Sehr geehrte Damen und Herren,


zurzeit gibt es ein Problem bei meiner Umschulung.


3 Wochen nach Ausbildungsbeginn hat die Ärztekammer nun herausgefunden das ich nicht zur Prüfung zugelassen werde da ich nur 32,5 Stunden die Woche arbeite.

Laut Ärztekammer müssen bei einem Umschüler mindestens 38,5 Stunden die Woche geleistet werden, damit man zur Prüfung zugelassen wird.


Problem ist, das die Praxis nicht einfach die Öffnungszeiten ändern kann und auch nicht möchte.


Die Umschulung wird von der Agentur für Arbeit bezahlt und die sagen auch das es keine andere Chance gibt das zu ändern oder die Ausbildungsdauer sonst auf 3 Jahre zu verlängern.

Bei 3 Jahren Ausbildung ist es von der Ärztekammer in Ordnung, dann werde ich auch zur Prüfung zugelassen aber bei 2 Jahren mit nur 32,5 Stunden die Woche eben nicht.


Gibt es dort rechtliche Schritte die man angehen kann ?

Die Ärztekammer hat es ja selber verbockt, die haben es ja erst 3 Wochen nach Ausbildungsbeginn herausgefunden bzw herausgelesen das ich nur 32,5 Stunden arbeite.


Meine Chefin hat sogar angeboten das sie sonst das dritte Lehrjahr selber übernimmt ( spricht die Ausbildungskosten , Vergütung usw ) aber selbst das ist laut Agentur für Arbeit nicht möglich.