Guten Abend,

ich habe über die Weihnachtstage vergessen eine Rechnung zu begleichen. 30 Tage später erhielt ich eine freundliche Zahlungserinnerung mit der Aufforderung, die Rechnung innerhalb von 8 Tagen zu begleichen. In meinem Stress vergaß ich auch diese Zahlungserinnerung (ich weiß, dass das nicht passieren sollte). Bis zum 25.01. hätte das Geld beim Empfänger eingehen sollen, erst am 30.01. habe ich frühmorgens eine Onlineüberweisung aufgegeben. Am 31.01. erhielt ich dann eine "Erste Mahnung" mit einer erneuten Zahlungsaufforderung und einer zusätzlichen Mahngebühr von 5 Euro. Allerdings endete dieses Schreiben mit dem Satz "Sollte sich Ihre Überweisung mit unserer Forderung überschnitten haben, erachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos." Heißt das jetzt, dass ich die 5 Euro Mahngebühren nicht mehr begleichen muss, weil ich meine Überweisung bereits getätigt hatte, folglich eine Überschneidung stattfand? Oder muss ich die Mahngebühren so oder so zahlen, weil ich meine Überweisung nicht innerhalb der geforderten 8 Tage getätigt habe?

Danke schon mal im Voraus!