Ist ein Wechsel der Zeitarbeitsfirma, aber bei dem selben Kunden möglich?

Hallo zusammen.

Bei einem Bekannten ergibt sich folgende Problematik bzw. Folgendes ist die aktuelle Lage.

Mein Bekannter arbeitet derzeit über eine Zeitarbeitsfirma in einem Werk in der Produktion. Wie üblich haben sich diese Firmen durch die Tarifverträge um den gleichwertigen Lohn der Stammbelegschaft gedrückt, so dass er derzeit für 9 Euro die Stunde arbeitet. Der Betrieb in dem er beschäftigt ist, beschäftigt einige Leiharbeiter aus verschiedenen Firmen. Ein Kollege, der jedoch über eine andere Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, verdient für die gleiche Arbeit jedoch Knall 12 Euro die Stunde, da diese Firma übertarifliche Zulagen bezahlt, wodurch es zumindest fast an den Lohn der Stammbelegschaft heran kommt. Der Betrieb in dem er beschäftigt ist, stellt derzeit selbst keine Festeingestellten ein, jedoch überlegt er, in die andere Zeitarbeitsfirma mit den Zulagen zu wechseln und sich dann dort wieder beschäftigen zu lassen. Er hat von seinem Schichtführer die Bestätigung bekommen, dass er mit dem zuständigen von der Personalabteilung reden würde, so dass er wieder angenommen werden würde, da sie mit seiner Arbeit sehr zufrieden sind.

Nun haben wir in seinem derzeitigen Arbeitsvertrag jedoch gefunden, dass er der Zeitarbeitsfirma Bescheid geben muss, sollte er bei einem Kunden beschäftigt werden, wo er in den letzten 6 Monaten bereits einmal gearbeitet hat. Dadurch stellt sich uns die Frage, ob es einen gesetzlichen Hinderungsgrund oder ähnliches gibt, der es der neuen Firma untersagen würde, ihn wieder in den gleichen Betrieb zu schicken.

Arbeitsrecht, Leiharbeit, Zeitarbeit, Leiharbeiter
Kann ich als (Allein) Gesellschafter-Geschäftsführer ALG 2 beziehen?

Hallo zusammen...

ich bin momentan dabei, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und schreibe dafür gerade meinen Businessplan. Die Geschäftsform der UG erscheint mir aus mehreren Gründen für meine Pläne am geeignetsten, nicht nur wegen der Haftungsbeschränkung.

Was die genaue Geschäftsidee angeht, so möchte ich hier im Internet nicht weiter drauf eingehen. Es sei nur so viel gesagt, dass ich mich bereits seit 1-2 Jahren mit diesem Thema beschäftige und die nötige Berufserfahrung und das Know-How dafür besitze.

Das schwierigste wird, wie fast immer der Fall, die Gründungsphase. In der Gründungsphase hat man die meisten Anschaffungen tätigen muss und somit auch die höchsten Kosten zu tragen hat. Des weiteren hat man bekannterweise in einer UG Rücklagen bilden und mein Startkapital ist nicht das höchste. Deswegen wollte ich die Firma in dieser Zeit nicht noch „unnötig“ mit meinem privaten Gehalt belasten, sondern die erworbenen Gewinne reinvestieren, um die Firma erst einmal im Markt zu festigen. Denn lieber ist es mir allemal, in der Anfangszeit privat noch ein wenig zurück zu stecken, als mich mit einem Bombengehalt zu bewerfen und nach 6 Monaten steht dann die Pleite vor der Tür.

Wie dem auch sei, mein Grundgedanke war nun folgender: Ich würde mich gern in den ersten 12-24 Monaten (je nach dem, wie hoch die Gewinne sind) mit 300-400 Euro monatlich beschäftigen, so dass ein Jahresgehalt von ca. 3600-4800€ raus kommt und mir erst nach 12 bis 24 Monaten, je nach Geschäftslage, ein richtiges und vollwertiges Geschäftsführergehalt zahlen.

Nun habe ich aber schon mehrfach gelesen, dass das Jobcenter die UG jedoch oft wie ein Einzelunternehmen behandelt und die Gewinne der UG als Privatgewinne in der ALG 2 Berechnung mit rein berechnet und die Zahlungen dadurch teilweise komplett eingestellt werden, was unter anderem auch den Verlust der Krankenversicherung etc. zur folge hat. Oder dass das Jobcenter eine völlige Gewinnauszahlung verlangt, teilweise sogar ohne die Rücklagenpflicht zu beachten, was eine Stabilisierung der Firma nur sehr schwer möglich macht, wenn nicht sogar unmöglich.

Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse in diesem Bereich? Das ist bisher leider der einzige Punkt, der mich derzeit noch an der Unternehmensgründung hindert.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und Tipps.

Selbständigkeit, Gehalt, Geschäftsführer, ALG II, Jobcenter, UG
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