Muss ich mich arbeitslos melden wenn mir ein Job gekündigt wird, während ich noch Student bin?

Hallo!

Ich habe vor einer Weile meine Abschlussarbeit an der Uni eingereicht und warte nur noch auf die Abschlussnote. Da ich natürlich nicht nur rumsitzen und nichts tun wollte (bzw. finanziell konnte), habe ich letztens einen Job bei einer Leihfirma angenommen. Mir wurde von Anfang an gesagt, dass die Stelle nur temporär sein wird (auch wenn der Vertrag nicht befristet war), was auch okay für mich war, da ich ja nach einem festen Job in meinem beruflichen Feld suche.

Ich habe mich nicht exmatrikuliert bevor ich den Job angenommen habe, da ich Ende des Semesters sowieso automatisch exmatrikuliert werde wenn ich mich nicht rückmelde (was ich daher auch nicht getan habe). Außerdem wusste ich, dass der Job möglicherweise gekündigt wird, während ich noch Student bin und bevor ich eine neue feste Stelle gefunden habe. So ist es nun auch gekommen.

Ich weiß, dass man sich als Student nicht arbeitslos melden bzw. Hartz IV beantragen kann. Da ich aber sehr bald Geld brauche und natürlich auch keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen möchte, hatte ich mir überlegt, mich jetzt schon zu exmatrikulieren und dann zum Arbeitsamt zu gehen. Da man sich ja innerhalb von drei Tagen dort melden muss bei einer Kündigung, wollte ich mich erkundigen, ob das jetzt auch in meinem Fall gilt. Technisch gesehen bin ich ja noch Student. Gilt die Regelung, dass ich mich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden muss, jetzt wo ich gekündigt worden bin, auch für mich??

Beste Grüße

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Studentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Jobcenter unterstellt Haushaltsgemeinschaft - Amtswillkür?

Hallo!

Ich habe bis einschließlich Oktober 2017 ALG 2 bezogen. Der Bewilligungszeitraum endete am 31.10.

Ich habe einfach keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Ich hatte eine 100 %ige Sanktion bekommen, die genau zum 01.11. in Kraft getreten wäre. Hätte ich zum 01.11. den Weiterbewilligungantrag gestellt, wäre dieser also sofort mit der 3 Monate dauernden Sanktion gestartet. Ich dachte mir, wenn ich sowieso 3 Monate lang keinen Cent bekomme, wozu dann den Antrag stellen?

Aber das ist nicht das Thema. Ich habe am 30.01. einen Weiterbewilligungsantrag gestellt (hatte vorher nachgefragt) und musste dann die Kontoauszüge zur Kopie einreichen und erklären wovon ich in den letzten 3 Monaten gelebt habe.

Ich habe dabei natürlich gedacht, das Amt denkt, ich wäre fleißig arbeiten gewesen und hätte Geld geschäffelt. Ich habe dann schriftlich erklärt, dass ich in den letzten 3 Monaten keiner Tätigkeit nachgegangen bin außer meinem Ehrenamt bei der Caritas (ist denen bekannt, sind unter 200 €/Monat - Freibetrag), und dass ich durch meine Mutter versorgt wurde.

Am Freitag ruft mich dann plötzlich die Sachbearbeiterin an und fragt mich "Wie ist das mit Essen usw. ? Kochen Sie zusammen oder wie machen Sie das?" Ich stutzte und war total irritiert und sagte, dass ich mein Essen selbst kaufe und mir selbst koche und selbst esse. Die Frage kam mir komisch vor, sie: "Ja, ich muss das fragen".

Dann dachte ich, das sei erledigt. Meine Mutter und ich stellen ja, das wusste ich schon, keine Bedarfsgemeinschaft dar. Ich bin ü25.

Sie sagte mir, dass sie noch die letzte Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung brauche. Ich sollte das Donnerstag nach meinen Termin mit dem Arbeitsvermittler einreichen.

Heute eine Email:

"Guten Morgen Herr ...,

ich möchte Sie bitten, mir am Donnerstag noch weitere Unterlagen mitzubringen:

...

  • -         Das in der Anlage beigefügte Formular HG ausgefüllt und unterschrieben
  • -         Die Abrechnungen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate von Ihrer Mutter
  • -         Auflistung von Ihrer Mutter über die monatlichen Verpflichtungen (Versicherungen, Kredite, Auto usw.)

 

Die Unterlagen von Ihrer Mutter werden für eine weitere Prüfung ihres Anspruches benötigt.

 ..."

Ich sehe das doch richtig, dass sie mir und meiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt, oder?

Die ist und war nie der Fall. Meine Mutter bekommt den Miet- und Nebenkostenanteil und das wars. Sie füttert mich nicht, gibt mir kein Geld und kauft mir nichts.

Mir kommt das ehrlich gesagt wie Willkür vor. 3 Jahre lang habe ich ALG2 bezogen und jetzt auf einmal unterstellen die eine HG?

Frage:

Kann sich das Amt auf den Satz meiner Erklärung berufen? Obwohl es dabei doch um 3 Monate ging, in denen ich KEIN Geld vom Amt bekomme habe und das ja eine Ausnahmesituation war. Und muss das Amt das nicht erstmal schriftlich artukulieren statt einfach so eine HG Erklärung zu verlangen? Und reicht es aus, wenn meine Mutter erklärt, mich nicht zu untersützen?

Recht, ALG II, Hartz IV
Jobcenter Sachbearbeiter darf er das!?

Guten Tag,

Mein Sachbearbeiter schickt mir alle 1-2 Wochen Einladungen zu und möchte dass ich ihm in einem Monat min. 12 Bewerbungen vorzeige! Klingt soweit ganz normal oder? Doch was nur die wenigstens in meinem Umwelt wissen, ich bin chronisch bedingt sehr krank und habe somit 24/7 sehr starke Schmerzen! Ich muss ständig zu verschiedenen Ärzten gehen und eine passende Behandlung suchen! Dabei bekomme ich auch immer eine AU für meinen Sachbearbeiter, jedoch nur höchstens für einen Monat und dann geht der Stress wieder von vorne los! Die Ärzte wollen mir leider keine dauerhafte AU geben, obwohl ich bereits seit über 2 Jahren täglich diese starken Schmerzen habe! Sogar mein Studium musste ich deshalb bereits leider abbrechen! Die Ärzte können sich meine Schmerzen auch nicht erklären und es gibt noch keine passende Behandlungsmethode! Es könnte sogar sehr wahrscheinlich sein, dass ich nie wieder gesund werde und bis zu meinem Tod diese starken Schmerzen ertragen muss! Mein Sachbearbeiter macht mir daher mit den ständigen Terminen extremen Druck und versetzt mich noch weiter in meine bereits stark ausgeprägten Depressionen! Mit meiner Psyche geht es somit immer weiter runter und ich habe ehrlich gesagt bereits sogar Selbstmordgedanken.... ich weiß echt nicht mehr weiter.... Diese starken Schmerzen machen es mir zu dem wirklich unmöglich zu arbeiten, sei es auch etwas sehr leichtes! Ich kann kaum 30 min. sitzen ohne anzufangen vor Schmerzen zu stöhnen! Manchmal wird mir auch schwarz vor Augen und ich bekomme Schwindelanfälle! Deshalb trau ich mich auch kaum aus meiner Wohnung raus und erst recht nicht wegen den Terminen beim Jobcenter! Meine Gesundheit ist mir nämlich viel wichtiger, als es zu riskieren, während ich zum Termin eile umzukippen und mich somit ernsthaft noch weiter zu verletzen!

Was sollte ich eurer Meinung nach tun? Reichen meine starken chronische Schmerzen täglich denn nicht aus, um bei den Terminen nicht mehr erscheinen zu müssen oder brauche ich unbedingt IMMER eine AU und muss diese Tortur somit immer weiter ertragen?

Vielen Dank für eure Hilfe.....

ALG II, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Jobcenter
Mutter ein Teil der Bedarfsgemeinschaft? Und andere Fragen zur Antragstellung?

Hallo,

Mein Freund, meine Mutter und ich leben in einem Haushalt. Dabei ist unsere Haushaltsführung aber klar getrennt. Meine Mutter kauft für sich ein, und wir zwei für uns etc.

Mein Freund ist der Hauptantragsteller und ich bin seit knapp 2 Jahren mit in seiner Bedarfsgemeinschaft. Als ich vor kurzem arbeitslos geworden bin, erhalte ich auch ohne weitere Antragstellung volles Geld.

Nun hat sich meiner Mutter, nach 2 1/2 jähriger Arbeitslosigkeit dazu entschieden zum Jobcenter zu gehen und ebenfalls einen Antrag zu stellen, da ihr Vermögen sich dem Ende neigt. Ist sie nun Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft? Oder wird sie einen eigenen Hauptantrag stellen?

Wirkt es sich außerdem negativ auf sie aus, dass sie ihren alten Job vor 2 1/2 Jahren selbst gekündigt hat?

Außerdem ist sie der Meinung, nachdem sie damals vor knapp 10 Jahren, wo sie beim Amt schonmal war, dass sie nur 200~ irgendwas an Geld bekommen würde. Aber es gibt doch einen gewissen Regelsatz?

Und als letzte Frage, die vielleicht etwas blöd klingt, ich aber für sie nachfragen möchte: Wie sieht es nach der Antragstellung aus? Würde ihr mit ihren 54 Jahren direkt eine Maßnahme oder Jobs auferlegt werden, die sie ohne Sanktionen nicht ablehnen könnte?

Da ich mit ihr nächste Woche dorthin fahren werde, möchte ich gerne etwas vorbereitet sein, damit ich ihr bestmöglichst zur Seite stehen kann. Ggf. was für Anlagen noch zur Ausfüllung erwartet werden? Das ich diese mir schon etwas durchlesen kann.

LG

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
U25, Arbeitslos und in eine WG ziehen? Macht das die ARGE mit?

Heyho Leute.

Kommen wir gleich zum Punkt. Ich bin 23 Jahre und wohne wieder im Haus meiner Eltern ca. 30 Kilometer vor einer Großstadt. Jetzt haben 2 Freunde eine neue WG in dieser Großstadt und beziehen diese nächste Woche. Da ein Zimmer noch frei wäre könnte ich dieses bekommen. Könnte man mich einfach mit in den Mietvertrag (Untermieter oder so) eintragen? Könnte ich mit dem Mietvertrag zur ARGE und direkt ALG2 + Mietübernahme beantragen? Mir ist bewusst, dass ich U25 bin und meine Eltern (Verhältnis angespannt) ja für mich aufkommen müssen oder so ähnlich. Aber meine Wohnsituation, worauf ich jetzt nicht weiter eingehen möchte, ist solala. Kurz und Knapp: Diese Stadt wo ich wieder bin macht mich krank (viel rechtes Gedankengut).

Würde das so einfach klappen? Umgemeldet mit dem Vertrag auf die ARGE und selber ALG2 beantragen (Nicht als Bedarfs sondern als Wohngemeinschaft)? Müssen die mir helfen, auch wenn ich unter 25 bin?

Ich danke für Antworten :)

Und an alle Besserwisser: Nein ich bin nicht faul. Habe eine Ausbildung und war danach normal arbeiten. Ich sehe den Umzug auch als Chance für mich und möchte nur abgesichert sein bis ich einen neuen Job habe . Ich wäre wieder mit mir im reinen und hätte natürlich einen viel besseren Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Miete, Umzug, Arbeitslosengeld, ALG II, arbeitslos, ARGE, WG, Wohngeld, U25, Ausbildung und Studium
Hartz 4 Wohnung mieten, wie läuft das ab?

Hallo Leute,

ich habe eine frage zur Wohnungssuche, wenn man Hartz 4 bzw. ALG 2 bekommt.

Wenn ein 25 Jähriger bei den Eltern wohnt und Hartz 4 bekommt und nur den Regelbedarf bekommt von 404 Euro glaube ich und sonst nichts, aber dann aussziehen will, wie läuft das genau ab ?

Wenn man als Hartz 4 empfänger vorher noch keine eigene Wohnung hatte und man sucht sich jetzt eine und wird vielleicht fündig, sagen wir 30 Quadratmeter 200 Euro kalt und der Vermieter sagt das man die Wohnung haben könnte trotz ALG 2, dann dürfte man aber nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben und den Vermieter müsste ich dann sagen, z.B. " Ich würde die Wohnung gerne nehmen, aber ich muss vorher einen Antrag beim Amt stellen, der sich vielleicht Wochen hinziehen kann ", gemeint ist der KDU Antrag für die Wohnung, ob die überhaupt genehmigt wird vom Amt, oder ?

Weil das würde heißen wenn man jetzt eine Wohnung gefunden hat und der Vermieter mir zusagt das ich die Wohnung sofort bekommen könnte, aber natürlich nicht mehrere Wochen zusagt, aber ich erst ein Antrag stellen muss und dieser Antrag vielleicht mehrere Wochen bearbeitungszeit dauert, könnte die Wohnung doch schon weg sein und der Antrag die warterrei wären völlig umsonst gewesen, oder ?

Würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären könntet, ob es wirklich so ist, wie ich hier beschrieben habe oder ob es anders verläuft.

Gruß

Wohnung, wohnen, Recht, Vermieter, ALG II, Antrag, arbeitslos, Hartz IV, Wohnungssuche
Folgen von Erbe bei einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung?

Hallo liebe Leute,

vor knapp 2 Monaten ist mein Vater gestorben und ich beginne nun eine Umschulung die 2 Jahre dauert damit ich eine vollwertige Ausbildung habe.

Nun ist es aber so, das wohl ein Erbe ansteht von wohl insgesamt ca 10.000€. Davon ist noch nichts auf meinem Konto oder irgendwo gelandet. Der ehemalige "Versicherungsmann" meines Vaters hat mir und meinem Bruder sowas angedeutet, dass eben Erst Dinge ausgefüllt werden müssen wegen Lebensversicherung etc und das eben erst alles fertig bearbeitet sein muss bevor auch nur ein Cent fließt. Deshalb habe ich auch noch nichts dem Jobcenter mitgeteilt. Sie wissen von dem Tod aber noch nicht von einem möglichen Erbe weil bevor ich nicht wirklich das Geld habe, ich es für dumm halte da mit zahlen umher zu werfen die ich weder belegend noch wiederlegen kann.

Jetzt sind meine Fragen folgende:

  1. Muss ich ohne bisher konkreten Geldfluss angeben das ich vielleicht Summe X Erbe oder ist es ok direkt Bescheid zu sagen, wenn das Geld da ist und stimmt es, dass das Jobcenter sowie so auf mich zukommt wegen dem Datenabgleich mit dem Finanzamt?
  2. Muss ich jetzt Angst haben, im Falle des Herausfallens aus der Hilfebedürftigkeit, dass die Umschulung mittendrin abgebrochen wird?
  3. Kann ich die Kosten für die Beerdigung auf die Erbsumme anwenden? Es sind ca. 11.000€ Offen für Sarg, Grabmiete, Grabstein etc.
  4. Kann man die Umschulung, im Falle eines Abbruchs von seiten des Jobcenters, in eine normale Ausbildung umwandeln wenn der Betrieb das mitmacht? So als ob ich bei einer Firma im z.B. zweiten Lehrjahr einsteige?

Vielen Dank mal im Vorraus.

Ausbildung, Erbe, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung
Eigene Wohnung und Zweitausbildung?

Hallo zusammen,

Da ich in meinem Berufsfeld nicht Glücklich werde und die Arbeite von Tag zu Tag schlimmer wird möchte ich nochmal eine 2./3. Ausbildung in Richtung Industrie-Kaufmann Oder Kaufmann für Eventmanagement machen. Leider musste ich feststellen das ich mich zu Schulzeiten wohl für den falschen Ausbildungsberuf entschieden habe. Uhrsprünglich bin ich gelernter Maschinen- & Anlagenführer und habe dann 1 Jahr dran gehängt um noch die Ausbildung als Verfahrensmechaniker für nichteisenmetall-umformung ab zu schließen. Schließlich Arbeite ich nun schon seid ca 2 Jahren in der Produktion und merke zu nehmend das ich auf dauer gesehen hier eingehe.

Aktuell Wohne ich wieder bei meiner Mutter allerdings möchte ich das schnellst möglichst ändern, aus Privaten Gründen, und mir eine eigene Wohnung suchen.

Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ich nächstes Jahr eine Ausbildungsstelle finden sollte, welche Möglichkeiten bestehen für mich um meine Finanzen auf zu stocken das ich monatlich über die Runden komme und die Wohnung bezahlen kann, da die Ausbildungsvergütung nicht reichen wird um Miete sowie Nebenkosten zu finanzieren?

Wenn ich das richtig gesehen habe kann ich Weder BAföG, BAB oder Arbeitslosengeld bekommen. Das einzige was mir bleibt ist Wohngeld und das ist wohl auch ne Glückssache.

Habt ihr noch Ideen die mir Weiterhelfen könnten?

MfG

DiFresh

Finanzen, Ausbildung, ALG II, BAB, BAföG, Umschulung, Weiterbildung, Wohngeld, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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