Gilt nach rechts vor links keine Wartepflicht bei Hindernissen, bzw. gilt die Vorfahrt 20 Meter in die kreuzende Straße hinein?

Hallo, ich hatte heute folgende Situation:

Ich fuhr geradeaus (grünes Kästchen im Bild) im Wohngebiet (30km/h, rechts vor links), auf der linken Straßenseite von mir parkten 3 oder 4 Autos (weiße Kästchen). Da kommt ca. 20 Meter weiter vorne ein Wagen von rechts eingebogen (gelbes Kästchen) schneidet dabei die Kurve so, dass er mir auf meiner Spur entgegen kommt. Da stehen wir nun und kommen beide nicht weiter und ich bin recht verdutzt… er steigt dann aus und fragt ob ich mir im Klaren sei, dass da vorne rechts vor links wäre… ich so ja schon aber Sie haben die Hindernisse auf Ihrer Seite, Sie hätten die Kurve ausfahren und vor den Autos warten müssen. Da war er der Meinung das wär nicht so da er Vorfahrt von rechts hätte… da hinter ihm dann noch ein Auto kam bin ich letztendlich zurück gefahren damit alle weiter können. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man 20 Meter vor der Kreuzung sich schon überlegen muss ob ein von rechts Kommender da Platz hat um raus zu fahren und man vor den geparkten Autos schon auf den warten muss, bis er an denen vorbei ist…. woher soll ich auch wissen wie viele Autos auf seiner Seite parken und ob er da noch ne Lücke hat um rein zu fahren.

Beim Weiterfahren sah ich dann, dass da massig Platz gewesen wäre vor dem ersten geparkten Auto für ihn zum rein fahren wenn er nur die Kurve nicht geschnitten hätte.

Bin nun wirklich verwundert.

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Auto, Straßenverkehr, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Kreuzung, Vorfahrtsregeln
Gegensprechanlage möglich nur für die oberen Wohnungen bei 6 Parteien-Haus?

Hallo zusammen,

ich wohne in einem 6-Parteien-Haus, wir sind alle 6 Wohnungseigentümer, und die Klingelanlage ist sehr alt und marode und hat keine Gegensprechanlage, nun funktionieren bereits 2 Klingeltasten nicht mehr, bei mir und meiner Nachbarin. Diese alten Tasten gibt es nicht mehr, also muss mindestens das ganze Klingelpanel ausgetauscht werden. Ich und noch mindestens 2 weitere Eigentümer hätten auch gerne noch gleich eine Gegensprechanlage, von 2 anderen Eigentümern weiß ich, dass sie keine Gegensprechanlage wünschen. Von dem 6. weiß ich die Meinung noch nicht.

Die Situation ist also etwas kompliziert, deshalb die folgenden Fragen:

  • kann man eine Gegensprechanlage auch einfach nur für die Parteien einbauen, die sie sich wünschen, und die zahlen die Kosten dann halt selbst? Müssen dann trotzdem die anderen zustimmen, da sie ja auch zumindest eine neue Klingeltaste und 1/6 des neuen Panels bekommen? Und müssten die zumindest 1/6 des Panels dann zahlen auch wenn sie kein neues Panel wollen, weil halt nun mal 2 andere Tasten kaputt sind und was neu gemacht werden muss?
  • Falls so eine Aufteilung nicht geht, was passiert denn bei einer patt-Situation, 3 Leute würden einer neuen Anlage ohne Klingel nicht zustimmen, die anderen 3 würden einer Anlage mit Gegensprechanlage nicht zustimmen, aber was ist dann mit dem Recht auf eine funktionierende Klingel, die Klingeln gehen nun bereits seit 5 Monaten nicht, das kann man doch nicht für immer und ewig so lassen, aber die Reparatur geht nun mal nicht ohne dass über eine komplette neue Klingel-Anlage abgestimmt wird? Kann ich mir die Reparatur der Klingeltaste einklagen weil ich ein Recht auf eine funktionierende Klingel habe?

Wäre die Lösung vielleicht, die Kosten mit und ohne Gegensprechanlage gegenüberstellen zu lassen, und die Mehrkosten für die Gegensprechanlage teilen sich dann die Parteien auf, die diese Wollen? Wie sähe die Vorlage für den Umlaufbeschluss am besten aus?

Denn das Panel an sich muss ja eh repariert werden, das müssen alle 6 bezahlen weil es nunmal ne notwendige Reparatur ist.

P.S: gibt es eigentlich noch neue Klingelpanele ohne Gegensprechfunktion?? Das ist doch Standard oder?

Könnte man außerdem rechtlich irgendwas im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Wohnanlage machen, da die gesamte Anlage 20 solcher 6-Parteien-Häuser umfasst, und alle anderen 19 Häuser haben ein weißes Klingelpanel mit Gegensprechfunktion, nur unser Haus hat ein alten braunes abgenutztes Panel ohne Gegensprechfunktion. Aber anno dazumal, 2000 oder so, wurde leider hausweise abgestimmt über die Gegensprech, und damals war eine 100%-Zustimmung noch nötig und hier im Haus hat einer dagegen gestimmt, also blieb das uralte Panel und verrottet nun vor sich hin...

Danke für jegliche Erfahrenungen und Ideen.

Elektrik, Mehrfamilienhaus, Gemeinschaftseigentum, Sprechanlage
Heizkörpertausch WEG Mehrfamilienhaus Heizung neu befüllen - beliebige Firma?

Hallo, ich habe eine Wohnung in einer WEG mit 120 Parteien, das Haus mit der Wohnung hat 6 Parteien. Heizkörper in den Wohnungen sind laut Teilungserklärung Sondereigentum, Heizkessel mit Öl im Keller ist Gemeinschaftseigentum. Rechtlich kann ich also neue Heizkörper in meiner Wohnung installieren lassen, die sind ja mein Sondereigentum. Darf ich dafür eine beliebige Firma wählen, da sie ja unten am Gemeinschaftseigentum das Wasser ablassen und auffüllen muss?

Einen Aushang habe ich gemacht und mit den Nachbarn gesprochen, dass danach alle Heizkörper im Haus entlüftet werden sollten damit nichts rumpelt. So hatte das ein Nachbar, der seine vor 4 Jahren hat tauschen lassen, auch gemacht.

Die Frage ist aber, es gibt eine Firma, die für Wartung vom Heizkessel zuständig ist und die kommt, wenn mal was mit der Heizung ist. Bei dieser Firma hatte ich sogar zuerst angefragt, ob nicht sie mir einfach die Heizkörper tauschen würden, da sie ja die Anlage und alles kennen und im Nachbarort sind, da dachte ich das wäre praktisch. Von der Firma habe ich aber nie eine Rückmeldung erhalten, der Mitarbeiter wirkte nicht sehr motiviert. Also hat mein Freund eine mit ihm bekannte Firma rausgesucht, die mir das machen würde. Da war auch schon mal jemand da und hat sich auch den Heizraum im Keller angeschaut, und damals hat auch keiner von der Hausverwaltung oder vom Hausmeisterservice (der den Raum aufgeschlossen hat) irgendwas gesagt, dass man da noch jemanden informieren müsste.

Nun habe ich nochmal bei der Verwaltung angerufen da es nächsten Freitag dann soweit ist und der Heizungsraum dann nochmal aufgemacht werden muss und da hat mich eine Mitarbeiterin sehr verwirrt indem sie ziemlich wirr geredet hat das geht ja alles nicht so einfach und da kann ja nicht jeder in den Heizungsraum usw und ich solle die Firma, die die Heizung wartet fragen was man da beachten muss... ich habe ihr dann erklärt, dass ich einen Aushang bereits gemacht habe, dass die Firma es sich bereits angeschaut hat und dass ihre Kollegin damals nichts davon gesagt hat usw. aber irgendwie hat sie das nicht richtig verstanden.

Die Frage ist aber gibt es vielleicht tatsächlich eine Verpflichtung die Firma, die mit der Wartung der Heizungsanlage betraut ist (die mir aber kein Angebot für die Heizkörper machen wollte) zu informieren, dass nun eine andere Firma die Heizkörper tauscht und diese das Wasser ablässt und neu befüllt und die Heizkörper entlüftet? Das kann doch jede Firma machen oder?

Lustig ist eben auch, dass bei der Hausverwaltung Mitarbeiterin 1 vor 2 Monaten dazu nichts gesagt hat und jetzt Mitarbeiterin 2 plötzlich Umstände macht... also hätte ich die Firma der Heizungsanlage informieren müssen dann hätte man mir das vor 2 Monaten schon sagen müssen.

Wer hat hier Erfahrungen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Heizungsanlage, Wohnungseigentümergemeinschaft
Nebenkostenabrechnung des Vorbesitzers geht nach Wohnungskauf an mich?

Hallo zusammen,

ich habe von der Hausverwaltung unserer Eigentümergemeinschaft die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen, obwohl ich erst seit dem 31.12.20 die Besitzerin der Wohnung bin, einfacherweise war ich vorher die Mieterin, so dass ich dem Vorbesitzer die umlagefähigen Betriebskosten für 2020 als Vorschuss gezahlt hatte. Der Kaufvertrag regelt eindeutig: "Die Abrechnung des laufenden Wirtschaftsjahres hat in der Weise zu erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe als Stichtag für Nach-zahlungen und Erstattungen gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zu Lasten des Verkäufers, für die Zeit danach zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für Erstattungsbeträge. Diese Beträge sind dabei gleichmäßig auf die einzelnen Monate zu verteilen, wenn sich nicht feststellen lässt, für welchen Zeitraum die Nachzahlung oder Erstattung erfolgt." Stichtag ist der 31.12.20.

Wenn ich den Brief der Verwaltung richtig verstehe sei ich angeblich haftbar für die Nachzahlungen weil über die Abrechnung von 2020 erst bei der nächsten Eigentümerversammlung im Februar ´22 entschieden wird, da die Abrechnung sehr verspätet ist da es Verwirrung um die Heizkosten gab, und seit dem 31.12.20 bin ich ja die Besitzerin. Ich glaube sie haben die Abrechnung für 2020 dem Vorbesitzer, meinem Ex-Vermieter, gar nicht zukommen lassen. Im Schreiben heißt es das solle ich selbst mit ihm klären falls im Kaufvertrag stehe, dass er die Nachzahlung für 2020 übernehmen muss, sie würden den fehlenden Betrag von ca. 500 Euro jedenfalls von meinem Konto abziehen.

Ist das alles so rechtens und wie ist jetzt der zeitliche Ablauf, soll ich erst zur Eigentümerversammlung im Februar gehen, dort wird der Wirtschaftsplan 2020 beschlossen, dann schicke ich den meinem Ex-Vermieter und er soll mir die 500 Euro überweisen? Ich glaube es sind sogar 750 Euro, da ich von den umlagefähigen Kosten nämlich 250 Euro zurück bekomme, die Nachzahlung von ca. 500 Euro ergibt sich aus Reparaturkosten bei den nicht umlagefähigen Kosten.

Ist es rechtens, dass ich mich jetzt darum kümmern soll und die Hausverwaltung zu faul ist sich direkt an den Vorbesitzer zu wenden und ihm die Abrechnung zu schicken, obwohl mir die Wohnung 2020 noch gar nicht gehört hat?

Außerdem habe ich als Ex-Mieterin ja ein Recht auf meine Nebenkostenabrechnung für 2020 und die Rückzahlung des überschüssigen Betrages.

Ich weiß nur nicht wie genau ich jetzt was machen soll oder ob das nicht die Verwaltung machen muss.

Vielen Dank!

Steffi

Recht, Nebenkostenabrechnung, Wohnungskauf, Wirtschaft und Finanzen
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