Mein Partner und ich sind derzeit in einer sehr angespannten Situation. Mein Lebensgefährte hat eine Wohnung gekauft und es ist bereits alles "Offizielle" (Notartermin, Grundbucheintragung, Überweisung der Maklerprovision, Überweisung des gesamten Kaufpreises) erledigt - wir haben vollen Anspruch auf die Wohnung. Dem Verkäufer ist dies absolut bewusst, hält sich aber derzeit im Ausland auf und kann/möchte uns daher den Schlüssel noch nicht geben. Ich habe hierzu grundsätzlich zwei Fragen und bitte euch, nicht mit Vermutungen zu antworten, da wir diese auch schon alle durchgegangen sind ... ;-) es wäre toll, wenn ihr uns mit sichere Antworten helfen könnt - daher schon einmal: 1000 Dank!!!

1. Wir sind auf ein Hotel angewiesen für 2 Tage - dürfen wir dies dem Käufer im Nachgang als entstandene Schaden in Rechnung stellen? Wenn ja: gib es einen Pauschalbetrag für das Hotel?

2. Dürften wir uns Zugang zur Wohnung in Firm von Schlosswechsel verschaffen?