Hallo, ich habe im November letzten Jahres eine Wohnung gekauft die ich momentan vermiete. Der Vorbesitzer war verstorben und da der Sohn nichts mit dieser Wohnung anfangen konnte, habe ich sie von ihm gekauft.

Jetzt wurde aufgrund von Feuchtigkeit ein Wasserschaden im Badezimmer festgestellt. Dieses wurde von den Vorbesitzern 2011 umgebaut. Dabei wurde eine alte Badewanne ausgebaut und dafür eine ebenerdige behindertengerechte Dusche eingebaut. Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde dies nicht ordnungsgemäß gemacht. Denn weder die Kanten der Fliesen und die Amaturen wurden versiegelt. Zudem wurden die alten Fliesen nicht aufgenommen um darunter eine Versiegelung (Elefantenhaut?!) aufgetragen. Genaue diese fehlenden Versiegelungen sind jetzt der Grund für den Wasserschaden.

Wenn ich richtig informiert bin, zahlt die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft jetzt nur einen Teil des Schadens, und zwar die Trocknung der Wände sowie evtl Kosten für einen Maler. Die Behebung des Schadens (rausreißen der Fliesen, auftragen der Elefantenhaut, Wiedereinbau der Dusche, neue Fliesen, etc) bleiben dann wohl an mir hängen?

Wenn dem so sein sollte, kann ich dann den Sohn des Vorbesitzers, in Anspruch nehmen, da seine Eltern damals unzureichende Umbaumaßnahmen durchführen lassen haben? Wenn dem nicht so ist, kann ich mich dann an die damals ausführende Baufirma wenden, die ja eigentlich hätte wissen müssen, das dies so nicht richtig ist?

Gibt es andere Möglichkeiten?

Bisher liegt mir noch keine Entscheidung der Versicherung vor. Ich denke, dass kurzfristig ein Gutachter rauskommen wird. Gerne würde ich mich nur schon vorher etwas schlau machen um nicht ganz unwissend in das Gespräch mit der Versicherung und dem Gutachter zu gehen.

Ergänzung: Es gibt auch noch eine Baufirma die das Gebäude im Jahr 2000 gebaut hat und die Wohnung dann verkauft hat. Diese arbeitet gleichzeitig auch noch als Hausverwalter und wird dafür auch bezahlt.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Ich hoffe das ich nicht für die Fehler die die Baufirma und der Vorbesitzer dort gemacht haben aufkommen muss, da dies ja keine Fehler waren die vorher ersichtlich waren. :(