Ich habe bei Otto.de was bestellt und habe es vergessen zu bezahlen Habe dann von Otto auch eine Mahnung bekommen mit Mahngebühren von 10.00euro, was ich fuer eine Frechheit finde! Habe nun alles bezahlt und nun bekomme ich wieder eine Art Kontoauszug von Otto, wo meine Zahlung zu verzeichnen ist, aber mit erneuten Mahngebühren von 10.00 euro! Meine Frage ist nun, muss ich die Mahngebühren noch mal bezahlen umd duerfen die auf rückständige Mahngebühren erneut Mahngebühren erheben? Ich kenne das, wenn rueckstaendige Beitraege sind, duerfen darauf mahngebuehren erhoben werden, aber auf gebuehren erneute gebuehren erheben, darf man nicht!

Vielen dank vorab fuer eure hilfe!