Ich erhielt im Januar 2019 den Grundsteuerbescheid B für unsere Immobilie mit einer Fälligkeit der 1. Quartalszahlung am 15.2.2019. Diese Zahlung habe ich übersehen. Am 27.02.2019 flatterte eine Mahnung ins Haus, die einen Säumniszuschlag von € 1,50 und eine Mahngebühr von € 7,- beinhaltet. Meine Frage: Sind Säumniszuschlag und Mahngebühr überhaupt zulässig? Aus meiner Sicht nein, da es sich um eine erste Mahnung handelt und für eine erste Mahnung keine Säumniszuschläge und Mahngebühren zulässig sind, schon gar nicht in der Höhe. Oder gilt im Verwaltungsrecht anderes?