Muss Arbeitgeber Mahngebühren bezahlen?

4 Antworten

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Du kannst Verzugszinsen verlangen, mehr aber auch nicht:

https://www.gehalt.de/arbeit/gehalt/wenn-der-lohn-zu-spaet-kommt-verzugszinsen

Zuerst einmal solltest du aber mit dem Chef sprechen. Bist du vielleicht in Steuerklasse 6 gelandet?


Tichuspieler 
Fragesteller
 29.09.2021, 21:23

Heiho,
danke Dir für Deine Antwort. Ja, klar werde ich mit Chef sprechen, und zwar in aller Ruhe, vernünftig und sachlich. Damit kommt man immer weiter, keiner ärgert sich (auch wenn es natürlich ärgerlich ist) und man ist bereit, Fehler so schnell es geht aus der Welt zu schaffen.

Ja, ich bin mir sicher, dass ich nicht Steuerklasse 6 bin (ich bin in der 1)

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Theoretisch ist es möglich, vom Arbeitgeber solche Gebühren für verspätete Zahlungen oder Rückbuchungen einzufordern, ja. In der Praxis erhöht das aber keineswegs die Jobsicherheit...

Zudem ist der Arbeitgeber mit einer Überweisung heute noch nicht im Verzug. Und das müsste er sein, um so einen Schadenersatzanspruch anmelden zu können. Um in Verzug zu geraten, muss die Zahlung aber erst einmal fällig sein, was sie in dem Moment ist, wo dein Anspruch darauf entsteht - nach dem voll gearbeiteten Monat, also ab dem 1. des Folgemonats. Und dann müsstest du deinen Arbeitgeber erst einmal mahnen mit Fristsetzung. Erst dann gerät er rechtlich in Verzug.

Dass wirklich 500 Euro zu wenig überwiesen wurden und du nicht einfach Brutto und Netto beim Gehalt verwechselt hast oder irgendwas anderes dazu führte, dass die 500 erwarteten Euronen fehlen, darüber bist du dir wirklich absolut sicher? Wenn ja, sprich das morgen einfach an, am besten in Frageform und unter der Prämisse eines Missverständnisses bzw. Verständnisfehlers deinerseits ("Ich bin etwas verwundert über den Überweisungsbetrag, ich dachte, es wäre mehr. Können Sie mir bitte in Ruhe erklären, wie Sie auf die XY Euro gekommen sind und welchen Denkfehler ich dabei hatte?").


Tichuspieler 
Fragesteller
 29.09.2021, 21:19

Hallo HappyMe,

danke für Deine Antwort.
Ja, ich bin mir sicher, dass ich Brutto und Netto nicht verwechsele.
Und natürlich werde ich da mit meinem Chef in Ruhe drüber reden. Mit Ruhe, Höflichkeit und Sachlichkeit kommt man immer weiter als wenn man einen auf Tob, Brüll, Fauch macht.

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Rede erstmal mit deinem Chef den der kann ja auch mal einen Fehler machen !

Wen er aber das länger so macht dein Geld einzubehalten muss er zb 5% auf Ales was er Einfach einbehalten hat

  1. Wen das Wijklich so ist das du Mahngebühren usw bekommst dan kann es auch sein das du deinen Chef dafür haftbar machen kannst! Aber die bekommt man auch nicht so schnell auser Telekom und Internet!

Tichuspieler 
Fragesteller
 29.09.2021, 21:08

Ja, will und werde ich ja auch. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Menschen in der Lohnbuchhaltung das ruckzuck wieder glattbiegen. Ich frage da auch eher aus Neugier, wie das mit Mahnungen ist, die ich bekomme.

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Hast du deine Stunden alle zusammenbekommen? Gabs irgendeine Sonderregelung (bezüglich Corona oder wie auch immer!?)


Tichuspieler 
Fragesteller
 29.09.2021, 21:06

Ja, habe ich. Bin sogar über die 80 Stunden (habe also Gutstunden, die jedoch nicht bezahlt werden, sondern als Freizeit genommen werden müssen).
Nein, keine Sonderregelung wegen Corona.

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sandra1020  29.09.2021, 21:09
@Tichuspieler

Ok. Im Vertrag stand auch nichts von wegen " Einarbeitungszeit" wird geringer entlohnt? Mich wollte damit mal ein Chef linken. Besprochen wurde das nie. Im Vertrag stand es dann.

Besprich es auf jeden Fall mit ihm,vielleicht war es nur ein Irrtum. :)

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