Schlüsselkennzahl 95 abgelaufen. Was nun?

Hallo Community. In den hiesigen Fragen habe ich leider keinen ähnlichen Fall finden können. Bedingt durch die seit 2008/2009 geltenden Gesetze für EU Berufskraftfahrer, habe ich nach Erlangung der Fahrerlaubnisklassen C/CE im Jahre 2013 -notwendig für die Erlangung meines Fahrlehrerscheins- die Kennzahl 95 in den vorgesehenen Spalten bis 09.09. dieses Jahres eingetragen bekommen, ohne dass ich die (beschleunigte) Grundqualifikation absolvieren musste. Da ich aber in meinem Beruf absolut nicht mehr zufrieden bin; ich war vor einem Jahr zwei volle Monate wegen Burnouts und angegriffener Psyche krank und seitdem regelmäßig bei der Gruppentherapie, möchte ich mich neu orientieren. Der Beruf des Kraftfahrers, in absehbarer Zukunft auch Verkehrsmeister, etc., ist eine der Optionen... Und ich bin auch damals ein paar Mal 12to gefahren, um mir den Fahrlehrer-Lehrgang finanziell etwas zu erleichtern. Seitdem habe ich allerdings die Fahrerkabine nicht wieder von Innen gesehen. Wie sieht es also nun in meinem Fall aus? Wenn ich diesen Weg gehen möchte, reicht es dann (rein rechtlich gesehen!), die Module als Weiterbildung zu machen, da ich die Kennzahl 95 bereits bis September dieses Jahres hatte? Oder muss ich eine (beschleunigte) Grundqualifikation ableisten, eben weil sie abgelaufen ist? Ich benötige bitte keine Antworten, was man mir raten würde. Sondern nur Antworten, die rechtlich belegbar sind.

Danke im voraus

Berufskraftfahrer, modul, Weiterbildung
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