WG Mitbewohner hat wichtigen Brief verschlampt, dadurch sind mir Unkosten entstanden. Wer hat diese zu tragen?

Folgende Situation:

Anfang diesen Jahres, am 31.01.2020 kam die Nebenkostenabrechnung aus 2018 meiner Wohnung. 2018 bestand die WG noch aus anderen Leuten (einschließlich mir). Da ich von Januar bis März beruflich bedingt nicht zuhause war, hat Mitbewohnerin A in dieser Zeit die Post hochgeholt (wir hatten eigentlich immer ein freundschaftliches Verhältnis). Irgendwann im April (als ich wieder in der Wohnung war) kam ein Mahnbrief mit Mahngebühr von der Hausverwaltung, bei dem wir uns schon wunderten woher der Differenzbetrag kommt, wegen dem die Mahngebühr entstanden ist. Wir haben ihn jedoch durch die Anzahl der Mitbewohner geteilt und nicht weiter darüber nachgedacht. Vor 2 Tagen hat nun eine weitere Mitbewohnerin beim Putzen den besagten Brief hinter einer Kommode gefunden. Nun verlangen die beiden von mir, dass ich die Mahngebühr ganz auf mich nehme und die beiden sozusagen wieder "entschädige", weil der Brief ja nur an mich adressiert war. Allerdings entstand die Mahngebühr ja nur deswegen, weil Mitbewohnerin A den Brief aus dem Briefkasten geholt hat und in irgendwie hinter der Kommode verschlampt hat. Ist es rechtens, nun von mir zu verlagen, die komplette Mahngebühr zu bezahlen? Den Ursprünglichen Differenzbetrag der Nebenkostenabrechnung bezahle natürlich ich, da die beiden damit nichts zu tun haben.

Recht, Nebenkostenabrechnung, WG, Mahngebühren
Mahnung wegen Hundesteuer 6,00€ rechtens?

ich habe am 01.11.2013 ein mahnung wegen der hundesteuer erhalten, habe es schlichtweg vergessen, zahle immer quartalsmäßig. die anfallende hundesteuer für unseren zwergpudel beläuft sich auf 15,50€ pro quartal. ich habe auch umgehend eine mahnung erhalten und dort wurde aufgeführt das ich den o.g. betrag plus "6,00€" für gebühren/auslagen zahlen soll. habe umgehend die 15,50€ überwiesen und vor ca 1 wochen die restlichen 15,50€ für das letzte quartal, gestern habe ich auf einmal einen brief bekommen wo aufgeführt ist das die 15,50€ eingegangen wären und man mir aber für das letzte quartal a, die 6,00€ mahngebühren aus dem ersten schreiben anrechnet und die letzte quartalsfälligkeit, habe ich aber wie gesagt letzte woche schon online überwiesen, plus nochmals 6,00€ mahngebühren. ist die alles rechtens denn ich habe auf der seite jurarat gelesen das die erste mahnung z.b. 2,50 - 5,00€ max kosten darf, dort allerdings steht auch

"Erhebung von Mahngebühren und ihre zulässige Höhe

Um überhaupt Mahngebühren erheben zu können, muss der Schuldner im Zahlungsverzug sein.

Die Erhebung von Mahngebühren ist erst ab der zweiten Zahlungsaufforderung – meist 1. Mahnung – zulässig."

Laut Rechtsprechung wird 2, 50 bis 10,00 EUR für zulässig anerkannt:

  1. Mahnung = 2,50 bis 5,00 EUR

  2. Mahnung = 5,00 bis 7,50 EUR

  3. Mahnung = 7,50 bis 10,00 EUR

ob nun , weil man wegen einer zahlungserinnerung immer von kulanz liest, erst eine zahlungserinnerung kommen muss, weiß ich daher nicht, aber sind die mahngebühren nicht zu hoch und können die mir für das letzte quartal auch 6,00€ abnehmen an mahngebühren obwohl der betrag schon ende nov überwiesen wurde.

wäre wegen einem rat sehr dankbar, werde ab dem nächsten jahr eine einzugsermächtigung erteilen, aber möchte betreff der o.g. sache gerne von euch eine auskunft.

mfg

Hundesteuer, Mahngebühren, zu hoch
Meinung des Tages: Schuldenfalle Onlineshopping – wie kann besser vor den Risiken gewarnt werden?

Der heutige Black Friday steht vollends im Zeichen von Schnäppchen, Schnäppchen, Schnäppchen! Dabei locken nahezu alle Online-Händler und Zahlungsdienstleister mit vermeintlich attraktiven Bezahle-Später-Modellen. Für viele Menschen jedoch sind derartige Zahlungs-Optionen der erste Schritt in die Schuldenfalle...

Boom des Online-Handels

Der Trend, Waren und Dienstleistungen im Netz zu bestellen, ist in Deutschland weit verbreitet: 81% der 16- bis 74-Jährigen haben schon einmal im Internet bestellt. Viele von uns ziehen es mittlerweile vor, ihre Lieblingsprodukte lieber gemütlich und in Ruhe vom Sofa aus zu bestellen anstatt sich in den Fachhandel in der Innenstadt zu begeben. Besonders stark nachgefragt werden im Online-Handel Kleidung, Schuhe, Accessoires und Sportartikel. Aber auch Filme, Musik oder Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs werden inzwischen fast primär online bestellt. Besonders verlockend: Ein Gros der Anbieter bietet inzwischen "Buy now, pay later"-Modelle an....

Kaufe jetzt, zahle später - Klarna sei Dank

Gerade am heutigen Black Friday ist seitens des Online-Handels wieder mit neuen Rekordgewinnen zu rechnen. Doch nicht nur Händler, sondern vor allem Zahlungsdienstleister wie Klarna oder PayPal blicken dem heutigen Tag mit hoher Vorfreude entgegen, da diese mit vermeintlich lukrativen Bezahlmodellen locken. Gekauft wird heute, bezahlt wird zu einem späteren Zeitpunkt; oder im allerschlimmsten Falle nie. Insbesondere junge Menschen oder Menschen aus einkommensschwachen Haushalten greifen beim Online-Shopping immer häufiger auf Klarna oder PayPal zurück und tappen hierdurch in eine für sie kaum noch zu bewältigende Schuldenfalle.

Wenn der Onlinekauf zur Schuldenfalle wird..

Die TikTokerin namens Leari Cheri hat ihre Verschuldung jüngst öffentlich gemacht, um anhand ihres Beispiels andere / jüngere Menschen für die Themen Online-Shopping und Schulden zu sensibilisieren. Nachdem die ersten Mahnungen bei ihr eingetroffen sind und diese sich von Woche zu Woche vermehrt haben, wurden die Schreiben schlichtweg nicht mehr geöffnet und weggeworfen. Angesichts der Zahlungsaufschübe verlieren viele Online-Käufer sukzessive den Überblick über ihre Einkäufe, Fristen sowie die angehäuften Schulden. Helfen kann hier oftmals nur noch die Schuldnerberatung.

Schuldnerberater Matthias Klusmann sieht vor allem Bezahldienstleister wie Klarna als Riesenproblem: Jeder einzelne Kauf wird bei Verzug einzeln abgemahnt und einzeln zum Inkasso gebeten. Zusätzlich fallen immens hohe Verzugszinsen an, die sich summiert mit anderen offenen Rechnungen und Käufen für manche Käufer zu einem finanziellen Fiasko entwickeln.

Die Verbindlichkeiten, die überschuldete Personen bei Gläubigern des Online- und Versandhandels hatten, beliefen sich auf durchschnittlich 587 Euro. Das entsprach allerdings nur knapp zwei Prozent der gesamten durchschnittlichen Verbindlichkeiten aller überschuldeten Personen in Höhe von 31.087 Euro. 2016 hatte die Schuldenlast im Schnitt noch 510 Euro betragen.

Besonders oft seien es Frauen, jüngere Menschen zwischen 20 und 24 oder Menschen aus finanzschwachen Haushalten, die den Versuchungen des Online-Kaufs erliegen und letztendlich die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen müssten.

Unsere Fragen an Euch:

Wie können junge und einkommensschwache Menschen besser vor derartigen Schulden bewahrt werden? Welche Schutz- und Aufklärungsmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Politik, Schule und Elternhaus? Habt Ihr beim Online-Kauf auch schon einmal den Überblick verloren? Und inwiefern beeinflussen soziale Medien das Konsumverhalten und tragen zur Entstehung von Schulden bei?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/schulden-black-friday-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/schulden-onlinehandel-shopping-101.html

Kredit, Kleidung, Finanzen, Rechnung, Online-Shop, Schulden, Schuldenfrei, Politik, Jugendliche, Sucht, Shopping, Bestellung, Inkasso, Online-Shopping, PayPal, Rabatt, Schulbildung, Suchtverhalten, Zinsen, Inkassogebühren, Kaufverhalten, Schuldenfalle, Black Friday, Finanzen und Geld, Klarna, Mahngebühren, Schuldenkrise, Meinung des Tages
Wie handhabt die GEZ WG´s und Leute die ein und ausziehen?

Hallo!

Ich bin vor zweieinhalb Jahren in eine 4er WG gezogen und dann ein halbes Jahr später einen Stockwerk tiefer im selben Haus in eine neue 4er WG. Hatte mir über die GEZ-Gebühren in der zweiten WG keine Gedanken gemacht weil ich davon aufgegangen bin, dass sie so wie in der WG oben drüber bereits gezahlt wird und in den gesamten Kosten mit drinne ist. So hand habt man das ja eigentlich in WG´s, dass man den Preis durch vier teilt und jeder dann etwas mehr überweist als die eigentliche Miete usw. In der WG in der ich nur ein halbes Jahr gewohnt hatte, haben wir GEZ gemeinsam gezahlt, das weiß ich noch. Jetzt bekomme ich aber Rechnungen und Mahnungen über die letzten zweieinhalb Jahre mit über 500 Euro. Das Problem ist nicht nur, dass in der zweiten WG wohl nie jemand gezahlt hat und alle die GEZ ignorierten, sondern auch, dass innerhalb dieser zwei Jahre sechs Leute ein und wieder ausgezogen sind. Diese Personen sind ja eigentlich mit verantwortlich für die zu zahlenden Gebühren, jedoch soll ich jetzt als einziger für den Betrag auf kommen.

Weiß jemand hier, wie die GEZ solche Fälle aus Wohngemeinschaften behandelt? Oder wie ich mich dagegen wehren kann den vollen Betrag alleine zu zahlen? Ich bezweifele nämlich, dass ich der einzige Bewohner dieser WG bin den sie angeschrieben haben und von dem sie diese hohe Summe fordern. Man beachte hier auch, dass die GEZ das erste halbe Jahr meiner WG Erfahrung nicht mit einberechnet hat und das obwohl bezahlt wurde!

Kann man sich dies bezüglich rechtlich Beraten oder gar Vertreten lassen kostenlos, oder mit einer Art Übernahme der Kosten?

Danke schon mal im Voraus!

GEZ, WG, Mahngebühren
PayPal - imsense Inkassokosten ohne Zahlungserinnerung / Mahnung?

Hallo zusammen,

am 01.03.2018 hatte ich eine Überweisung mittels PayPal von 40,00€ überwiesen.
Da meine Bankverbindung jedoch noch nicht freigeschalten wurde (ich habe es vergessen zu authentifizieren) konnte der Betrag nicht abgebucht werden.
Einen guten Monat später, erhielt ich von einem Inkasseunternehmen (INFOSCORE) i.a von Paypal eine E-Mail sowie einen Brief über eine Forderung von knapp 90,00€ (Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV).
Zustande gekommen durch Rechtsanwaltkosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz über 36,00€, sowie Mahnkosten, Verzugszinsen zzg. Auslagen von 13,00€.
Zuvor hatte ich jedoch keinerlei Zahlungserinnerung oder Auffordung / Mahnung seitens Paypal erhalten. Weder schriflich noch mündlich. Post wurde sowie das Mailpostfach ink. Spam durchgeschaut.
Nachdem ich mein Paypal-Konto ausgeglichen habe Frage ich mich ob ich gegen die Wucher-Gebühren vorgehen kann?
1. Ich würde zuerst einen Brief schreiben, indem ich vom Informations- und Darlegungspflicht gebraucht mache (§ 11 RDG), da keine Erinnerung / Mahnung seitens Paypal zuvor stattgefunden hatt.
2. Wenn die Mail / Post aus einem Grund doch untergegangen / nicht angekommen sein sollte, erscheinen mir die Mahngebühren dennoch sehr hoch. Kann ich in diesem Falle gegen diesen Wucher vorgehen?
Kann mir hierzu jemand einen Tipp / Rat geben? :)

Besten Dank!!!!
Karl-Max

Rechnung, Recht, Forderung, infoscore, Inkasso, Mahnung, PayPal, Mahngebühren, Wirtschaft und Finanzen
Rundfunkgebühren und Säumniszuschläge?

Teil 1:

Moin moin!

Ich habe aus gegebenem Anlass eine Frage zu den Rundfunkgebühren.

Und zwar bin ich im August letzten Jahres als Untermieter in eine WG eingezogen und hatte auch promt ein Schreiben der Leute vom Rundfunk im Kasten. Ich habe das Ding nie wirklich gelesen, da ich angenommen habe es muss ja bereits ein Beitrag gezahlt werden und der ist sicher in meiner Miete mit eingerechnet. Keine Frage, mein Fehler.

Seit April wohne ich als Hauptmieter in einer neuen Wohnung und ich habe mich schon gefragt, wann meine Aufforderung kommt.

Vor einem Monat habe ich dann mal wieder Post bekommen, weggetan, vergessen, vor ein paar Tagen gefunden, aufgemacht und die Rechnung beglichen.

Ich war etwas geschockt, da man von mir Geld für den gesamten Zeitraum meines ersten Umzuges haben wollte, plus 8 € Säumniszuschlag.

Ich habe dann gestern dort angerufen und gefragt, wieso ich für diesen Zeitraum bis zum April etwas bezahlen soll. Er hat mir das dann auch erklärt, ich bin etwas aufgebracht, weil die ja ihre Arbeit genauso wenig gemacht haben wie ich. In meiner alten WG wurde einfach niemals ein Rundfunkbeitrag erhoben und ich sitze allein auf den Kosten, ja wie gesagt meine Schuld. Aber es handelt sich ja hier im einen Pflichtbeitrag. Der könnte ja vielleicht geringer ausfallen, wenn jeder auch gleichermaßen zur Kasse gebeten wird. Erster Punkt.

Teil 2 als Kommentar. Platzmangel.

Recht, Rundfunk, Mahngebühren, Rundfunkbeitrag
Vodafone, Kosten für Mahnung trotz Zahlung innerhalb von 5 Tagen?

Hallo Leute, ich hab zwar über das Thema schon einiges gelesen, jedoch bin ich noch nicht ganz sicher ob es nun rechtens ist oder noch. Zum 21.01. Sollte mein rechnungsbetrag von 24,99 von Vodafone eingezogen werden. Wurde leider von der Bank zurück gewiesen, da der Teil des kontos zu wenig Deckung aufwies. Am Freitag, den 24.01. Bekam ich diese Nachricht von Vodafone... "Lieber Vodafone-Kunde, bitte zahlen sie Ihre Rechnung, da es beim Einzug des Betrages Probleme gab. Weitere Infos unter + 49 172 12443, Ihr Vodafone-Team" Nach einigen Recherchen im Internet fand ich die richtigen Kontodaten und überwies am 27.01. Vormittag den rechnungsbetrag.... Also müsste das Geld am 28.01 bei Vodafone angekommen sein.

Nun, auf der Rechnung für Februar wurden mir folgende Kosten in Rechnung gestellt: Rücklastschrift inkl bankgebühr : 9,50Euro Mahngebühren: 6,50Euro

Und hier kommt meine eigentliche Frage. Wofür soll ich 6,50 Euro Mahngebühren bezahlen. Ich hab nie Post, eine "mahn-sms" oder ähnliches bekommen... Den oberen Posten versteh ich, meine schuld, aber der Rest? Ich hab in der Schule mal gelernt das eine erste Mahnung niemals Kosten darf, stimmt das? Bzw. Kommt ja die erste Mahnung erst nach einer zahlungserinnerung. Und wie geschildert hab ich innerhalb von 4 Tagen nach der Erinnerung den rechnungsbetrag gezahlt....

Könnt ihr mir erklären ob und warum es rechtens oder nicht ist?

Rechnung, Mahnung, Vodafone, Mahngebühren
Mahngebühren wenn Rechnung nur an Windschutzscheibe?

Folgender Fall:

Person A hat für einen P & R Parkplatz der Stadtwerke S eine gültige Fahrzeuggebundene Dauerparkkarte mit dem es den Parkplatz seit mehreren Jahren benutzt. Nun verrutscht eines Tages die Parkkarte so stark, dass Kontrolleur B den Zeitraum und das Nummernschild nicht lesen kann. Daraufhin bring Kontrolleur B einen Strafzettel "Verstoß gegen die Einstellbedingungen" in Höhe von 30 € am Fahrzeug an. Durch einen ungeklärten Umstand z.B. eine dritte Person wird der Strafzettel vor Eintreffen von Person A vom Fahrzeug entfernt, so dass Person A nicht erfährt, dass die Strafe verhängt wurde.

Zwei Monate später erhält Person A von den Stadtwerken S eine Mahnung in Höhe von 38,10 € (5,10 € Halterfeststellung + 3 € Mahngebühren). Person A wenden sich an die Stadtwerke S mit dem Hinweis niemals eine Rechnung erhalten zu haben und die Mahnung als ungerechtfertigt anzusehen. Ausserdem weist er nach für den damaligen Tag einen gültige Parkkarte besessen zu haben. Die Stadtwerke S meinen, dass der am Auto hinterlassene Zettel die Rechnung darstellte und die dort angegebene Frist für das nachreichen der Parkkarte bereits verstrichen ist.

Nun meine Frage:

Reicht das Anbringen am Auto wirklich als Rechnungsstellung? Muss nicht erst mal eine Mahngebührfreie Zahlungserinnerung mit Hinweis, dass die Parkkarte nachgereicht werden kann, bei Person A eingehen oder sind die Stadtwerke S voll im Recht.

MfG MasterChristian

Recht, Mahnung, parken, Rechtsfrage, Strafzettel, Mahngebühren
in welcher Höhe muss ich Mahngebühren zahlen?

Hallo,

vor kurzem ist eine Lastschrift an meinen Stromanbieter zurück gelaufen (mangels Deckung). Daraufhin bekam ich eine Mahnung mit etlichen Gebühren (Rückläufergebühren der Bank 4,-- Euro, Bearbeitungsgebühren für den Rückläufer des Stromanbieters 5,-- Euro, und 7,50 Euro Mahngebühren und natürlich der Abschlag wurde angemahnt. Ich habe daraufhin sofort den Abschlag und die Rückläufergebühren der Bank bezahlt. Die Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren des Stromanbieters erschienen mir zu hoch und unberechtigt, weil gleich mit der ersten Mahnung nach einer Woche erhoben.

Daraufhin bekam ich kurz darauf eine Weitere Mahnung, über nicht gezahlten Abschlag. Denn der Stromanbieter hatte meine Zahlung voll auf deren Gebühren angerechnet und nicht auf den Abschlag. Wieder mit einer weiteren Mahngebühr von 7,50 Euro. Die hab ich ignoriert, woraufhin der nächste Abschlag, den ich pünktlich bezahlt habe, wiederum um die angefallenen Mahrngebühren gekürzt wurde. Natürlich bekam ich eine weitere Mahrnung über angeblich nicht bezahlten Stromababschlag mit weiteren Mahngebühren in Höhe von 7,50.

Jetzt ist meine Frage, wenn das so weiter geht, bin ich ja bald einen ganzen Abschlag im Verzug und dann wird mir der Strom abgedreht ? Dürfen die das ?

Und die nächste Frage: In welcher Höhe muss ich Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren wegen eines Rückläufers ankzeptieren ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

Recht, Mahngebühren
Krankenkasse Säumnisgebühren zu hoch?

Guten Tag,

ich habe ein Problemchen mit meiner Krankenkasse. Ich war arbeitslos aber das Arbeitslosengeld 2 nicht beantragt. Dadurch hat weder Jobcenter noch ich die Krankenversicherung gekümmert. Dadurch hat die Krankenkasse mir eine Rechnung 1.100,00 Euro gesendet (Pflichtbeiträge). Ich habe der Krankenkasse schon damals mitgeteilt, dass ich Arbeitslos bin und für Arbeitslosengeld 2 beantragt habe. Auch wenn ich schon mitgeteilt habe, dass ich kein Geld oder Vermögen habe, dies zu bezahlen kann, hat die Krankenkasse mir jeden Monat eine Zahlungserinnerung mit Mahngebühren und Säumniszuschläge gesendet.

Mittlerweile sind die Mahngebühren und Säumniszuschläge sind 700,00 Euro und es ist ca. 70% der Hauptschuld (1.100,00 Euro).

Die Krankenkasse sagt mir jetzt, ich hätte die Ratenzahlung vorschlagen können. Ich wusste aber diese Möglichkeit nicht. Die Krankenkasse hat auch dies nicht vorgeschlagen, auch die wussten, dass ich mitgeteilt habe, dass ich kein Geld oder Vermögen habe und ich Arbeitslosengeld 2 Empfänger bin.

Ich bin bereit, die Hauptschul 1.100,00 Euro zu zahlen aber +700,00 Euro wegen der Säumnisgebühren und Mahngebühren finde ich absurd hoch. Wie gesagt, es ist ca. 70% des Hauptbeitrages...

Die Krankenkasse hat mich nie informiert oder beraten, dass es eine Ratenzahlung möglich wäre... Die wussten aber schon, dass ich Arbeitslosengeld 2 Empfänger bin und kein Vermögen habe...

Wäre es irgendwie möglich, diese Säumnisgebühren löschen zu lassen? Oder irgendeine Verhandlung mit der Krankenkasse möglich?

LG

Recht, Krankenversicherung, Krankenkasse, Mahngebühren, Beitragsschulden, Wirtschaft und Finanzen
Rücklastschrift wurde nicht bei Paypal angezeigt nun Inkassoverfahren von Sky?

Guten Tag,

 

Ich werde mich jetzt in einem Text zusammen fassen. Laut einer Auftragsgeberin die das Inkassobüro kontaktiert hat scheint eine Zahlung per Paypal nicht funktioniert zu haben sowie das anzeigen der Rück Lastschrift, obwohl bereits ein Zahlungsverzug von Sky-Ticket abgebucht wurde, das war die letzte Zahlung den mein Sky Ticket Account wurde deswegen schon deaktiviert. Für das angebliche Technische Problem welches von der Auftragsgeberin genannt wurde, gibt es weder Beweise noch habe ich im Internet von solch ein Technisches Problem gelesen. Ich werde mich heute mit meinem Paypal im Verbindung setzen, diese werden für mich klären was anscheinend an dem fehlen der Rück Lastschrift dran ist, den ein Fehler sollte zu mindestens in deren System angezeigt sein. Wie gesagt, wieso wird zuerst ein Zahlungsverzug von Paypal angezeigt aber nicht die Rück Lastschrift. Für solch einen System Fehler hätte ich schon früher von Sky oder Paypal kontaktiert werden müssen, was aber nicht passiert ist und es ist absurd das ich jetzt wohl für diesen Schaden aufkommen muss (54,02 Euro + 50 Euro Monatlich weil ich zuspät geantwortet habe!), das müsste Sky mit Paypal abklären nicht mit mir. Wenn sich Sky nicht richtig autorisieren konnte bei Paypal, bin ich nicht für diese Schäden verantwortlich. Zudem hatte ich Mahnung vorher bekommen aber erst ab der 3 Mahhung ohne eine 1 oder 2 Mahnung je bekommen zu haben (nicht mal per E-Mail)

Was soll ich tun, ist euch so ein Fehler bekannt das Rücklastschriften nicht angezeigt werden oder werde ich hier vom Inkasso Büro dick verarscht ?

Inkasso, Mahngebühren
Ist die vorgehensweise von Paypal und KSP Kanzlei Dr. Seegersrechtens?

Guten Tag,

habe Ende Dezember bei ebay eine o2-Prepaid-Karte im Wert von 20 € (Falscheinkauf) für 19,51 € versteigert. Nachdem ich von Paypal die Nachricht erhielt, der Betrag ist eingegangen und der Betrag von 18,79 (abz. ebay-Gebühren) auf meinem Konto gutgeschrieben war, habe ich die Aufladenummer per Mail dem Käufer mitgeteilt.

Einen Tag später erhielt ich die Mitteilung von ebay, dass es sich beim Käufer um ein Verdächtigter Käufer handelt und ich die Transaktion stoppen sollte. Einen Tag zu spät für mich. Mittlerweile wei ich, dass der PayPal-Verkäuferschutz nur für materielle Artikel gilt und außerdem muss der Artikel mit der Post verschickt werden können. Von wegen sicheres PayPal, mein Geld war futsch, die Aufladenummer weg, ich hatte also gelitten. Von Paypal erhielt ich die Nachricht, mein Konto sei nun im Minus.

Erst am 14.02. bekam ich dann eine Mail von PayPal:

"Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt."

die gleiche Mail erhielt ich eine Woche später, am 21.02. nochmals.

Kein Hinweis, dass mir ein Nachteil entsteht oder Gebühren anfallen könnten. Ich habe mir daher keinen Kopf gemacht und dachte mein Minus-Konto wird beim nächsten Verkauf ausgeglichen.

Wieder eine Woche später, am 28.02., erhielt ich eine Mail von der Kanzlei Dr. Seegers mit folgendem Inhalt:

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. vertreten.

Diese hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von EUR 18,79 schulden und sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Forderung aus Ihrem oben genannten PayPal-Konto. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 83,86 sofort, spätestens bis 05.03.2012 Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung EUR 18,79 Verzugszinsen EUR 0,07 vorgerichtl. Kosten EUR 20,00 Gebühr * in Höhe von EUR 37,50 Auslagenpauschale EUR 7,50 -------------------- Gesamtbetrag EUR 83,86 Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Ist dies rechtens???

Was denkt sich eigentlich Paypal dabei, so mit einem lanjgährigen Kunden umzugehen und ebay (seit 2003 Mitglied), die machen sich doch nur Ihren Namen kaputt.

Danke im voraus

Martin

PayPal, Mahngebühren, Verzug
Mahnung trotz Gutschrift?

Hallo zusammen,

am 03.07.2021 habe ich bei xxxlutz Geschirr bestellt.

Am 06.07.2021 habe ich eine Rechnung erhalten. Am 29.07.2021 habe ich eine Zahlungserinnerung von einem Inkassounternehmen erhalten. Da ich aber noch keine Leistung auf Rechnung erhalten habe, habe ich am 03.08.2021 einen Widerspruch eingelegt. Daraufhin habe ich am 07.08.2021 eine Gutschrift und am 11.08.2021 eine neue Rechnung erhalten. Am 17.08.2021 kam das zweite Paket der Bestellung vollständig an.

Am 19.08.2021 habe ich eine Mahnung mit Mahngebühren erhalten, obwohl die erste Rechnung durch die Gutschrift aufgelöst wurde. Wenn ja nur die zweite Rechnung gilt, sollte auf diese nicht erst wieder eine Zahlungserinnerung folgen? Sie haben mir wieder vor der Leistung eine Rechnung geschickt, obwohl ich auf Rechnung bestellt habe, was ja bedeutet, dass ich erst bezahle, wenn alles da ist. Also kann man doch erst eine Rechnungsbegleichung ab Erhalt der Ware erwarten und eine Zahlungserinnerung ab Erhalt der Lieferung schicken? Und nicht sofort eine Mahnung mit Mahngebühren bezüglich der ersten Rechnung, die ich wegen nicht erbrachter Leistung nicht gezahlt habe?

Ich überlege, die Pakete aufgrund mangelnder Qualität zurückzuschicken. Ab dem 17.08.2021 steht mir das 30 Tage zu.

Ich bitte um Aufklärung und Handlungsmöglichkeiten! :)

Vielen lieben Dank und liebe Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Inkasso, Mahnung, Rechtslage, gutschrift, Mahngebühren, XXXLutz, Zahlungserinnerung, Wirtschaft und Finanzen