Wie oft (wie häufig) darf vergeblich per Lastschrift eingezogen werden - vorausgesetzt Lastschriftmandat?
Guten Morgen,
meine Versicherung hat mir insgesamt 6 Mal versucht, eine Lastschrift vergeblich abzubuchen, da mein Bankkonto (Kontowechsel) nicht gedeckt gewesen ist.
Dafür hat sie mir pro vergeblicher Lastschrift 5€, also insgesamt 30€ berechnet.
In der Zwischenzeit gab es angeblich 5 Mahnungen für insgesamt 15€ (pro Mahnung 3€ Mahngebühr), die Rede von diesen Mahngebühren war in der 1. Mahnung, der einzigen, die ich überhaupt erhalten habe.
Ich habe den Betrag inzwischen ausgeglichen, inklusive dieser Gebühren, da ein SEPA - Mandat vorgelegen hat.
Die Versicherung hat sich das eigens erloschene SEPA - Mandat jetzt wieder selbst erteilt und will wieder bei mir einziehen, obwohl ich nicht darum gebeten habe.
Nun habe ich 2 Fragen:
1. Darf sich die Versicherung das erloschene SEPA - Mandat einfach selbst wieder erteilen oder Bedarf es einer Unterschrift?
2. Kann ich mich gegen einen Teil der Mahn - und Rücklastschriftgebühren im Nachinein wehren oder ist alles rechtens?
Danke.
3 Antworten
Ist ein Einzug nicht möglich, erlischt i.d.R. die Einzugserlaubnis.
Diese muß dann erneut vom Kontoinhaber schriftlich gegeben werden,
Ja, auf jeden Fall schriftlich mit dem Hinweis der fehlenden Ermächtigung nach dem ersten Versuch.
Wieso hat Dein Berater/Makler denn keinen Plan.
Wenn nicht bezahlt wird, kommt doch die Kündigung. Wo ist die denn gelandet?
Das muss ja eine sehr großzügige Versicherung sein, die so geduldig immer wieder versucht.
Und Post, die bei Dir nicht ankommt, kann dann ja nur aus dem Briefkasten geklaut worden sein. Das ist aber Dein Risiko.
Beiträge sind zudem Bringeschulden, Du hast Dich zu kümmern, dass die bei Fälligkeit Geld bekommen!
Ich habe keinen Makler oder Berater, bin bei einer Online - Direktversicherung.
Wenn nicht bezahlt wurde, kommt erstmal eine 2 - Wochenfrist, innerhalb derer man zahlen kann, was ich fristgemäß getan habe.
Nur, wenn man dies nicht tun würde; käme die Kündigung. Die Mahnungen kamen nicht per Post, lediglich eine habe ich erhalten.
Das offenen Beiträge Bringschulden sind, streite ich nicht ab, bezweifle aber dennoch, ob es rechtens ist, 6 Mal zu versuchen, einzuziehen?
Und dafür Gebühren zu erheben, die nicht nötig wären.
Dann setze den Oneliner auf den Topf, wenn er Dich so hängen lässt.
Die Gebühren hast Du doch mit denen vereinbart, schaue bitte einfach in die Spielregeln.
Ich habe Spielregeln, in denen drin steht, dass einmal Rücklastschriftgebühren und einmal Mahngebühren zulässig sind.
Das macht 8€ Gebühren, die ich einsehe! Nicht aber 45€!!! (15€ Mahngebühren für EINE Mahnung und 30€ Rücklastschriftgebühren für 6 Versuche)
Genau das habe ich gemeint, wozu denn noch die Frage, besonders die 2.?
würde einspruch erheben, es ist nicht normal das man so oft versucht Geld ein zuziehen wann es beim ersten mal nicht geklappt hat
normalerweise fragt mann dann nach was los ist
war bei mir jedenfalls so wo ich mein Konto umgestellt habe
hätte keine Mahngebühren bezahlt gleich Einspruch erhoben
und gefragt was das soll
hatte mal mit meiner Krankenkasse streit dem hab ich meine Meinung gesagt
aber zuerst bitte freundlich anfragen
Natürlich werde ich freundlich Anfragen und nicht ausfällig werden.
Ich hatte nicht verstanden, warum mir 6 Einzugsversuche und 5 Mahnungen berechnet wurden, außerdem habe ich nur eine Mahnung tatsächlich erhalten.
sowas darfst du Dir nicht gefallen lassen hätte ich nicht gleich bezahlt
ob du das Geld zurück bekommen kannst???????
Vielen Dank für Deine Antwort.
So ist mir das auch geläufig. Soll ich Widerspruch gegen diese Gebühren erheben?