in welcher Höhe muss ich Mahngebühren zahlen?

Hallo,

vor kurzem ist eine Lastschrift an meinen Stromanbieter zurück gelaufen (mangels Deckung). Daraufhin bekam ich eine Mahnung mit etlichen Gebühren (Rückläufergebühren der Bank 4,-- Euro, Bearbeitungsgebühren für den Rückläufer des Stromanbieters 5,-- Euro, und 7,50 Euro Mahngebühren und natürlich der Abschlag wurde angemahnt. Ich habe daraufhin sofort den Abschlag und die Rückläufergebühren der Bank bezahlt. Die Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren des Stromanbieters erschienen mir zu hoch und unberechtigt, weil gleich mit der ersten Mahnung nach einer Woche erhoben.

Daraufhin bekam ich kurz darauf eine Weitere Mahnung, über nicht gezahlten Abschlag. Denn der Stromanbieter hatte meine Zahlung voll auf deren Gebühren angerechnet und nicht auf den Abschlag. Wieder mit einer weiteren Mahngebühr von 7,50 Euro. Die hab ich ignoriert, woraufhin der nächste Abschlag, den ich pünktlich bezahlt habe, wiederum um die angefallenen Mahrngebühren gekürzt wurde. Natürlich bekam ich eine weitere Mahrnung über angeblich nicht bezahlten Stromababschlag mit weiteren Mahngebühren in Höhe von 7,50.

Jetzt ist meine Frage, wenn das so weiter geht, bin ich ja bald einen ganzen Abschlag im Verzug und dann wird mir der Strom abgedreht ? Dürfen die das ?

Und die nächste Frage: In welcher Höhe muss ich Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren wegen eines Rückläufers ankzeptieren ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

Recht, Mahngebühren
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