Wie oft (wie häufig) darf vergeblich per Lastschrift eingezogen werden - vorausgesetzt Lastschriftmandat?

3 Antworten

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Ist ein Einzug nicht möglich, erlischt i.d.R. die Einzugserlaubnis.
Diese muß dann erneut vom Kontoinhaber schriftlich gegeben werden,


fanofpaolo 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 20:25

Vielen Dank für Deine Antwort.

So ist mir das auch geläufig. Soll ich Widerspruch gegen diese Gebühren erheben?

verreisterNutzer  10.07.2020, 08:23
@fanofpaolo

Ja, auf jeden Fall schriftlich mit dem Hinweis der fehlenden Ermächtigung nach dem ersten Versuch.

Wieso hat Dein Berater/Makler denn keinen Plan.

Wenn nicht bezahlt wird, kommt doch die Kündigung. Wo ist die denn gelandet?

Das muss ja eine sehr großzügige Versicherung sein, die so geduldig immer wieder versucht.

Und Post, die bei Dir nicht ankommt, kann dann ja nur aus dem Briefkasten geklaut worden sein. Das ist aber Dein Risiko.

Beiträge sind zudem Bringeschulden, Du hast Dich zu kümmern, dass die bei Fälligkeit Geld bekommen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

fanofpaolo 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 20:28

Ich habe keinen Makler oder Berater, bin bei einer Online - Direktversicherung.

Wenn nicht bezahlt wurde, kommt erstmal eine 2 - Wochenfrist, innerhalb derer man zahlen kann, was ich fristgemäß getan habe.

Nur, wenn man dies nicht tun würde; käme die Kündigung. Die Mahnungen kamen nicht per Post, lediglich eine habe ich erhalten.

Das offenen Beiträge Bringschulden sind, streite ich nicht ab, bezweifle aber dennoch, ob es rechtens ist, 6 Mal zu versuchen, einzuziehen?

Und dafür Gebühren zu erheben, die nicht nötig wären.

schleudermaxe  09.07.2020, 20:33
@fanofpaolo

Dann setze den Oneliner auf den Topf, wenn er Dich so hängen lässt.

Die Gebühren hast Du doch mit denen vereinbart, schaue bitte einfach in die Spielregeln.

fanofpaolo 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 20:47
@schleudermaxe

Ich habe Spielregeln, in denen drin steht, dass einmal Rücklastschriftgebühren und einmal Mahngebühren zulässig sind.

Das macht 8€ Gebühren, die ich einsehe! Nicht aber 45€!!! (15€ Mahngebühren für EINE Mahnung und 30€ Rücklastschriftgebühren für 6 Versuche)

würde einspruch erheben,   es ist nicht normal das man so oft versucht Geld ein zuziehen wann es beim ersten mal nicht geklappt hat

normalerweise fragt mann dann nach was los ist

war bei mir jedenfalls so wo ich mein Konto umgestellt habe

hätte keine Mahngebühren bezahlt gleich Einspruch erhoben

und gefragt was das soll

hatte mal mit meiner Krankenkasse streit dem hab ich meine Meinung gesagt

aber zuerst bitte freundlich anfragen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

fanofpaolo 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 20:29

Natürlich werde ich freundlich Anfragen und nicht ausfällig werden.

Ich hatte nicht verstanden, warum mir 6 Einzugsversuche und 5 Mahnungen berechnet wurden, außerdem habe ich nur eine Mahnung tatsächlich erhalten.

Venus345  10.07.2020, 06:51
@fanofpaolo

sowas darfst du Dir nicht gefallen lassen hätte ich nicht gleich bezahlt

ob du das Geld zurück bekommen kannst???????