Mietübernahmebescheinigung vom Jobcenter abgelehnt. Was tun?

4 Antworten

Du darfst hinziehen und wohnen wo Du willst, aber es werden dann nicht alle anfallenden Kosten getragen.. Du müßtest ggf. nachweisen wie Du das bezahlst, wenn die neue Whg. m. NK deutlich unangemessen ist und Euren finanziellen Rahmen sprengt.

Da ihr eine Whg. habt ist auch kein Grund gegeben das Ämter praktisch für Euch bürgen ..mit der  Mietübernahmebescheinigung..

einen Vertrag könnt ihr in einem solchen Fall nur mit Whg.gebern abschließen , die Euch ..ohne Bürgen ...für  vertrauenswürdig einstufen.. oder ihr besorgt Euch privat eine seriöse Person, die bereit ist zu bürgen, manche Vermieter lassen sich darauf ein


tartrazin 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 13:29

Das Problem liegt nicht an dem Vermieter, sondern es ist eine Gesellschaft. Die wissen, dass wir Aufstocker sind und benötigen diese Mietübernahmebescheinigung..

himako333  30.10.2015, 13:43
@tartrazin

schau doch mal unter maximale Mietobergrenze für 3 Personen in Eurer Region nach .. das kannst Du ergooglen oder in der Gemeinde erfahren.. 

sollte die Miete unter dem liegen wird eigentlich einem Umzug zugestimmt, allerdings müßte dann auch der Umzug bezahlt werden, der aber aktuell nicht zwingend notwendig ist .. dann könntet ihr umziehen und würden anschließend die Mietkosten erhalten.. bloß ihr habt dann keine vorab Zusage für die Whg.baugesellschaft :( somit erhaltet ihr wahrscheinlich keinen Mietvertrag.

Die Übernahme der Miete in der Höhe ist abgelehnt worden, nicht die Übernahme von Mietkosten prinzipiell.

Es kann ja sein, dass die Verteilung der einzelnen Kostenarten innerhalb der 690 € nicht innerhalb der vorgesehenen Grenzen liegt.

Ich erkläre das mal an einem Beispiel. Wir waren letztes Jahr für ein paar Monate Aufstocker mit ein paar Euro. Unsere Miete lag voll im Limit. Dann wurde die Kaltmiete erhöht - um insgesamt 3 Euro. Damit lagen wir mit der Kaltmiete mit 6 Cent über der Obergrenze für 2 Personen. Da interessierte es auch nicht, dass wir bei Heizung und Wasser weit unter der Grenze lagen und noch mehr als 20 € Spielraum gehabt hätten.

Man hat uns aufgefordert, unsere Miete zu senken - die Kaltmiete zumindest. Anderenfalls würde man nach 6 Monaten die übersteigende Miete von 0,06 € nicht mehr übernehmen. (Glücklicherweise war der Quatsch vorbei nach 2 Monaten.)

Eine zweite Möglichkeit käme noch in Frage:
Eure Miete hat sich in den letzten Jahren erhöht und das JobCenter hat diese Erhöhungen bis zu 10% über der zulässigen Obergrenze mitgetragen. Das können JC bei Familien mit Kindern machen. Dennoch gilt diese "höhere" Obergrenze nicht, wenn du neu in eine Wohnung ziehst (neuer Mietvertrag), sondern sie ist nur bei vorhandenem Wohnraum mit Mieterhöhung möglich, und dann auch nicht für jeden.

Deshalb könnte es sein, dass die von dir angenommenen 690,- gar nicht die Obergrenze sind, sondern die ein Stück darunter liegt. Oder hat man dir diese Zahl genannt?

Mir erscheint 650,- für drei Personen  ohnehin etwas hoch. In Berlin liegt der Satz für drei P. bei etwa 540 € max.

Es tut mir leid für euch, dass ihr jetzt wieder anteilig selbst zahlen müsst oder der Vermieter euch den Mietvertrag nicht gibt.

Das ist nicht rechtens.

Ich fürchte, doch (wenn mein verdacht zutrifft).

könnten wir theoretisch den Mietvertrag doch unterschreiben ohne Einwilligung vom Jobcenter?

Wenn der Vermieter weiß, dass ihr Aufstocker seid und die Miete NICHT übernommen wird, zumindest nicht in der Höhe, dann kann er euch ebenfalls den Mietvertrag verweigern, weil ihr - zumindest finanziell unsichere Kandidaten seid für ihn.

Ich wünsche euch trotz allem viel Glück


tartrazin 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 16:28

Man will umziehen, weil man ein anderes Umfeld wünscht, dichter bei Bekannten, Verwandten oder Freunden leben möchte ect.

"In einem solchen Fall zahlt das JobCenter weder Umzug, noch Kaution. Auch Erstausstattung wird dann nicht gewährt. Zu beachten ist unbedingt, dass die neue Wohnung angemessen in Preis und Größe ist, sowie die alte Miete unter keinen Umständen überschritten werden darf. Das JobCenter zahlt sonst nur die Kosten der Unterkunft in Höhe der alten Miete! Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn sie Innerhalb des Geltungsbereiches der Richtlinien Ihrer Kommune, Gemeinde, Stadt, Landkreis umziehen. Bei Zuständigkeitswechsel, z.B. Umzug in ein anderes Bundesland, gelten selbstverständlich die Höchstgrenzen der Angemessenheit. Eine Genehmigung für einen solchen Umzug benötigen Sie nicht."

Noch sind auch ALG II Empfänger halbwegs freie Menschen und dürfen hinziehen, wo immer sie möchten. Niemand kann uns verbieten, auch eine teurere Wohnung anzumieten, wenn es uns möglich ist, die Mietdifferenz dauerhaft selber zu tragen. Das Jobcenter wird ggf. hinterfragen (müssen), woher das Geld für die Differenz stammt, was bei einem Aufstocker, durch die Einkommensfreibeträge, nicht allzu schwer zu erklären sein dürfte.

EstherNele  30.10.2015, 00:11
@tartrazin

@tartrazin

Niemand kann uns verbieten, auch eine teurere Wohnung anzumieten, wenn es uns möglich ist, die Mietdifferenz dauerhaft selber zu tragen.

Du hast recht - niemand kann euch das verbieten. Das tut das JC auch nicht - sie befinden höchstens einen Umzug als "nicht notwendig" aus Sicht des Amtes und übernehmen dann entweder die Miete wie zuvor oder nur die angemessene Mietkosten.

Nun steht vielleicht auf der gewünschten Mietübernahme-bescheinigung des Vermieters nicht die Frage, wie viel das JC an Mietkosten übernimmt (vielleicht wären es dann ja sogar 640 € oder so) , sondern er möchte, dass das JC die Mietübernahme in voller Höhe bestätigt. 

Allerdings fällt mir gerade noch eine weitere Möglichkeit ein, warum es eine Ablehnung geworden ist. Vielleicht ist das Ganze ja auch ein Kommunikationsproblem.

Vielleicht anerkennt das JC ja auch eure Miethöhe zu 100% als Bedarf, zahlt aber an Euch (als Aufstocker) in der Summe einen Betrag aus, der niedriger ist als die Miete.

Wenn der Vermieter jetzt eine direkte Überweisung der Mietsumme durch das JC direkt an ihn wünscht, dann ist das u.U. nicht möglich - weil ihr (Beispiel) nur einen aufstockenden Betrag von 550 € bezieht und ergo das Jobcenter ja keine 650€ an den Vermieter schicken kann.

Ich sehe mehr und mehr ein, dass ohne eine richtige Begründung das alles hier irgendwie Kaffeegrundleserei bleibt und man so nur vermuten kann.

 Ich hoffe, ihr lasst uns wissen, wie sich euer Umzug dann gestaltet hat und vor allem, mit welcher Begründung in eurem JobCenter so entschieden wurde.

Wenn das Jobcenter kein grünes Licht gibt, dürft ihr trotzdem unterschreiben und umziehen. Die Konsequenzen sind allerdings, das ihr die Umzugskosten selbst tragen müsst (was ihr ja eh wolltet), es gibt keine Gelder für die Renovierung und es werden falls ihr mit den Nebenkosten nicht hin kommt, keine Nachzahlungen übernommen. 

Ihr bekommt also AUSSCHLIESSLICH die laut Mietkostenspiegel als "angemessen" geltende Warmmiete bezahlt , was darüber liegt müsst ihr selbst tragen. 



Warum soll das abgelehnt werden? Eine Ablehnung muss ja begründet sein. Ggf müsst ihr Widerspruch einlegen.


tartrazin 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 16:33

Das hier haben wir als Begründung angegeben:

Wir wollen umziehen, da unsere jetzige Wohnung 60€ teurer ist und wir die 60€ aus unserem Regelsatz selber bezahlen müssen, da dieses Geld nicht übernommen wird. Den Umzug und die Kaution finanzieren wir selber. Die Wohnung ist außerdem schlecht isoliert (Fenster, Außenwände und Keller unter der Wohnung tragen für eisige Kälte in der Wohnung bei).

Wir haben zu hohe Heizkosten, denn ohne Heizung ist es unzumutbar. Wir wollen Heizkosten sparen. Außerdem müssen wir das Wasser selber heizen, die neue Wohnung verfügt über eine dezentrale Warmwasserversorgung. Wir ziehen in ein öffentlich geförderten Neubau, der den Anforderungen eines niedrig Energiehaus entspricht (Energieausweiß liegt bei).

Das jetzige Haus ist vernachlässigt. Es gibt kein licht im Hausflur. Wir haben keinen Strom im Kinderzimmer, Verwaltung und Vermieter kümmern sich nicht.
Das jetzige Haus ist sehr hellhörig, die Nachbarn beschweren sich regelmäßig über unser Neugeborenes. In dem öffentlich geförderten Neubau, würde dies nicht passieren, weil alles gut isoliert ist und viele Kinder und Familien dort einziehen werden. 

Unsere jetzige Wohnung verfügt ebenfalls über keinen Kinderwagen Stellplatz. Die Wohnung ist nicht barrierefrei, da Treppen zum Hausflur führen. Die neue Wohnung hat einen Aufzug und ist zusätzlich barrierefrei. Das ist ein sehr großer Vorteil, da der schwerbehinderte Vater meines Mannes im Rollstuhl sitzt und er dann endlich sein Ekelkind besuchen kann.

Generell ist das soziale Umfeld optimal für unser Kind, da ein privater Kinderspielplatz zum Haus gehören wird. Da die Schwiegermutter im selben Haus leben wird und unser Kind betreuen kann, kann ich mich in naher Zukunft um einen Arbeitsplatz kümmern.

WoolridgeGrant  29.10.2015, 16:03

Die Antwort auf die Ablehnung kennen wir noch nicht. Ich habe dort angerufen und mir wurde nur gesagt, dass die Mietübernahmebescheinigung abgelehnt wurde. Morgen wird das Schreiben erst hier sein. Die Frage ist, ob, wenn wir Widerspruch einlegen, es danach so angenommen und akzeptiert wird und wir die Bescheinigung bekommen oder ob wir darauf wieder eine Ablehnung bekommen. Die Wohnung ist nur noch bis zum 12.11. für uns reserviert.

elismana  29.10.2015, 16:08
@WoolridgeGrant

Das könnte recht knapp werden, je nachdem wie schnell die bei euch arbeiten..... 

Ein Widerspruch muss zunächst akzeptiert werden. Es wird dann bearbeitet und entweder abgelehnt (dann auch wieder mit Begründung) oder dem Widerspruch wird zugestimmt.  

tartrazin 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 16:15
@elismana

Ich weiß halt überhaupt nicht, ob die Gesellschaft die Reservierung für uns nochmal verlängert.. 

Was muss ich tun, wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird? Die Ablehnung der Wohnung steht dem Jobcenter doch überhaupt nicht zu... :/

elismana  29.10.2015, 16:20
@tartrazin

Ohne die Ablehnungsgründe zu kennen ist es sehr schwierig da jetzt was zu sagen..... Grundsätzlich könntet ihr die Wohnung natürlich trotzdem mieten, aber was dann mit den aufstockenden Leistungen ist, weiß ich leider nicht. Eigentlich ändert sich ja nichts. Die Miete bleibt für das Jobcenter ja gleich, die Umzugskosten wollt und werdet ihr selbst tragen... Von den Fakten her erstmal unverständlich, dass es abgelehnt wird. Aber das wiederrum sind eure Gründe, die ihr ggf in euren Widerspruch nennen solltet. Ich nehme mal an, dass ihr umziehen wollt, damit ihr diese 60€, die ihr selbst zahlt, mehr habt.