Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!

Sozialrecht, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter
Hartz IV, Ü25, bei Eltern wohnend, Hauptantrag, Hausgemeinschaft, Krankenkasse, welchen Regelsatz bekomme ich, und wird die Krankenkasse übernommen?

Folgendes:

  1. Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt, bin Ü25, bei den Eltern wohnend, in einem Zimmer. Im Hauptantrag muss ich angeben, wieviele Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft wohnen, was ich getan habe, und dass diese mit mir verwandt sind, aber nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören. Einkommen und Vermögen besitze ich beides nicht. In der Anlage HG habe ich dann die anderen Personen eingetragen, die nicht zur BG gehören, und angekreuzt, dass ich Leistungen erhalte, in dem Fall nur unentgeltliche Unterkunft. Sonst nichts. Sonst werde ich auch in keinster Weise unterstützt. Welchen Regelsatz würde ich dann erhalten? Da ich gelesen habe, dass dieser weniger ist, wenn man dieses ankreuzt? Bzw. ich habe auch gelesen, dass man das teilweise gar nicht ausfüllen soll, und im HA was anderes angeben soll, wenn man im Internet guckt? Bekomme ich den vollen Regelsatz?

  2. Ich habe mich vorher privat gesetzlich versichert, habe monatlich den Mindestbeitrag bezahlt/abgeführt. Das ist mir jedoch nicht mehr möglich, aufgrund o.g. Verhältnissen. Im Hauptantrag habe ich dann angegeben, dass ich freiwillig gesetztlich versichert bin... ist das richtig? Da ich ja nicht gesetztlich versichert war, oder? A Wird die Krankenkasse ganz übernommen, oder muss ich dann noch selbst was zahlen? Ich musste eben dort die entsprechenden Daten auf dem Bogen SV eintragen und die KV und PV-Beiträge. Muss ich da ankreuzen, dass ich einen Zuschuss möchte? Oder brauche ich den Bogen überhaupt nicht? Wie komme ich wieder in die normale gesetzliche KV, die mir ja zusteht mit ALG2, dass ich den Regelsatz nicht selbst zahlen muss mehr oder teilweise? Wird das ganz übernommen? Weil da was von Zuschuss steht?

Dank und Gruss!

ALG II, Hartz IV, Krankenkasse, Ausbildung und Studium
Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Arbeitsamt Massnahme ist das Inordnung?

Hallo =) Bin immoment echt Ratslos=(. Immoment bin ich in er Massnahme besser gesagt Projekt das Wort Massnahme ist ja verboten^^. Es ist meine erste.

Vorab Bewerbe mich Reichlich bin auch immer gut informiert. Bin ebenfalls Pünktlich und Zuverlässig.

Jetzt zu mein Anliegen

Die Massnahme geht 4 Monate habe zum glück ende Monat Schluss. Jetzt vor ca 4 Wochen Haben die mich in ein Autohaus beworben, besser gesagt Gebrachtwagenhändler. Hatte direkt 3 Tage später ein Vorstellungsgespräch es war nichts besonderes. Wurde gefragt wan es für mich am Besten wäre habe gesagt dan und dan (ES KAM ALLES SPONTAN) hab direkt auch erklärt das ich immoment meinen Sohn Bei mir habe wegen seinen Ausschlag. Nein die wollen das Praktikum am besten Sofort. Habe dan nochmals mit dem Leiter der Massnahme geredet das es nicht eher geht. Habe mindestens 10 mal widerholt und er Drängte auch das es ende MAI wird. Egal was ich sagte es Prallte ab , ob ich sagte mein sohn hat den ausschlag und darf immoment nich nacht Hause ne kam nur der Spruch kann die mudder nicht usw. Bis ich genervt zusagte ;( (wie gesagt habe mich dort nicht beworben Hieß auch direkt 10 Tage Praktikum)

Wurde Kurz vorm Praktikum Krank haben die in der Massnahme selbst mitbekommen hatte keine Stimme mehr konnt nichtmal piepen. Aufjedenfall Bin ich noch nicht ganz Fit,hatte gestern mein Ersten Tag wieder in der Massnahme gehabt, und prompt nervt der alte Knacker wieder. Was mein bruder da eigentlich erzählt das ich krank werde durch die Räumlichkeiten (sind nicht sauber) wen man es nicht beweisen Kann soll man einfach die Klappen halten. Vieleicht sollte ich auch mi einen Neuen Artzt suchen. Und er möchte immer noch das ich das Praktikum mache. Sobald ich ganz gesund bin.

Jetzt noch ein paa fragen.

1 Dürfen die einen so berängen? Kam mir richtig bedrängt vor wo ich erklärte das es nicht an deren Wunsch Termin klappt

2 Kann es sein das die dafür geld Bekommen? Das die ausgerechnet bei mir hinter her sind.

3 Ist es erlaubt das die in meinen Namen eine Bewerbung abschicken? Im Vertrag habe ich nichts gefunden. Außer natürlich wie immer ich muss dafür Sorgen.

  1. Kann es auch sein das die und die Firma sich das Geld Teilt? Danke euch
ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Praktikum
Girokonto mit Dispo und ALG2?

Halli Hallo,

ich habe dringende Fragen.

Ich arbeite Vollzeit und meine Lebensgefährtin ist Hausfrau und bezieht ALG2. Wir haben noch ein Girokonto zusammen. Zwar beziehe ich kein ALG2, weil ich vollzeit arbeite, aber ich bin trotzdem mit in der Lebensgemeinschaft.

Jedes Mal wenn ein neue Antrag für ALG2 bevorsteht, dann müssen wir immer u. a. die letzten 3 Monate Kontoauszüge beilegen. Dort steht alles finanzielle drauf. Zb. Mein Lohn, Kindergeld und ALG2 usw... Kein Problem bisher.

Jetzt habe ich mich bei einer anderen Bank umgeschaut wo das Girokonto keine Gebühr kostet, wenn man ein Mindesteinkommen hat. Habe ich alles fertig gemacht. Sogar mit Dispo.

Vorhin hatte ich ein Kontoauszug gemacht und auf dem Auszug steht sogar das Dispolimit mit drauf. Ich hatte vor, dass meine Lebensgefährtin auch zu meiner Bank wechselt und wir dort ein neues gemeinsames Konto führen.

Jetzt ist die Frage: - Kontoauszüge des neuen Girokontos werden spätestens beim nächsten Antrag für das JobCenter beigelegt. Dort steht leider das Limit (Ein Betrag) des Dispos drauf. Macht da das JobCenter Ärger? Wird das angerechnet?

  • Wenn wir doch 2 getrennte Konten führen und ich das JobCenter mit meinem neuen Girokonto nicht melde. Wenn ich jedes Mal mein Gehalt vom neuen Girokonto auf das Konto meiner Lebensgefährtin überweise, damit das JobCenter auch sieht, dass regelmäßig Geld reinkommt. Aber die würden es so oder so durch meine Abrechnungen herausfinden, weil in meine Abrechnungen meine Kontonummer steht. Also wahrscheinlich keine gute Idee?

  • Oder wäre es das Einfachste, den Dispo ganz rauszunehmen damit es garnicht mehr auf dem Auszug steht?

  • Sollte ich oder kann ich sowas bei der Bank offen über dieses Thema reden? Vielleicht können die mir besser helfen ohne, dass das JobCenter nichts mitbekommt oder anrechnet.

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Auf eine Rückmeldung freue ich mich sehr!

Bank, ALG II, Dispokredit, Girokonto, Jobcenter, Lebensgemeinschaft, Kontoauszug, Vollzeit
Will Endlich ausziehen hab aber kein Geld und bin Schüler?

Hallo,
Folgendes Problem,
Ich bin xx Jahre, wohne mit meiner Mutter in einer Zweizimmerwohnung (sie bezieht Arbeitslosengeld 2) und ich halte es mit ihr einfach nicht aus. Nun überlege ich mir auszuziehen, weil ich jeden Tag nur Beleidigungen und Geschrei an den Kopf geworfen bekomme und ich einfach nur noch heulen könnte. Ich kann mich so garnicht auf die Schule konzentrieren und werde dadurch immer depressiver.
So jetzt bin ich XX, gehe noch zur Schule, mache erst in X Jahren meinen Fachabitur, habe NOCH keinen Nebenjob und stehe ohne irgendetwas da. Ich hab garkeine Ideen was ich tun soll oder geschweige denn wo ich mich überhaupt melden soll, bezüglich Amt. Da meine Mutter AG 2 bezieht, bin ich noch fester an Sie gebunden, denn so ist es schwerer überhaupt eine Wohnung zu finden, geschweige denn irgendeine Finanzspritze zu bekommen. Und auch wenn ich so eine bekommen würde, würde es doch wahrscheinlich nicht mal reichen um zu überleben oder ?

Hat jemand irgendeine Idee oder könnte mir sagen wo ich mir einen Rat holen soll.
Weil in meinem Kopf herrscht Chaos und ich weiß nicht wo ich anfangen soll :(

So für einige Schlaue Kautze, die behaupten ich wäre so eine ASSI Truller die gerne auf kosten anderer lebt. Bevor da dann wieder Anschuldigungen kommen. Nein ich lebe nicht gerne vom Staat, da ja einige schlaue Pappnasen das ja behaupten ohne irgendwas über mein Leben zu wissen. Ich wäre gerne unabhängig und würde selbst durch meinen eigenen Verdienst leben. Aber einige Menschen da draußen verstehen ja manche Gründe, die sie auch eigentlich nichts angehen, nicht und das man nicht einfach so mit dem Finger schnipsen kann und Schwupti wups schon ist man unabhängig und tralala. Das einzige worum ich denn Staat bitten würde wäre ein finanzieller Start.  Also tut mir den Gefallen und wenn ihr euch hier nur aufregen wollt, dann lasst euch bitte bei eurer Zimmerpflanze aus, die interessierts vllt ;) 

Liebe Grüße :)

- pers. Infos vom Support entfernt -

Schüler, ALG II, ausziehen, Kein Geld
Erben mit Hartz 4 wenn man sich 1 Monat abmeldet?

Guten Abend

ich habe folgendes Problem und versuche es so gut wie möglich abzukürzen:

Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel, so das meine Eltern, mein Bruder, meine Cousine und ich was erben. Es handelt sich hierbei um ca 20.000 € , welche nach abzüglicher Kosten durch uns 4 Parteien geteilt werden. Ich weiß ja nicht wie schnell das mit dem Nachlassgericht funktioniert. Einen Bescheid habe ich noch nicht. Sollte ich noch im Hartz-4-Bezug sein, dann werden ja meine 5.000 € aufgeteilt auf glaub maximal 6 Monate und bekomme dementsprechend monatlich weniger Hartz-4-Anteil. Für meine 4000€ Schulden, die mich wirklich quälen, kann und darf ich das Geld also leider nicht benutzen. So das ich von dem Erbe eigentlich gar nichts habe. Jeder hier wird in meiner Situation sicherlich verstehen, das ich gerne meine Schulden damit tilgen möchte.

Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt. Also wenn ich im Mai Bescheid bekomme, das z.B im Juni die Erbschaft ausbezahlt wird, dann würde ich mich ab 31. Mai abmelden und mich am 1. Juli wieder anmelden, insofern ich weiterhin arbeitslos wäre.

Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt, das 1 Monat abmelden nicht so einfach ginge. Es würde bei Wiederbeantragung auffallen. Man sollte also in diesem Monat versuchen ein Einkommen zu haben.

Könnt Ihr das bestätigen und gibt es Tricks ? Mir geht es sicherlich nicht darum einfach den Staat zu bescheißen, aber wenn man Nachts wegen den Schulden nicht schlafen kann und monatlich sowieso keine großen Sprünge machen kann, dann ist das schon doof.

Erbrecht, Erbe, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nachlassgericht
ALG I durch ALG II oder Wohngeld aufstocken?

Hey Hey alle zusammen! Meine Lage ist ein wenig verzwickt und hoffe sehr, dass mir jmd helfen kann.

Es ist so das ich seit Anfang März nun ALG I beziehe das sind 644 Euro im Monat Leider reicht dies nicht komplett aus meinen Lebensunterhalt zu bestreiten da die Miete bereits 440 euro beträgt.

Habe gelesen das man zum Aufstocken statt ALG II auch Wohngeld beantragen kann

Habe mit dem Wohngeldrechner nachgerechnet u käme fast auf dasselbe raus wie bei ALG II Was ist nun besser?

Allerdings haben mich im Internet die sehr sehr sehr sehr langen Bearbeitungszeiten bzgl des Wohngeldes erschrocken. Teilweise berichteten Leute von 4 Mon Wartzeiten oder noch länger Dies kann ich mir in meiner momentanen Sit kaum leisten.

Da die Hauptzentrale Nürnberg (Arbeitsamt/Jobcenter) für mich zuständig ist habe ich fast die Vermutung das es dort schneller gehen könnte mit der Bearbeitung des ALG II Antrags. Hat da vll jmd Erfahrung von euch?

Bisher ging es bei ihnen immer sehr schnell.

Nun meine Frage ist: Was ist die bessere Alternative? Habe auch gelesen das grundsätzlich erstmal Wohngeld beantragt werden müsste bevor man auf ALG II zurückgreift zumal dann der hohe Druck des Jobcenters dazu käme obwohl ich selbst ALG I beziehen würde.

Was sind eure Erfahrungen dazu bzw kennt da jmd die gesetzliche Sachlage? Habe mittlerweile von einigen gehört das Wohngeldanträge oftmals bis ins unermessliche hinausgezogen werden u. teilweise die Ämter total überlastet sein sollen.

Für eure Hilfe und Erfahrungen bedanke ich mich bereits im Voraus oder man findet bis dahin eine passende Arbeit sodass man gar nicht in diese Lage kommt, dass wäre mir persönlich am liebsten.

LG an euch alle =)

ALG II, Jobcenter, Wohngeld
Ist man sofort arbeitssuchend gemeldet, wenn man ALGII erhält?

Hallo erstmal,

Ich war für mehrere Monate zu 100 % arbeitslos gemeldet und habe ALGII bezogen sowie auch Kindergeld. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, ob man auch gleichzeitig arbeitssuchend gemeldet ist, wenn mal ALGII bezieht, da man ja monatlich zu Terminen erscheinen muss und auch in dem Abstand Bewerbungen sowie erhaltene Absagen vorlegen muss (Habe ich alles gemacht). Nun habe ich Angst, dass ich das Kindergeld für die Monate zurückzahlen muss in denen ich ALGII bezogen habe. (Vorher war ich in einem Studium und habe dies abgebrochen und habe übergangsweise ALG2 bezogen. Ich bin übrigens 20 sodass ich mit dem Status arbeitssuchend noch Kindergeld erhalten würde). Ich habe auch schon mit einer Mitarbeiterin vom Amt geredet, die mir gesagt hat, dass ich arbeitssuchend gemeldet war, jedoch habe ich doch einige Zweifel an der Richtigkeit ihrer Aussage gehabt. Da sie mir zum einen auf der Mitteilung für die Familienkasse meine "Arbeitslosen-Monate" in der "Ausbildungssuchendspalte eingetragen hat und mir gesagt hat, dass ich ausbildungssuchend wäre, wenn ich einen Termin für die Berufsberatung machen würde. Dies habe ich auch gemacht, da ich zum Wintersemester diesen Jahres ein Studium beginnen wollte und mich nur mit einem Minijob kaum über Wasser halten kann. Jedoch wurde mir von der Mitarbeiterin bei der Berufsberatung gesagt, dass ich nur als ratssuchend registriert wurde und komischerweise wollte sich mich auch nicht ausbildungssuchend melden. So nun weiß ich nicht worauf ich mich verlassen soll. Ist man nun für den Zeitraum von ALG2-Bezug gleichzeitig arbeitssuchend gemeldet oder hätte ich das speziell ansprechen müssen?

ALG II, Kindergeld, arbeitssuchend
HILFE MITTELLOS -Wie ist mein Anspruch auf ALG1 nach Therapie?

Moin Moin,

Ich habe einen mittelschweren Disput mit den Ämtern. Es sieht wie folgt aus: Ich war vom 01.01.2013 bis zum 01.09.2016 versicherungspflichtig Angestellt. Bin aber vom 18.01.2016 bis 18.07.2016 auf Langzeittherapie gegangen (Alles mit der Rentenversicherung und Krankenkasse abgesprochen). Im Anschluss war ich noch bis zum 24.09.2016 in einer Übergangseinrichtung. Das Arbeitsverhältnis wurde (im Einklang mit meinen Therapeuten und zu Gunsten meiner Gesundheit) zum 01.09.16 aufgehoben. Da ich in der Übergangseinrichtung ein Praktikum (unentgeldlich) machen sollte (aus therapeutischen Gründen waren dies im Konzept vorgesehen) hatte ich schon zu dieser Zeit Probleme mit den Ämtern um überhaupt Geld zu erhalten, da Jobcenter und ARGE sich die Zuständigkeit hin und her geschoben haben. Letztendlich einigte man sich darauf, dass ich ALG2 bekommen würde, da ich ja ein Praktikum machen würde und damit nicht Arbeitssuchend wäre aber mein Anspruch nicht erlöschen würde. Nun ist das Praktikum zu Ende und seit Mitte letzten Monats schieben sich die Ämter die Verantwortung hin und her.

Anfang des Monats hatte ich dann ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass ich Einkommen erhalten würde und sie damit die Leistungen einstellen würden. Zu diesem Zeitpunkt musste ich mich schon mittellos melden beim Jobcenter um Geld zu erhalten. Die sagten mir, sie würden diese Leistung der ARGE in Rechnung stellen, da ich ja ab Ende des Monats ALG1 erhalten würde.

Jetzt hab ich den Ablehnungsbescheid von der ARGE erhaltenen und bin Ratlos.

MfG. Ev1lG

Therapie, Recht, ALG I, ALG II, Übergangsgeld, mittellos
ALG II - Hartz IV / Zimmer in WG - Das Jobcenter will den Hauptmietvertrag in Kopie haben. Zurecht?

Hallo,

ich wohne mit einer Freundin in einer WG und beziehe nun ALG II. Bezüglich der Wohnsituation ist es so, dass Sie eine 100m² Wohnung hat und 450 Kaltmiete + 150 Euro Nebenkosten zahlt.

Ich bewohne ein 18m² Zimmer + Mitbenutzung Küche und Wohzimmer und zahle dafür 220 Euro (195 + 25 Euro NK).

Den Untermietvertrag habe ich meiner SB vorgelegt. Nun möchte SIe gerne noch den Hauptmietvertrag zwischen der Hauptmieterin und dem Eigentümer. Dürfen die das verlangen ? Meine Freundin möchte eigentlich weder, dass Ihr Name und schon gar nicht, dass die Daten ihres Vermieters dem Jobcenter bekannt sind.

Was tun ? Ich möchte meine SB ja nicht verprellen, dass ich womöglich gar kein Geld für die Miete bekomme, aber ich kann ja auch nicht einfach den Hauptmietvertrag nehmen, denn da habe ich ja nix mit am Hut.

Wenn meine beste Freundin, die Hauptmieterin nun ein Schreiben aufsetzen würde, in dem Sie bestätigt, dass Sie 100m² zum Mietpreis von 600 Euro bewohnt und das Zimmer + eine Mitbenutzung an mich weitervermietet ? Aber nicht dazu bereit ist den Hauptmietvertrag zur Verfügung zu stellen ? Ich denke mal dem JC geht es wohl darum zu sehen, dass ich nicht in einer 40m² Wohnung mit ihr Wohne, die nur 250 Euro kostet oder ?!

Wäre für Ratschläge dankbar.

LG

ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Wohngeld

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