Ist es rechtens, dass sich eine Nachzahlung der Rentenversicherung die Agentur für Arbeit und die AOK aufteilen?

Guten Tag,

ich habe eine größere Nachzahlung der Rentenversicherung erhalten, weil der Rentenantrag zurück datiert wurde, auf das Datum eines Antrags einer Reha-Maßnahme. Zu der Zeit war ich noch in der Psychiatrie und bekam Krankengeld von der AOK. Als ich die Psychiatrie verlies, wollte ich mich arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit schaltete den Medizinischen-Dienst ein, wobei dieser mir "bescheinigte", dass ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Bedeutet, ALG 1 bekam ich gar nicht. Auch Hartz 4 greift nicht, da man mehr als 4 Stunden/Tag arbeiten können muss. So bekam ich gar kein Geld mehr, da das Krankengeld das zeitliche Limit mitlerweile auch erreicht hatte.

Auf anwaltlichen Rat stellten wir dann einen Rentenantrag, wobei es eigentliches Ziel war, dass dieser abgelehnt wird und ich somit wieder in ALG-1 rein komme, bzw. wieder vermittelbar bin. Doch der Rentenantrag ging durch.

Es gab dann eine Rentennachzahlung von ca. 12000€, vom Zeitpunkt des stellens des Rehaantrages bis zum bewilligen der gewährten Rente. Wobei die Agentur für Arbeit und die AOK-Krankenkasse Erstattungsansprüche auf dieses einbehaltene Geld gestellt haben. Es blieb ein kleiner Rest für mich übrig. Ich könnte es ja bei der AOK nachvollziehen, da diese mir die Psychiatrie und Krankengeld bezahlt haben, aber nicht bei der Agentur für Arbeit, da sie mir gar keine Leistung entgegen brachten, doch trotzdem ca. 5000€ Ansprüche geltend gemacht haben.

Die Frage auch noch, ob dies überhaupt rechtens ist, dass andere Sozialversicherungen überhaupt Erstattungsansprüche stellen können, auf meine Rente? Im Grunde ist es ja mein Geld und die Sozialversicherungen habe ich auch immer bezahlt.

Es sind ja 3 verschiedene Versicherungen, wobei ich doch jeweils die benötigten Versicherungssummen bezahlt habe. In der Privatwirtschaft, könnte keine Versicherung einen Erstattungsanspruch stellen, wenn ich eine Nachzahlung erhalte. Wenn ich 3 verschiedene private Versicherungen hätte, könnte keine etwas geltend machen.

Vielen Dank schonmal

Recht, Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Warum wurden Fahrtkosten für Hausbesuche nicht im Arbeitsvertrag festgehalten (Physiotherapie)?

Meine Freundin fährt zwei mal in der Woche Hausbesuche zwecks Petientenbehandlung. Mündlich wurde ihr zugesagt, dass sie je Hausbesuch eine Anrechnung von einer viertel Stunde auf ihre Wochenstunden erhält. Im Arbeitsvertrag wurde hierzu nichts festgehalten. Da sie mit ihrem Privat PKW fahren muss, soll sie die Kilometer aufschreiben und von der Chefin unterzeichnen lassen für das Finanzamt. Dies wären ja die gewöhnlichen Werbungskosten, die steuerlich absetzbar sind. Allerdings fährt sie mit ihrem Privat PKW, muss die Benzinkosten selber bezahlen, hat den Wertverfall des Autos, und an diese mündliche Vereinbahrung wird sich nicht gehalten! Im Arbeitsvertrag sind 35 Wochenstunden festgehalten. Gestern hatte sie 8 Hausbesuche und je Hausbesuch sollte sie 1/4 Stunde dazu erhalten, was 2 Stunden wären. Somit würden ca. 39 Wochenstunden zusammen kommen, weil sie 2 mal die Woche Hausbesuche fährt. Allerdings bekommt sie nur die, im Arbeitsvertrag genannten, 35 Stunden bezahlt. Ist das nicht Betrug, da sie ca. 30 Km an diesen Tagen fährt und die Benzinkosten usw. selber bezahlen muss, und dies aus diesen Werbungskosten sicher nicht beglichen werden kann, oder irre ich mich mit letzt genanntem? An den verbleibenden 3 Tagen ist sie in der Physiotherapetischen Praxis, was doch so gesehen viel günstiger für sie ist, da sie keine weiteren Aufwendungen für Fahrten hat, außer An- und Abreise. Hoffe konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich Darlegen. Herzlichen Dank

Physiotherapie, Steuerrecht, Vertragsrecht
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