Muss ich Mahngebühren ohne Mahnung zahlen?
Als mein Bett geliefert wurde habe ich per Lastschriftverfahren den Restbetrag beglichen. Allerdings wurde das Geld nicht abgebucht aufgrund einer anderen unterwarteten Lastschrift. Als mir dies aufgefallen ist, habe ich sofort mehrfach versucht das Unternehmen zu kontaktieren, aber dort wurde mir nur gesagt, alles sei beglichen und ich müsse mich um nichts kümmern. Jetzt kam aber eine Woche später ohne Mahnung oder erneute Zahlungssaufforderung eine Lastschrift von einem Inkassounternehmen. Wie rechtens sind diese Mahngebühren? Ich weiß, dass man grundlegend Mahngebühren zahlen muss beim Lastschriftverfahren, aber ich habe ja versucht die Sache aufzuklären und jetzt kommt aus dem Nichts eine erneute Lastschrift + Mahngebühren? (Habe extra das Telefonat mit dem Kundenservice aufgenommen)
2 Antworten
Wie rechtens sind diese Mahngebühren?
Das kann niemand beantworten, wenn man diese nicht Posten für Posten nennt, inkl. welches Inkasso fordert.
Weiterhin sind das keine "Mahn"-Gebühren mehr, sondern wenn dann Inkassogebühren.
Ich weiß, dass man grundlegend Mahngebühren zahlen muss beim Lastschriftverfahren
Mahngebühren haben rein gar nichts mit dem Lastschriftverfahren zu tun.
Habe extra das Telefonat mit dem Kundenservice aufgenommen
Kannst du das beweisen inkl. was gesagt wurde?
Nein. Daher hat dieses Gespräch auch nie stattgefunden. Nur Bares ist Rares sagt man. Bei solchen Dingen: Nur schriftliches ist Bares.
Und ja ich hätte den Beweis gehabt,
Du hast also ausdrücklich bei deinem Telefonat darauf hingewiesen, dass du dieses Gespräch aufzeichnest und ob es für den Gegenüber in Ordnung sei und dieser seine deutliche Einwilligung erteilt hat?
aber wäre unnötig gewesen, da wohl notiert wurde, dass ich wegen der Zahlung angerufen habe.
Spätestens vor Gericht hätte man gesagt "davon wissen wir nichts". Das ist der Regelfall.
Aber gut dass die Sache nun erledigt zu sein scheint.
ja, schließlich haben die mich ja auch aufgenommen und ich habe mein Einverständnis gegeben. Auch wenn es vor Gericht nicht verwertbar gewesen wäre, wozu es bei dieser Kleinigkeit eh nie gekommen wäre, wäre ja wohl eindeutig bewiesen, dass ich versucht habe es aufzuklären. Geht ja nicht um die Aussagen des Mitarbeiters in dem Moment... Aber hatte sich ja zum Glück alles geklärt :) Danke nochmal für die Hilfe!
Die Wahrscheinlichkeit dass ein Inkassofall vor Gericht landet, als Kläger das Inkasso, ist eher verschwindend gering. Es gibt kaum Urteile, die wenigen die es jedoch mal gibt, sind meist zum Nachteil des Inkasso´s.
Beim Aufzeichnen des Gegenüber muss man immer vorsichtig sein, wie bereits erwähnt.
Normalerweise darf niemand Geld von Deinem Konto einziehen, wenn Du kein Mandat dazu erteilt hast. Aber vielleicht hast Du unbewußt einer Forderungsabtretung zugestimmt.
Wie hoch sind denn die "Mahngebühren" = betraglicher Unterscheid zwischen 1. und 2. Lastschrift?
Es war wohl ein Neueinzugsversuch mit Mahngebühren von 12 Euro mit dabei. Aber konnte es klären. Die Buchhaltung bzw beim Kundenservice hat jmd. was falsch eingetragen wohl bei mir und daher die ganze Verwirrung.
Es war wohl ein Neueinzugsversuch mit Mahngebühren von 12 Euro mit dabei.
Das klingt nachvollziehbar. Mit 12 € "Mahngebühren" kommst Du noch günstig weg.
Ich muss gar keine zahlen zum Glück, da die mich ja nicht gelassen haben und deshalb kam es zum Verzug. Danke für die Antwort!
Wenn eine Lastschrift, so, wie von Dir beschrieben, geplatzt ist, dann bist Du dafür auch verantwortlich und mußt für den daraus entstandenen Schaden geradestehen. Es sei denn, daß der Lastschrifteinzug fehlerhaft(erweise) erfolgte.
Da ich jedoch in dieser Sache keine Einzelheiten kenne, und da sich die Sache ja wohl geklärt hat, bin ich raus.
Ja, Gebühren von der Bank verständlich. Aber doch keine 12 Euro für einen fehlgeschlagenen Einzugsversuch seitens des Unternehmens, welches die Lieferzeit um 6 Wochen aufgeschoben hat. Also das wäre ja kein guter Kundenumgang gewesen. Der Fehler hat sich ja zum Glück aufgeklärt :)
Danke, für die Antwort! Ich habe mich wohl vertan, es war kein Inkassounternehmen, sondern nur ein erneuter Einzugsverzug + Mahngebühren. Konnte dies heute aber mit dem Unternehmen klären und darf den Betrag ohne Mahngebühren bezahlen. Und ja ich hätte den Beweis gehabt, aber wäre unnötig gewesen, da wohl notiert wurde, dass ich wegen der Zahlung angerufen habe.
Die ganze Bestellung war sowieso ein komplettes Fiasko.