Säumniszuschlag und Mahngebühren
Wir haben eine Mahnung über Abfallgebühren bekommen. Diese haben wir ohne die Mahngebühren beglichen. Jetzt kam eine Mahnung mit Ankündigung der Vollstreckung über die angefallenen Mahngebühren in Höhe von 5,00€ plus einem Säumniszuschlag von 6,00€. Ist das rechtens? Mir ist neu, dass man nur auf Mahngebühren einen Säumniszuschlag erheben darf, denn die Sache an sich (Müllgebühren) ist ja schon lang beglichen.
Müllgebühren,
Mahngebühren