Forderung von 3 x 4€ Mahngebühren,obwohl ich keine Mahnung erhalten habe?

1 Antwort

Mahngebühren sind Aufwandsentschädigungen, sie dürfen pauschl berechnet werden sobald Aufwand geleistet wurde. Sie werden mit der ersten Mahnung fällig sofern der Schuldner sich in Verzug befindet. In Verzug ist man nach verstreichen des Zahlungsziels.

Dabei bedeutet:
sofort oder unverzüglich = innerhalb 3 Tagen
ohne angegebenes Zahlungszielt = 30 Tage
Oder eben das Zahlungsziel das angegeben wurde, mindestens jedoch 3 Tage.

Darüber hinaus dürfen Verzugszinsen ab dem Tag berechnet werden, ab dem der Schuldner sich in Verzug befindet. Der Verzugszins darf 5% über dem Basiszins (zzt. -0,88%) nicht überschreiten, aktuell also 4,12%.