Mahngebühren wenn Rechnung nur an Windschutzscheibe?

Folgender Fall:

Person A hat für einen P & R Parkplatz der Stadtwerke S eine gültige Fahrzeuggebundene Dauerparkkarte mit dem es den Parkplatz seit mehreren Jahren benutzt. Nun verrutscht eines Tages die Parkkarte so stark, dass Kontrolleur B den Zeitraum und das Nummernschild nicht lesen kann. Daraufhin bring Kontrolleur B einen Strafzettel "Verstoß gegen die Einstellbedingungen" in Höhe von 30 € am Fahrzeug an. Durch einen ungeklärten Umstand z.B. eine dritte Person wird der Strafzettel vor Eintreffen von Person A vom Fahrzeug entfernt, so dass Person A nicht erfährt, dass die Strafe verhängt wurde.

Zwei Monate später erhält Person A von den Stadtwerken S eine Mahnung in Höhe von 38,10 € (5,10 € Halterfeststellung + 3 € Mahngebühren). Person A wenden sich an die Stadtwerke S mit dem Hinweis niemals eine Rechnung erhalten zu haben und die Mahnung als ungerechtfertigt anzusehen. Ausserdem weist er nach für den damaligen Tag einen gültige Parkkarte besessen zu haben. Die Stadtwerke S meinen, dass der am Auto hinterlassene Zettel die Rechnung darstellte und die dort angegebene Frist für das nachreichen der Parkkarte bereits verstrichen ist.

Nun meine Frage:

Reicht das Anbringen am Auto wirklich als Rechnungsstellung? Muss nicht erst mal eine Mahngebührfreie Zahlungserinnerung mit Hinweis, dass die Parkkarte nachgereicht werden kann, bei Person A eingehen oder sind die Stadtwerke S voll im Recht.

MfG MasterChristian

Recht, Mahnung, parken, Rechtsfrage, Strafzettel, Mahngebühren
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