...angenommen ein Arbeitnehmer ist bei Firma X angestellt und hat derweil bei Firma Y ein Vorstellungsgespräch gehabt. Die Firma Y ist begeistert vom AN und möchte ihn anstellen, welches sie ihm auch per Email zusagt in welcher u.a. auch Eckdaten wie Bruttojahresgehalt und Urlaubstage festgehalten sind. Ausserdem schreibt Firma Y das dem zukünftigen AN der Vertrag wegen Bearbeitungszeit erst in ca. 14 Tagen zugehen wird.

Frage: Sind die in der Mail angegebenen Eckdaten bindend? Nicht das im zukünftigen Vertrag weniger Urlaubstage oder Gehalt stehen wird/kann? Sollte der AN lieber warten bis er seinen Vertrag vorliegen hat, bevor er bei seinem jetzigen Arbeitgeber (Fir