In unserem Büro haben wir eine fleissige junge Frau aus Polen eingestellt. Sie steht mit uns seit einigen Wochen in Kontakt und hat zum 02.01.2016 einen Minijob bei uns begonnen (Reinigungsarbeiten, 200€ im Monat). Sie ist zwecks Arbeit kurz davor eingereist. Sie macht sich wirklich gut und ich unterstütze Sie auch bei der weiteren Arbeitssuche, damit sie vollständig den Lebensunterhalt meistern kann. Vermutlich kann sie ab April einen zweiten Minijob und ab Juni zusätzlich einen Teilzeitjob haben. Für die Zwischenzeit benötigt sie jedoch für eine kurze Zeit Sozialleistungen (ALG 2 Aufstocker). Mündlich hat das Jobcenter abgewunken und gesagt, dass bei dem Einkommen (200€/Monat) nicht von einer "Arbeitnehmereigenschaft" ausgegangen werden kann und sie deswegen keine Aufstockung bekommt. Ich weiss, dass ich bereits von zahlreichen gegenteiligen Urteilen gelesen habe - nur kann ich diese auch nach 3 Stunden googleln nicht wiederfinden. Einzige Ausnahme: SG Heilbronn, Urteil vom 18.02.2015, Az.: S10 AS 3035/13

Ich mag die junge Frau unterstützen, weil ehrliche, fleissige Menschen sind selten. Gute Menschen sollte man in schwetren Zeiten fördern. Bitte gebt mir Argumentationshilfen (Urteile), damit ihr weiterhelfen kann. Würde sie gerne in größerem Rahmen einstellen, aber ich habe einfach nicht mehr geeignete Arbeit hier momentan.