetzt eine eigene Wohnung suchen und einfach bei ihm wohnen, aber das Paar-Gefühl und die Verbundenheit leidet schon darunter. Zumal wir dann doppelte Miete/Strom/Gas zahlen für nichts? Das ist alles so stusssinnig.

Gibt es keine Möglichkeit da mit Behörden einen Mittelweg zu finden für uns?

Wohnung, Beziehung, ALG II, Behinderung, zusammenziehen, erwerbsunfähig
Wieviel Bargeld darf ein ALG2 Empfänger vom ALG2 ansparen und muss man es regelmäßig angeben?

Im Prinzip gehts um folgendes. Ich habe kürzlich beim Jobcenter meinen Weiterbewilligungsantrag abgegeben (es sei gesagt dass dies nicht mein erster ist - zur großen Schande muss ich eingestehen dass ich sei 2010 im Bezug bin) und nun zum ersten Mal nach dem Erstantrag wurde ich aufgefordert einen Vermögensbescheid mit Kontoauszügen (Anlage VM) abzugeben.

Jetzt sei gesagt, dass ich derweil in einer Umschulung bin und Fahrtkosten in Höhe von 102€ monatlich bekomme. Die Fahrkarten der letzten 1 1/2 Jahre habe ich zur Hälfte mit Bargeld abgegolten das ich daheim über die 8 Jahre angespart habe. Zur anderen Hälfte aus folgendem Bestand: Ich kaufe für meine Eltern regelmäßig über meine EC Karte Lebendmittel ein, das Geld kriege ich bar von ihnen zurück. Vom Bargeld investiere ich dann zum Teil die Fahrkarte. Aus diesem Grund habe ich derweil 2500€ auf dem Girokonto und weiß nicht wie ich es dem Jobcenter erklären soll.

Kann ich einfach sagen dass ich in den 8 Jahren soviel Bargeld angespart habe dass ich die Fahrkarten davon bezahlt habe? Soviel ich weiß darf man monatlich 45€ ansparen. Nachweisen kann ich nichts. Und deswegen habe ich nun Angst dass ich bezüglich dessen des Betruges bezichtigt werden könnte, da ich wie gesagt nicht nachweisen kann anhand der Kontoabgänge dass ich regelmäßig 102€ für die Fahrkarte bezahlt habe.

Im Prinzip: Kann ich dem Jobcenter einfach mitteilen dass ich die Fahrkosten vom Bargeld beglichen habe das ich angespart hatte vom ALG2?

Die Situation zehrt sehr an mir, da ich baldig meine Abschlussprüfung schreibe ist dies der denkbar schlchteste Zeitpunkt.

Geld, sparen, Recht, ALG II, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen

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