Freenet kündigt meinen Vertrag?
Guten Tag ,
habe gestern Post von Fret halten.
Kündigung meines Vertrages unter Berufung auf die AGB.
Heute angerufen um zu Erfahren gegen was ich denn laut AGB verstoßen hätte bzw. worauf in den AGB sich Freenet bezieht , die Antwort Wortwörtlich“ das darf ich Ihnen nicht sagen“ .
Habe einen Unlimited Vertrag der monatlich Kündbar meinerseits ist.
Für eventuelle Hilfe Danke ich schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen Ingo
6 Antworten
Habe ebenfalls gerade festgestellt dass mein LTE Router nix mehr macht. Daraufhin angerufen und gesagt bekommen der Vertrag wurde fristgerecht zu heute gekündigt. Ich hätte am 11.09. dazu eine Mail bekommen (nie angekommen, auch nicht im Spam). Ich bin absolut fassungslos und maßlos enttäuscht. (50€ Unlim. Vertrag mit ca. 500GB mtl. Verbrauch bei mir). Jetzt sitze ich ohne Internet da und kann schauen wie ich weiter komme, dass ist eine Frechheit. Danke Freenet!
Freenet Funk hat damals ne Menge Verträge gekündigt weil ne Menge es ausgereizt haben mit den 225mbit. Widerrum sind es Unlimited Verträge und die dürfen deswegen nicht kündigen. Die nennen den Grund nicht, weil die sonst Probleme bekommen können.
Ist im Grunde ein Fall für den Verbraucherschutz.
Damals wurde ich gekündigt und jetzt bei Freenet (nicht Funk) zum 30.06. Grund wieder nicht bekommen.
Damals bei Funk haben die ja auf 15mbit runtergedrosselt und Altverträge mit dem alten hohen Speed nach und nach gekündigt. Machen die heute noch.
nutzt du die Flat viel ? also richtig viel, nicht nur instragram gucken auf handy.
Meines Wissens kann auch der Anbieter fristgerecht kündigen, nicht nur du. Die Gründe sind dabei unerheblich
Nun habe jetzt mal nen bisschen recherchiert, denke das es was mit den Kosten zu tun hat.
Den Grund müssen sie dir eigentlich nur nennen, wenn es den Vertrag außerordentlich kündigen würden.
So ist es nur eine Kündigung zum Vertragsende. Ein Vertrag ist gegenseitig. Beide Seiten können auch den Vertrag beenden, wenn der sich nicht mehr rechnet.
@jaridien was du erzählst stimmt nicht und ist Blödsinnig. Verbraucher Verträger und Mietverträge sind nicht beidseitig kündbar. Der Anbieter kann aber Leistungen anpassen und dann hat der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. kündigen kann der Anbieter nur bei Pflichtverletzung bzw. Grundsatzverstoß der AGB. Bitte verbreite keine Fake News wenn du keine Ahnung hast.
3. Vertragsdauer
3.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt Folgendes:
3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart wurde, verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unbefristet, wenn nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten oder 1 Monat vereinbart wurde, verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unbefristet, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, können jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
3.1.4 Vertragsverhältnisse, die sich in der unbefristeten Verlängerung befinden, können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
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Da steht nicht, das dies nur von einer Seite (Kunde) gekündigt werden kann.
Noch ein Mal was du sagst ist blödsinn, was in AGB steht, steht nicht über dem BGB. Der Anbieter kann z.B. Preis erhöhen und dann besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Preiserhöhung muss 3 Monat im Voraus angekündigt werden. Alles was du da zitierst sind Vebraucherseitige Rechte und Pflichten.
Ja es lohnt sich für mich definitiv. Man kann die Karte auch in einem Cube nutzen!