Wohnung vermieten und selbst zu miete wohnen? Ewige Frage einmal mit "richtiger" Berechnung?

Hallo,

es wird ja oft von sogenannten Immobiliengurus propagiert, lieber zu Miete zu wohnen und seine Immobilien anderweitig zu vermieten.

Vielleicht hab ich ja ein Denkfehler oder Rechenfehler. Also bitte schaut euch mal meine Beispielrechnung dazu an. Ich hab auch noch nie irgendwo eine richtige Rechnung dazu gesehen sondern meist nur "blabla..."

Ich hab auch oft das Gefühl, wenn sowas bei youtube usw. erklärt wird, dass oft Apfel mit Birnen verglichen wird. Also z.B. unterschiedliche Wohnungen in unterschiedlichen Städten. Aber das natürlich Unsinn. Man muss schon die gleiche Wohnung vergleichen. Dementsprechend ist auch die Wertsteigerung in beiden Situationen zu vernachlässigen, ob man nun vermietet oder selber darin wohnt. Natürlich wird jetzt mal nicht berüchtigt, dass man eventuell beruflich in einer schlechten Lage wohnen muss und in einer guten Lage Immobilen zu Vermietung kaufen könnte.
Auch natürlich nicht das man gerne in 250qm wohnen würde oder mit Marmor im Bad. Lassen wir diese individuellen Aspekte mal außen vor.

Also angenommen es gibt in einer Stadt zwei identische Wohnungen oder zwei Reihenhaushälften.

Nun die Rechnungen mit etwas vereinfachten Annahmen. Dabei lassen wir mal die Umlagen beiseite, da diese ja durchlaufend sind und bei der Miete oder Eigennutz gleichhoch anfallen würden.
Auch nehmen wir zu Vereinfachung an, dass mit 110% finanziert wurde und nicht getilgt wird. (Macht im übrigen auch kein Unterschied).
(Zugegebenermaßen könnte man bei der Vermietung im Anschaffungsjahr noch ein paar mehr Kosten ansetzen wie die Kosten der Geldbeschaffung. Da das aber vernachlässigbar ist, lassen wir es auch aussenvor.)

Also:

Miete/Jahr: 12.000

AfA/Jahr: 5.000

Zinsen/Jahr: 2.400

Instandhaltung und Bewirtschaftung: 2.000

Ergibt einen Gewinn vor Steuern von 7600. zu Versteuern sind nur 2600.
Angenommener Steuersatz 40% ergeben ein Gewinn nach Steuern i.H.v. 6560.

So... nun "muss" ich aber auch wohnen und will nicht auf der Parkbank schlafen. Ich glaube das "vergessen" die meisten Gurus immer. Annahme ist ja, dass man dort in der guten Lage wohnen will. Dementsprechend ziehe ich in die spiegelverkehrte Wohnung oder Reihenhaus ein und muss 12.000 miete im Jahr zahlen (und das auch noch aus versteuertem Geld).

Wo und wann ist das also Vorteilhaftiger???

Bei Eigennutz wäre die Rechnung, wenn man selber einziehen würde: 2.400 Zinsen und 2.000 Instandhaltung/Bewirtschaftung (hier könnte man sogar noch die Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzt) = 4.400

Ich hab das mal per Excel durchgerechnet und es gibt eigentlich fast kein Szenario, wann vermieten Vorteilhaftiger wäre. Da müssten Zins und Instandhaltung sich schon verdreifachen - allerdings verdient man dann mit der Vermietung natürlich auch kein Geld mehr ;-)

Frage also, wieso raten das so viele "Gurus" und warum hat das noch nie jemand "richtig" nachgerechnet?

Bin gespannt ob ich ein Denk- oder Rechenfehler habe oder etwas übersehen habe. Bin für jede Kritik offen.

Danke

Wohnung, Miete, Immobilien, Immobilienkauf, Wohnungskauf
Nebenkostenabrechnung des Vorbesitzers geht nach Wohnungskauf an mich?

Hallo zusammen,

ich habe von der Hausverwaltung unserer Eigentümergemeinschaft die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen, obwohl ich erst seit dem 31.12.20 die Besitzerin der Wohnung bin, einfacherweise war ich vorher die Mieterin, so dass ich dem Vorbesitzer die umlagefähigen Betriebskosten für 2020 als Vorschuss gezahlt hatte. Der Kaufvertrag regelt eindeutig: "Die Abrechnung des laufenden Wirtschaftsjahres hat in der Weise zu erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe als Stichtag für Nach-zahlungen und Erstattungen gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zu Lasten des Verkäufers, für die Zeit danach zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für Erstattungsbeträge. Diese Beträge sind dabei gleichmäßig auf die einzelnen Monate zu verteilen, wenn sich nicht feststellen lässt, für welchen Zeitraum die Nachzahlung oder Erstattung erfolgt." Stichtag ist der 31.12.20.

Wenn ich den Brief der Verwaltung richtig verstehe sei ich angeblich haftbar für die Nachzahlungen weil über die Abrechnung von 2020 erst bei der nächsten Eigentümerversammlung im Februar ´22 entschieden wird, da die Abrechnung sehr verspätet ist da es Verwirrung um die Heizkosten gab, und seit dem 31.12.20 bin ich ja die Besitzerin. Ich glaube sie haben die Abrechnung für 2020 dem Vorbesitzer, meinem Ex-Vermieter, gar nicht zukommen lassen. Im Schreiben heißt es das solle ich selbst mit ihm klären falls im Kaufvertrag stehe, dass er die Nachzahlung für 2020 übernehmen muss, sie würden den fehlenden Betrag von ca. 500 Euro jedenfalls von meinem Konto abziehen.

Ist das alles so rechtens und wie ist jetzt der zeitliche Ablauf, soll ich erst zur Eigentümerversammlung im Februar gehen, dort wird der Wirtschaftsplan 2020 beschlossen, dann schicke ich den meinem Ex-Vermieter und er soll mir die 500 Euro überweisen? Ich glaube es sind sogar 750 Euro, da ich von den umlagefähigen Kosten nämlich 250 Euro zurück bekomme, die Nachzahlung von ca. 500 Euro ergibt sich aus Reparaturkosten bei den nicht umlagefähigen Kosten.

Ist es rechtens, dass ich mich jetzt darum kümmern soll und die Hausverwaltung zu faul ist sich direkt an den Vorbesitzer zu wenden und ihm die Abrechnung zu schicken, obwohl mir die Wohnung 2020 noch gar nicht gehört hat?

Außerdem habe ich als Ex-Mieterin ja ein Recht auf meine Nebenkostenabrechnung für 2020 und die Rückzahlung des überschüssigen Betrages.

Ich weiß nur nicht wie genau ich jetzt was machen soll oder ob das nicht die Verwaltung machen muss.

Vielen Dank!

Steffi

Recht, Nebenkostenabrechnung, Wohnungskauf, Wirtschaft und Finanzen
Wasserschaden nach Wohnungskauf. Vorbesitzer bzw ausführende Firma haben Pfusch bei Umbauarbeiten gemacht. Wer zahlt?

Hallo, ich habe im November letzten Jahres eine Wohnung gekauft die ich momentan vermiete. Der Vorbesitzer war verstorben und da der Sohn nichts mit dieser Wohnung anfangen konnte, habe ich sie von ihm gekauft.

Jetzt wurde aufgrund von Feuchtigkeit ein Wasserschaden im Badezimmer festgestellt. Dieses wurde von den Vorbesitzern 2011 umgebaut. Dabei wurde eine alte Badewanne ausgebaut und dafür eine ebenerdige behindertengerechte Dusche eingebaut. Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde dies nicht ordnungsgemäß gemacht. Denn weder die Kanten der Fliesen und die Amaturen wurden versiegelt. Zudem wurden die alten Fliesen nicht aufgenommen um darunter eine Versiegelung (Elefantenhaut?!) aufgetragen. Genaue diese fehlenden Versiegelungen sind jetzt der Grund für den Wasserschaden.

Wenn ich richtig informiert bin, zahlt die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft jetzt nur einen Teil des Schadens, und zwar die Trocknung der Wände sowie evtl Kosten für einen Maler. Die Behebung des Schadens (rausreißen der Fliesen, auftragen der Elefantenhaut, Wiedereinbau der Dusche, neue Fliesen, etc) bleiben dann wohl an mir hängen?

Wenn dem so sein sollte, kann ich dann den Sohn des Vorbesitzers, in Anspruch nehmen, da seine Eltern damals unzureichende Umbaumaßnahmen durchführen lassen haben? Wenn dem nicht so ist, kann ich mich dann an die damals ausführende Baufirma wenden, die ja eigentlich hätte wissen müssen, das dies so nicht richtig ist?

Gibt es andere Möglichkeiten?

Bisher liegt mir noch keine Entscheidung der Versicherung vor. Ich denke, dass kurzfristig ein Gutachter rauskommen wird. Gerne würde ich mich nur schon vorher etwas schlau machen um nicht ganz unwissend in das Gespräch mit der Versicherung und dem Gutachter zu gehen.

Ergänzung: Es gibt auch noch eine Baufirma die das Gebäude im Jahr 2000 gebaut hat und die Wohnung dann verkauft hat. Diese arbeitet gleichzeitig auch noch als Hausverwalter und wird dafür auch bezahlt.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Ich hoffe das ich nicht für die Fehler die die Baufirma und der Vorbesitzer dort gemacht haben aufkommen muss, da dies ja keine Fehler waren die vorher ersichtlich waren. :(

Wohnung, Versicherung, Wohnungskauf
Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Notar, Teilungserklärung, Wohnungskauf, Notarkosten
Baufinanzierung trotz Probezeit?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich sind auf eine Eigentumswohnung gestoßen, die wir uns gerne zulegen wollen. Kurz zu unserer Situation:

Ich habe vor ca. 6 Monaten mein Studium abgeschlossen und bin bereits aus der Probezeit bei meinem Arbeitgeber raus. Mein Nettoverdienst beträgt ca. 2.500€.

Mein Freund ist ohne Unterbrechung seit 7 Jahren berufstätig und hat vor einer Woche seinen Arbeitgeber gewechselt, da er hier ein höheres Gehalt erhält. Nettoverdienst 2.300€.

Über das letzte Jahr war es uns möglich ca. 20.000€ anzusparen. Diesen Betrag würden wir gerne für die Kaufnebenkosten verwenden. Die Wohnung beläuft sich auf einen Kaufpreis von 390.000€.

Unsere monatlichen Kosten belaufen sich auf:

760€ Autorate, 200€ Studienkredit, 70€ Finanzierungsrate für ein Klavier.
Ziehe ich die Kosten für die Lebensunterhaltungspauschale i.H.v. 1000€ ab bleiben noch 2.770€ übrig.

Wir hatten bereits unser erstes Gespräch mit einem Baufinanzierungsberater. Leider hat uns das recht schnell entmutigt, da er meinte, dass er einen Kredit nicht vergeben kann da mein Freund zwar unbefristet, jedoch noch in Probezeit ist.

An sich wäre es kein Problem noch 6 Monate zu warten, allerdings ist der Wohnungsmarkt bei uns in der Umgebung derartig angespannt, sodass wir uns sicher sind, nicht mehr eine passende Immobilie in dieser Preisklasse zu finden.

Meine Frage: Habt ihr hier bereits Erfahrungen sammeln können? Ist eine Finanzierung dennoch möglich?

Viele Grüße,

Meg

Bank, Immobilien, Baufinanzierung, Darlehen, Eigentumswohnung, Finanzierung, Immobilienkauf, Wohnungskauf, Ausbildung und Studium
Parksituation bei einer Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe heute eine Frage, bei der ich einfach gerne mal hören würde, wie andere an unserer Stelle handeln würden.

Wir (mein Mann, 35 und ich, 32) haben im August 2012 eine Eigentumswohnung erworben, zu der ein Parkplatz vor dem Haus gehört. Es handelt sich um ein Haus mit 16 Parteien und direkt vor dem Haus sind 5 Parkplätze von denen uns der mittlere gehört. Da wir in einer Sackgasse wohnen, kann man nebenbei bemerkt auch im naheliegenden Wendehammer recht gut parken.

In den letzten Wochen und Monaten kam es vermehrt vor, dass der Parkplatz belegt war, wenn mein Mann abends später nach Hause kam. Besonders nervig fanden wir das, wenn man z.B. noch Getränkekisten im Auto hat o.ä. Ab und zu war noch ein anderer Platz der fünf frei, oft aber auch einfach gar keiner. Da dies nun nach unserem Geschmack ein paar Mal zu oft vorkam und wir den Parkplatz ja schließlich mit Kauf erworben haben, haben wir vor ein paar Wochen einen Aushang für die Nachbarn gemacht (und in nettem Tonfall darauf hingewiesen, dass wir gerne den Parkplatz nutzen würden; der Aushang war mit dem im Haus lebenden Hauswart abgesprochen) und diesen an einem Donnerstagabend ausgehängt. Freitagmittag hing der Aushang schon nicht mehr. Die Nachfrage beim Hauswart ergab, dass es eine andere Partei im Haus gäbe, die nicht akzeptieren will, dass wir Ansprüche auf den bestimmten Parkplatz anmelden ("es wäre ja 30 Jahre ohne gegangen..."). Er weiß, wer das ist, will es uns aber nicht sagen, um die Ruhe im Haus nicht zu stören. Nun gut, es ist jetzt knapp drei Wochen mehr oder weniger gut gegangen, bis gestern dann eine Mieterin (im Haus wohnen Mieter als auch ET) den Parkplatz nutzte, die nur selten da ist und den Aushang wohl nicht gesehen hatte. Und heute stand dann einer der anderen ET auf dem Parkplatz, den wir eigentlich verdächtigen, dass er den Aushang abgenommen hat. Ich bin inzwischen genervt, weil wir vorher in einer Mietwohnung mit einem echt komplizierten Vermieter gewohnt haben und es ärgert mich einfach, dass wir augenscheinlich nun schon wieder in eine komische Hausgemeinschaft gekommen sind und das nicht mal zur Miete. Ich würde am liebsten an dem Parkplatz ein Schild anbringen mit "reserviert", aber das scheint wohl nicht zu gehen wegen Gemeinschaftseigentum. Mein Mann will nun den Aushang nochmal machen mit der Ergänzung, dass der Zettel bitte hängen bleiben soll, bis wir ihn selbst abnehmen. Ich habe ohnehin schon das Gefühl, dass wir als Korinthenkacker wahrgenommen werden, wenn uns selbst der Hauswart mit seinen Ü70 sagt, dass er das übertrieben findet, auf den Platz zu pochen, aber ich denke mir, es ist schließlich unser gutes Recht und wir haben in der Vergangenheit in verschiedenen Zusammenhängen immer so oft anderen zähneknirschend den Vortritt gelassen, dass ich jetzt mal nicht klein beigeben möchte.

Was würdet ihr tun? Mit welcher Aktion könnte man die Situation klären ohne dass sich jemand anderes auf den Schlips getreten fühlt?

Eigentumswohnung, parken, Wohnungskauf
Neubau oder sanierter Altbau?

Hallo liebe Gute-Frage Team User,

wir stehen kurz davor uns eine Wohnung zu kaufen, hatten eigentlich auch schon das passende Objekt gefunden, allerdings rät uns jetzt im Bekanntenkreis leider jeder etwas anderes. Jetzt haben wir zwei Objekte mit ca 110 qm im Auge:

Einerseits haben wir einen 1997 grundsanierten Altbau in einem klassischen 4 stöckigem Berliner Wohnhaus im Auge. Es ist eine schöne Wohnung, ohne große Schnörkel, Deckenhöhe 2.95 m, im 2.Stock. Die Wohnung würde noch auf Kosten des Verkäufers renoviert werden, wie zB neues modernes Bad, neuer Boden, Grundrissanpassung etc Der Schnitt der Wohnung gefällt uns sehr gut, auch wenn sie nur im Seitenflügel liegt und wir eine reine Ostausrichtung hätten. An dem Haus würde uns im ersten Jahr allerdings erwarten dass das Dachgeschoss zu Wohnungen ausgebaut wird. Und die nächsten Jahre öfter mal so eine kleine Renovierung einer Wohnung anfallen wird. Die Lage des Hauses ist an einer ruhigen Straße an einem Park in guter Prenzlauer Berg Lage.

Alternative wäre Neubau:

Das Objekt wäre in zwei Jahren fertiggestellt. Es handelt sich um einen schönen modernen Nebau mit großen Fenstern, einer Deckenhöhe von 2,85 m und einer hochwertigen Ausstattung. Sie würde uns ca 15% mehr kosten. Die Lage wäre sehr ähnlich, tendentiell einen kleinen Tick schlechter, aber die Wohnung ist auch nur 500 m von der anderen entfernt. Allerdings geht die Ostseite der Wohnung in Richtung einer 4 spurigen stark befahrenen Straße und dort fahren auch Tram und die Hochbahn (Ubahn), das macht ca 50% der Wohnung aus. Die Fenster sind 3fach verglast. Die Westseite der Wohnung läge ruhig Richtung Park.

Was sind eure Erfahrungen? Lieber Altbau oder Neubau? Wie entwickelte sich der Wiederverkaufswert solcher Immobilien und gibt es Unterschiede bei der Vermietung bzgl Preis?

Vielen Dank schonmal im voraus

Wohnung, Berlin, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung, Wohnungskauf
hohes Hausgeld beim Wohnungskauf? Was ist zu beachten?

Ich habe die Möglichkeit eine 75 qm Wohnung im DG (Kaupfpreis 40000€) in einer relativ guten Lage für sehr günstiges Geld zu erwerben. Mit einem Haken aus meiner Sicht. Der Haken ist das Hausgeld beträgt alleine schon 370 €.

Das Haus (8 Mietparteien, Wohnungen unterschiedlicher Größe) hat sogar Rücklagen von ca. 8000 € und alles ist super saniert. Es wohnen aus meiner Sich auch vernünftige Mieter im Haus (zumeist Eigentümer)

Ich habe den Eigentümer gefragt warum das Hausgeld so hoch sei. Daraufhin meinte er dass eine 6-köpfige Familie in dem Haus gewohnt hat und die Eigentümer bei der Eigentümerversammlung beschlossen hätten, dass das Hausgeld nicht pro Quadratmeter abgerechnet werden soll, sondern pro Personen je (Miet)wohnung. Sie fanden es wohl unfair, dass Hausgeld pro Quadratmeter zu bezahlen, weil in den übrigen Wohnungen nur wenige Personen gewohnt haben. Aus diesem Grund ist das Hausgeld wohl sehr hoch.

  1. Frage: Meint ihr dass ist realistisch?
  2. Frage: Angenommen ich würde in die Wohnung alleine einziehen, dann wäre ich ja nur eine Person in der Wohnung.

Wenn ja , warum zahlt der jetzige Eigentümer das hohe Hausgeld von 370 €

wenn die Wohnung aktuell unvermietet ist, sprich 0 Personen in der Wohnung wohnen

3.Müsste man das Hausgeld anpassen? oder muss das in der nächsten Eigentümerversammlung durchgesetzt werden? wenn ja Wie realistisch ist es sowas durchzusetzen ?

Was haltet ihr davon. ? Bin über Ratschläge sehr dankbar und schätze eure Erfahrungen und Beiträge

Kredit, Finanzen, Wohnung, Recht, Immobilien, Immobilienmakler, Wohnungskauf, Wohnungssuche, Properties, Real Estate, Wirtschaft und Finanzen
Rechtliche Möglichkeiten bei falschen Angaben bei Wohnungskauf?

Hallo,

meine Freundin und ich haben eine Eigentumswohnung gekauft. Diese ist unter anderem aktiv damit beworben worden, das bspw die Küchenwand LEICHT entfernt werden kann um eine offene Küche zu erhalten. Zudem wurde uns gesagt das noch vor Wohnungskauf zwei Fenster ausgetauscht werden und dies bereits alles geregelt ist.

Heute hatten wir die erste Eigentümerversammlung und wir erfahren das die Fenster zwar im Gespräch waren, jedoch nicht beschlossen wurden. Demnach auch nie ein Termin zum Austausch im Gespräch war. Laut Maklerin und Verkäufer sollten die Fenster im Juni getauscht werden.
Zudem hat uns heute der dritte Handwerklich begabte Bekannte erzählt das es sich definitiv nicht um eine ,leicht‘ entfernbare Wand handelt und das mit viel Arbeit verbunden ist - wenn die Wand überhaupt entfernt werden kann. Sie sagen nämlich das es sich um eine tragende handelt.

Beide Punkte wurden aktiv als Verkaufsargument genutzt und zumindest die ,leicht‘ entfernbare Küchenwand steht auch im Makler Exposé - die Fenster haben wir leider nur mündlich zugesagt bekommen. Die Maklerin hat jedoch im Kleingedruckten eine Haftung bezüglich den Angaben ausgeschlossen, da diese lediglich vom Verkäufer übernommen und nicht geprüft wurden.

Gibt es dennoch rechtlich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen beispielsweise Geld zurück zu erhalten? Gegen den Verkäufer dann aber aufgrund falscher Aussagen - die Maklerin hat sich ja durch das Kleingedruckte gerettet. Der Verkäufer hat selbst nach dem Wohnungskauf noch per WhatsApp regelmäßig über die Fenster geschrieben das alles geregelt ist etc.

Freuen uns sehr über eure Tipps und Hilfen!

Recht, Makler, Wohnungskauf
Verzugszinsen bei Wohnungskauf

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich habe mir diesen Sommer eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag wurde als Kaufpreisfälligkeit der 01.08.2013 vereinbart. Um einen günstigen Kreditzins zu erhalten, wurde der Kredit teilweise mit dem Wohnhaus meiner Eltern beliehen, dass seit einiger Zeit abbezahlt ist. Das dazugehörige Grundstück ist Erbpacht und Eigentum der Kirche. Die Finanzierungsbank hatte insofern obligatorisch eine Stillhalterklärung der Kirche angefordert, die grundsätzlich vom Notar einzufordern ist. Der Notar war allerdings der Ansicht, dass eine Stillhalteerklärung nicht nötig sei, da die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eigetragenen Bank meiner Eltern vorliegt. Die Bank war anderer Meinung. So kam es, dass ein Großteil des Kredits erst 2,5 Monate nach Kaufpreisfälligkeit ausgezahlt werden konnte. Ich hatte damals schon Muffe, dass mir die Verkäufer einen Strick aus der Sache drehen könnten, da diese bei Nichtzahlung direkt einen vollstreckbare Titel gegen mich in der Hand hätten. Über den zuständigen Makler konnte ich mit den Verkäufern, ein nett wirkendes älteres Ehepaar, im August allerdings vereinbaren, dass ich den Schlüssel schon vor Kaufpreiszahlung erhalte und die Wohnung Ende August beziehen kann. Die spätere Kaufpreiszahlung wäre "Kein Problem". Der endgütige Kaufpreis wurde dann am 12.10.2013 ausgezahlt. Am 22.11.2013 habe ich ein Schreiben vom Verkäufer erhalten, mit welchen dieser knapp 600 EURO Verzugszinsen von mir einfordert.

Frage: Kann ich mich in irgendeiner Form dagegen wehren? Zum einen habe ich die später Auszahlung nicht verschuldet und zum anderen haben wir eine spätere Zahlung im Vorfeld bereits (mündlich) vereinbart. Weiter habe ich bereits ab dem 01.08.2013 das Hausgeld und sonstige Kosten in voller Höhe übernommen, obwohl im Kaufvertrag folgendes vereinbart ist: Der Verkäufer wird den Besitz mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben. Mit dem Besitz gehen Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Käufer über [...] Der Käufer tritt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Besitzübergangs in sämtliche Verpflichtungen der Verkäufer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenüber dem Verwalter ein.

Kann ich dass gezahlte Hausgeld ggf. verrechnen?

Vielen Dank vorab.  

Immobilien, Notar, Wohnungskauf
Alter Vermieter fordert Grundsteuer aus dem letzten Jahr, geht das?

Hallo,

seit mitte letzten Jahres habe ich einen neuen Vermieter. Der alte Vermieter schrieb mir (letztes Jahr) ich soll ab Mitte des Jahres die Miete so wie sie ist (was natürlich inkl. Grundsteuer war) an den neuen Vermieter überweisen. Ok, gesagt, getan. Jetzt schreibt mir der alte Vermieter ich soll vom 01.01.19 bis zum Datum wo die Wohnung verkauft wurde, also mitte des Jahres, Nebenkosten nachzahlen (kein Problem, weil wurde etwas teurer). Ja und übrigens auch zusätzlich für das gesamte Jahr die Grundsteuer, weil Ihm ja als Verkäufer das Ganze Jahr in Rechnung gestellt wurde, da der neue Verkäufer die Grundsteuer erst ab dem 01.01.2020 zahlen musste.

So. Nun habe ich aber damals da der alte Vermieter es so wollte die Miete genauso ab mitte des Jahres dem neuen Vermieter gezahlt, dieser hat also nun die Grundsteuer auf seinem Konto, die jetzt, ewig später, der alte Vermieter von mir verlangt.

  1. Kann er das jetzt einfach so verlangen?!
  2. Was soll ich machen wenn er es verlangen kann, ich das Geld aber nicht von meinem jetztigen Vermieter wieder bekomme?
  3. Ich will ihm eigentlich schreiben das er sich darum kümmern muss, da ich auf seinen Rat hin die Miete inkl. Grundsteuer ab Mitte 2019 an den neuen Vermieter überwiesen habe. Ich vermute nämlich das er daran damals nicht gedacht hat und weis das er es nicht selbst von Ihm rückfordern kann wenn es nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde. Aber ich warte erstmal was ihr zu Punkt 1 sagt.

Vielen dank schonmal.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag, Grundsteuer, Hauskauf, Immobilienkauf, Wohnungskauf