Hallo,

ich kann gesundheitlich meinen alten gelernten Beruf nicht mehr ausüben.

Mir besteht die Chance auf eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit.

Diese arbeitet mit meinem Rehaberater / quasi Berufsberatung zusammen.

Ich hab die Möglichkeit für 5 Tage hospitieren zu gehen um in einen neuen Berufszweig reinzu schnuppern.

Falls ich mich für diesen entscheide, muss ich eh 900 stunden praxis vor Ausbildungsbeginn nachweisen, also wäre es auch nicht ganz umsonst das ich da hin fahre.

Die Agentur sagt aber das ich in diesem 5 Tage dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stände und sie mir für die 5 Tage keine Leistungen geschweige denn von Fahrtkosten oder sonstiges erstattet. Ist dies rechtens ? Ich würde in den 5 Tagen ja sonst zuhause rum sitzen eig. sollte man doch froh sein das ich mich um eine neue Perspektive bemühe?

Lg und danke schon einmal für die antwort

wer hat gerne mit link zu ähnlichen rechts urteilen oder passenden gesetzestexten