Ist ein Passus bezüglich der Weiterbildungsprämie bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung weggefallen?

Hallo zusammen :)

Ich befinde mich gerade in der Umschulung zum Kaufmann im Einzelhandel, welche durch die BA gefördert wird. In diesem Beruf gibt es keine Zwischenprüfung, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil I zwischen Mitte und Ende des zweiten Jahres, und Teil II Ende des dritten Jahres).

Internetrecherchen und Informationen durch Telefonate mit den Service Centern der BA führen in meinem Fall aber immer zu unterschiedlichen Ergebnissen:

Die "erste Rate" der Weiterbildungsprämie ist für ein Bestehen der Zwischenprüfung vorgesehen. Dies findet man auch in den aktuellen Ausgaben der Merkblätter der BA und in den Gesetzestexten. Auf diversen Seiten von Ausbildungsträgern, und auch auf kopierten Texten der BA bis einschließlich Ende 2016, findet man aber den für mich wichtigen Passus "In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. [...]) gilt die Abschlussprüfung Teil I als Zwischenprüfung". In meinem Fall Ende April dieses Jahres absolviert. Genau dieser Passus ist allerdings aktuell absolut nicht mehr aufzufinden in aktuellen Texten/Merkblättern. Auch die gestrigen zwei Telefonate mit der BA (Erste Mitarbeiterin hat nach 30 Sekunden meinen gewünschten Passus vorgelesen, die zweite fand nach zwanzig Minuten Suche nichts davon) hat mich abermals verwirrt.

Wer kennt sich aktuell und fundiert mit dieser Sachlage aus? Vielleicht sogar mit einem (aktuellen) Gesetzesauszug oder durch aktueller Eigenerfahrung? Vielen Dank im voraus.

Schule, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Schlüsselkennzahl 95 abgelaufen. Was nun?

Hallo Community. In den hiesigen Fragen habe ich leider keinen ähnlichen Fall finden können. Bedingt durch die seit 2008/2009 geltenden Gesetze für EU Berufskraftfahrer, habe ich nach Erlangung der Fahrerlaubnisklassen C/CE im Jahre 2013 -notwendig für die Erlangung meines Fahrlehrerscheins- die Kennzahl 95 in den vorgesehenen Spalten bis 09.09. dieses Jahres eingetragen bekommen, ohne dass ich die (beschleunigte) Grundqualifikation absolvieren musste. Da ich aber in meinem Beruf absolut nicht mehr zufrieden bin; ich war vor einem Jahr zwei volle Monate wegen Burnouts und angegriffener Psyche krank und seitdem regelmäßig bei der Gruppentherapie, möchte ich mich neu orientieren. Der Beruf des Kraftfahrers, in absehbarer Zukunft auch Verkehrsmeister, etc., ist eine der Optionen... Und ich bin auch damals ein paar Mal 12to gefahren, um mir den Fahrlehrer-Lehrgang finanziell etwas zu erleichtern. Seitdem habe ich allerdings die Fahrerkabine nicht wieder von Innen gesehen. Wie sieht es also nun in meinem Fall aus? Wenn ich diesen Weg gehen möchte, reicht es dann (rein rechtlich gesehen!), die Module als Weiterbildung zu machen, da ich die Kennzahl 95 bereits bis September dieses Jahres hatte? Oder muss ich eine (beschleunigte) Grundqualifikation ableisten, eben weil sie abgelaufen ist? Ich benötige bitte keine Antworten, was man mir raten würde. Sondern nur Antworten, die rechtlich belegbar sind.

Danke im voraus

Berufskraftfahrer, modul, Weiterbildung
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