Ich bin kurz vor dem Kauf einer Wohnung und will mich beim Hausverwalter bezüglich anstehender Reparaturen, dem Stand des jetzigen Eigentümers und generellen Informationen erkundigen. Der Hausverwalter verweigert aber vehement die Auskunft solange ich nicht der Eigentümer bin.

Besteht nicht eine gesetzliche Grundlage, nachdem der Hausverwalter mir als Kaufinteressenten zur Auskunft verpflichtet ist? Er verweigert auch nach der Anfrage des Notariats nach einer Zustimmung zum Verkauf gegenüber mir die Auskunft.

Danke im Voraus