Guten Tag,

habe Ende Dezember bei ebay eine o2-Prepaid-Karte im Wert von 20 € (Falscheinkauf) für 19,51 € versteigert. Nachdem ich von Paypal die Nachricht erhielt, der Betrag ist eingegangen und der Betrag von 18,79 (abz. ebay-Gebühren) auf meinem Konto gutgeschrieben war, habe ich die Aufladenummer per Mail dem Käufer mitgeteilt.

Einen Tag später erhielt ich die Mitteilung von ebay, dass es sich beim Käufer um ein Verdächtigter Käufer handelt und ich die Transaktion stoppen sollte. Einen Tag zu spät für mich. Mittlerweile wei ich, dass der PayPal-Verkäuferschutz nur für materielle Artikel gilt und außerdem muss der Artikel mit der Post verschickt werden können. Von wegen sicheres PayPal, mein Geld war futsch, die Aufladenummer weg, ich hatte also gelitten. Von Paypal erhielt ich die Nachricht, mein Konto sei nun im Minus.

Erst am 14.02. bekam ich dann eine Mail von PayPal:

"Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt."

die gleiche Mail erhielt ich eine Woche später, am 21.02. nochmals.

Kein Hinweis, dass mir ein Nachteil entsteht oder Gebühren anfallen könnten. Ich habe mir daher keinen Kopf gemacht und dachte mein Minus-Konto wird beim nächsten Verkauf ausgeglichen.

Wieder eine Woche später, am 28.02., erhielt ich eine Mail von der Kanzlei Dr. Seegers mit folgendem Inhalt:

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. vertreten.

Diese hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von EUR 18,79 schulden und sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Forderung aus Ihrem oben genannten PayPal-Konto. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 83,86 sofort, spätestens bis 05.03.2012 Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung EUR 18,79 Verzugszinsen EUR 0,07 vorgerichtl. Kosten EUR 20,00 Gebühr * in Höhe von EUR 37,50 Auslagenpauschale EUR 7,50 -------------------- Gesamtbetrag EUR 83,86 Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Ist dies rechtens???

Was denkt sich eigentlich Paypal dabei, so mit einem lanjgährigen Kunden umzugehen und ebay (seit 2003 Mitglied), die machen sich doch nur Ihren Namen kaputt.

Danke im voraus

Martin