Ich kündige mich zum 31.03.2019, ein neuer Job beginnt am 01.05.2019. Also die Pause zwischen Jobs beträgt 1 Kalendermonat (ABER mehr als 4 Wochen). Bekomme ich einen ununterbrochenen Schutz von GKV (TK) wenn ich mich NICHT in Agentur für Arbeit melde? Laut § 19 Abs. 2 SGB V: "Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird." Also 4 Wochen oder DOCH 1 Monat?