Hallo zusammen :)
Ich befinde mich gerade in der Umschulung zum Kaufmann im Einzelhandel, welche durch die BA gefördert wird. In diesem Beruf gibt es keine Zwischenprüfung, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil I zwischen Mitte und Ende des zweiten Jahres, und Teil II Ende des dritten Jahres).
Internetrecherchen und Informationen durch Telefonate mit den Service Centern der BA führen in meinem Fall aber immer zu unterschiedlichen Ergebnissen:
Die "erste Rate" der Weiterbildungsprämie ist für ein Bestehen der Zwischenprüfung vorgesehen. Dies findet man auch in den aktuellen Ausgaben der Merkblätter der BA und in den Gesetzestexten. Auf diversen Seiten von Ausbildungsträgern, und auch auf kopierten Texten der BA bis einschließlich Ende 2016, findet man aber den für mich wichtigen Passus "In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. [...]) gilt die Abschlussprüfung Teil I als Zwischenprüfung". In meinem Fall Ende April dieses Jahres absolviert. Genau dieser Passus ist allerdings aktuell absolut nicht mehr aufzufinden in aktuellen Texten/Merkblättern. Auch die gestrigen zwei Telefonate mit der BA (Erste Mitarbeiterin hat nach 30 Sekunden meinen gewünschten Passus vorgelesen, die zweite fand nach zwanzig Minuten Suche nichts davon) hat mich abermals verwirrt.
Wer kennt sich aktuell und fundiert mit dieser Sachlage aus? Vielleicht sogar mit einem (aktuellen) Gesetzesauszug oder durch aktueller Eigenerfahrung? Vielen Dank im voraus.