Hallo, ich beziehe aufgrund gesundheitlichen Problemen Sozialhilfe (KEIN ALGII), da ich leider erwerbsunfähig bin. Das Geld ist leider sehr knapp, nun ist es finanziell so, das ich momentan dringend ein paar Euros dazubrauche. Auch wenn ich eigentlich nicht in der Lage bin eine Tätigkeit auszuüben sehe ich momentan leider keine andere Möglichkeit... Das mir die vollen 450€ nicht zustehen werden weis ich, meine Frage ist: Würde ich einen Minijob bzw einen Job auf 450€ Basis annehmen, würde die Sozialhilfe dann fortbestehen, oder würde das dann ins ALG übergehen, also Leistungen vom Jobcenter, da ich nun eine Tätigkeit ausübe? Danke schonmal im Vorraus