Hallo zusammen,
die Frage ist lächerlich ich weiß, aber wir befinden uns nun mal in Deutschland und da ist leider so eine Frage berechtigt. Denn ich bin mir nicht so sicher wie das mit der Rechtslage hierbei aussieht, wenn ich das Fahrrad einfach verschiebe ohne, dass es mein Fahrrad zuparkt.
Ich kann mir echt nicht leisten das auch noch bezahlen zu müssen, seit dem mein letztes Fahrrad geklaut wurde und das danach schon zweimal repariert werden musste. (Ich hoffe ja, dass dies nichts mit dem Nachbarschaftsstreit (s.u.) zu tun hat)
Es kam schon öfter vor, dass mein Fahrrad mit einem anderen zugeparkt wurde und da habe ich das andere Fahrrad immer bei Seite geschoben, denn irgendwie muss ich ja ran kommen und zur Arbeit los, naja. Nachdem bei dem einem Mal dabei eine Speiche rausgesprungen ist, da das Schloss am Rad begestigt war, wurde dies bisher auch nicht nochmal gemacht.
Im Keller wurde mein Fahrrad auch immer umgestellt, falls die Frage aufkommt, warum ich es nicht dort abstelle. Es gibt im Keller keinen einzigen freien Platz mehr und wenn ich es zu nah bei den anderen abstelle, wird es auch immer an einen Ort verschoben, wo es eigentlich nicht stehen darf.
Nun wurde diesmal mein Platz - also mein Kellerfenster - mit dem anderen Fahrrad so zugeparkt, dass ich meins nicht abstellen konnte, ohne es wieder verschieben zu müssen. Ich will meinen Vermieter mit solchen Nichtigkeiten nicht belästigen und es am liebsten selbst klären. Ich werde heute auch ein Foto ausdrucken, und an die Hauswand drankleben, um dem Nachbar zu zeigen, wie man die Fahrräder abstellen kann, sodass beide dort stehen können. Aber ich habe schon die Befürchtung, dass das nicht viel bringen wird.
Deshalb wäre ich für eine paar Ratschläge, wie ich mit der Situation umgehen kann. offen und auch wie da die rechtliche Lage so aussieht.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
Mein Fahrrad (weiß) zugeparkt:
(Das linke Kellerfenster ist meins und nach rechts ist noch genug Platz)