Hallo zusammen,
nach meiner dualen Berufsausbildung im Januar bin ich zur Angestellten übernommen worden. Also bin ich aktuell über den Arbeitgeber versichert.
Nun kündige ich zum 30. Juni.
Dann gehe ich vom 01. bis 28. Juli einer Ferienbeschäftigung mit 2500€ brutto nach.
Ab dem 1. August besuche ich eine Berufsoberschule und werde ab da Mitglied in der Familienversicherung eines Elternteils sein.
Bin ich während der Ferienbeschäftigung sozialversicherungspflichtig, auch wenn doch schon zum 1. Juli in die Familienversicherung wechseln würde?
bzw. welcher Grund ist hier relevant? Dass ich vor dem Ferienjob bereits sowieso ein Berufstätiger war oder dass die Höhe des Gehalts allgemein schon eine bestimmte Grenze überschreitet?
Verwirrt war ich zudem, weil es heißt, dass wenn man einer kurzfristigen Beschäftigung nachgeht und danach direkt Schule/Uni besucht (in meinem Fall ja die Berufsoberschule), dass man dann als nicht berufsmäßig gilt und dadurch nicht versicherungspflichtig ist.
Ich entschuldige mich schon im Voraus, falls ich da etwas missverstanden haben sollte oder das Ganze zu umfangreich ist.
Liebe Grüße