Beziehungspause, Räumliche Trennung, ALG 2?
Hallo, ich lebe in einer Beziehung mit zwei Kindern, mein Partner will sich jetzt eine Wohnung nehmen da es immer wieder zu Uneinigkeiten zwischen uns kommt. Ich lebe in einem Haus, da wir aber an unserer Beziehung arbeiten wollen, will mein Partner nur das nötigste mitnehmen, also würden noch einige Sachen bei mir bleiben. Ob es eine endgültige Trennung wird ist unklar er würde auch öfter wegen den Kindern kommen. Ich müsste dann ALG 2 beantragen. Wie ist das mit Kontrolle vom Amt was kommt auf mich zu?
6 Antworten
Ich muss ALG 2 beantragen weil ich zur Zeit keine Arbeit habe. Unterhalt muss er sicherlich zahlen, dass ist klar aber der wird nicht ausreichen. Wir wollen jetzt auch nicht den kompletten Hausrat trennen auch die ganzen Papiere usw., da wir wie gesagt unsere Beziehung retten wollen und auch Rücksicht auf die Kinder nehmen. Nur zwei Wohnungen kann er nicht bezahlen, so gut verdient er nicht. Unterhalt für mich, weiß ich nicht da wir nicht verheiratet sind.
du bekommst kein alg, er kann weiter für dich sorgen, auch wenn er auszieht
nun was er will ist doch uninteressant. er muss definitiv unterhalt zahlen
dem jobcenter gegenüber sprichst du einfach nur vom expartner, von der trennung und von endgültig. ansonsten wird die sache als bedarfsgemeinschaft geführt und du bekommst garnix, wenn er einkommen hat.
wie ihr das intern bezeichnet ist erstmal egal. er muss unterhalt für die kinder bezahlen, sollte eines unter 3 sein auch betreuungsunterhalt für dich. das ist natürlich abhängig davon ob er leistungsfähig ist. der unterhalt mindert deinen bedarf.
Warum musst Du ALG2 beantragen? Dein Partner ist trotz räumlicher Trennung dafür zuständig seine Familie zu unterstützen. Nennt sich Unterhalt. Des weiteren kannst Du arbeiten gehen.
Was das Amt angeht würde ich von Formulierungen wie "vorrübergehende" Trennung etc. Abstand nehmen. Der Anspruch auf Alg2 besteht nur, wenn du hilfebedürftig bist, sprich dein Partner zieht jetzt aus und somit bist du mittellos und auf Hilfe angewiesen. Die Miete zahlt sich auch nicht von allein.
Wenn das Amt an dich zahlt, werden diese allerdings auch an den Partner herantreten, um Unterhalt für dich (falls verheiratet) oder für die Kinder einzufordern (falls seine leiblichen Kinder).
Grundsätzlich kannst du einen Antrag stellen, sobald du hilfebedürftig bist.
Wenn dein Partner in seine eigene Wohung auszieht und sich polizeilich dort meldet, dann kannst du den Antrag stellen, bzw. denke ich auch bereits im Vorfeld, wenn der Termin feststeht, du kannst ja die Meldebescheinigung ggf. an Tag x nachreichen.
Es steht dabei nicht zu erwarten, dass kurzfristig das Amt die Zahnbürsten nachzählt. Viele Paare leben sogar innerhalb einer Wohnung getrennt und erhalten Leistungen.
Wenn dein Partner zu Besuch kommt, um die Kinder zu sehen, spricht das nicht gegen einen Bezug von Alg2, er hat ja wohl nicht vor eine eigene Wohnung zu mieten und weiter wie zuvor bei dir zu leben, oder?
Ich wünsche dir alles Gute!
Kann und will er nicht.