Muss ich ins Gefängnis?

Hallo ich bin eine junge 2 Fach Mama (22jahre alt).

Mir liegt was auf dem Herzen und versuche mich bisschen kurz zu halten..

und zwar ich habe im mai 2019 jemanden kennengelernt er heißt (A)… und wir sind recht schnell zusammen gekommen (seine Vergangenheit kannte ich nicht 100% wusste nur das er damals mit Drogen zu tun hatte aber dies hatte er gesagt hat er sein gelassen, was auch stimmte).

am Anfang der Beziehung war alles super und in Ordnung bis wir zusammen ziehten. Dan ging alles an er hat mich geschlagen nicht mehr alleine raus gelassen und und und.
im Januar 2020 starb meine geliebte Oma.. dort hatten dann in ihrem Haus meine Familie und die Freunde der Söhne meines Onkels geholfen das Haus auszuräumen und zu renovieren dort lernte ich dann (B) kennen.
wir waren erst Freunde und dann hatte ich mich eben in ihn verliebt und habe mich von (A) getrennt.
mich war dann mit (B) zusammen es war der erste Monat alles in Ordnung bis er mich eben desertieren anlügte mich betrogen hatte usw.
hab ihm immer verziehen (ich weis selber schuld)

aber ich bin leider ein Mensch der zu viel betraut und immer das gute in jemanden sieht und einfach Chancen gibt das ist mein größtes Problem.

irgendwann hatte es mir aber gereicht und ich konnte nicht mehr sein Papa ist dann im September 2020 gestorben und er hatte mir die Schuld gegeben (seine Eltern kamen aus Sri Lanka und die Mutter hatte mich nie akzeptiert nicht wegen meinen beiden Kindern sondern weil ich 1 Jahr älter war und Deutsche bin.
sein Papa hatte mich aber gemocht.

dennoch hatten seine Eltern immer Streit auch mit seiner Familie weil er mit mir zusammen war und sie wollten von ihm nichts mehr wissen.

mer hatte mich unter Druck gesetzt mir gesagt das ich sein Leben zerstört habe und er jetzt eben nichts mehr im Leben hat… und er kam mir dann an das ich ihn heiraten müsste.. leider hab ich mich Ziehmlich schlecht gefühlt und Natührlich schuldig und habe es getan ab da fing die Hölle für mich an.. er hat mich geschlagen habe keine Freunde oder Freundinnen haben dürfen durfte nicht einkaufen gehen musste ihm mein Handy geben .. er war nicht arbeiten nur zuhause und ich musste alles für ihn bezahlen…

mich hollte meinen ex Freund (A) dazu und erzählte ihm alles… er blieb da bei mir um mir zu helfen er wollte ihn immer raus werfen aber ich sagte nein.. (aus dem Grund weil ich wusste er hat nichts und er weis nicht wohin er gehen sollte, wie schon gesagt ich bin leider so ein Mensch…)

ich mach noch eine zweite Aussage dazu aber meine Zeichen sind leider voll bitte das andere auch lesen..

weil dies nur die Vorgeschichte ist

Familie, Freundschaft, Bewährung, Freiheitsstrafe, Liebe und Beziehung
mehrere Haftbefehle?

Hallo, habe eine Frage an euch und bitte um Rat.Habe seit 6 Monaten zwei Haftbefehle laufen.Einer davon wegen einer Geldstrafe in Höhe von 400eur und einer wegen 1200eur wegen Schwarzfahren(Erschleichung von Dienstleistungen).Ich war bisher nicht in der Lage diese strafen auszugleichen und habe mich 6 Monate lang versteckt.Es ging mir wirklich dreckig.Jetzt habe ich endlich wieder Arbeit und bekomme demnächst auch mein erstes Gehalt.Alles werde ich nicht auf einmal zahlen können jedoch einen Teil.Jetzt habe ich den Verdacht das noch ein Haftbefehl wegen betruges hinzukommt.Habe 2 Handyverträge auf einen fremden Namen gemacht und die Geräte verkauft um an Geld zu kommen(Rechnungen zu zahlen).Habe diese Straftaten aus verzweiflung und Geldnot getan.Ich bereue jetzt alles natürlich sehr und will einfach nur noch ein sauberes geregeltes Leben führen.Welche Möglichkeiten habe um zu erfahren was noch gegen mich an Ermittlungen läuft ausser zur Polizei zu gehen(nicht möglich wegen Haftbefehl).Stellen werde ich mich nicht weil ich sonst meine Arbeit verliere.Und mit welcher Strafe kann ich rechnen wegen dem Betrug Warenwert 3200eur.Ich bin Türke bin hier geboren und bin nicht vorbestraft.Ich muss wissen wieviele Haftbefehle gegen mich laufen und warum.Wenn ich zu einem Anwalt gehe kann er mich bei der Polizei verpfeiffen? Bitte um Rat...

Betrug, Polizei, Anwalt, Bewährung, Flucht, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Haftbefehl
Akif Pirincci - Haft oder Meinungsfreiheit?

Die Jüngeren hier kennen den Autor Akif Pirincci vermutlich nur als rechten Blogger. In den 90ern schrieb er noch unterhaltsame, harmlose aber nicht dumme, Katzenkrimis.

Heute ist er 64 und sitzt in Bonn auf der Aklagebank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung vor. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den in der Türkei geborenen Pirincci heute zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung.

Pirinnci bleibt trotzdem zunächst auf freiem Fuß. Sein Anwalt ging in Berufung.

Hier die soeben erschienene Meldung des WDR.

Was denkt Ihr?

Fallen Äußerungen wie diese (siehe unten) noch unter die Meinungsfreiheit, oder ist das harte Urteil gerechtfertigt?

In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung.
Volksverhetzung 59%
Meinungsfreiheit 41%
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Lebenslänglich wegen Unterhalt?

Meine Ex Freundin hat mich angezeigt für mehrere Straftaten die ich NICHT begangen habe, einfach um sich zu rächen. Ich habe ein uneheliches Kind mit ihr und dürfte ihm nur 2 Mal kurz sehen seitdem er geboren ist.

Mein Leben ist dadurch zerstört, meine Gesundheit, meine Finanzen, meine Psyche. Alles ist ruiniert.

Sie wollte mich aus dem Leben des Kindes damit vollständig ausschließen, jedoch ist sie jetzt in finanzielle Schwierigkeiten geraten und verlangt Unterhalt von mir.

Ich werde keinen Unterhalt zahlen wenn folgende Bedingungen nicht erfüllt sind:

• gemeinsames Sorgerecht

• Das Kind bekommt nach der Vaterschaftsanerkennung meinen Nachnamen

• regelmäßiger Umgang

Der Kindesmutter sind die ersten zwei Bedingungen unvorstellbar.

Ich ignoriere schon das Beistandschaftsschreiben über den Unterhalt, die Vaterschaft werde ich ohne diese Bedingungen freiwillig nie anerkennen. Eine gerichtliche Vaterschaftsfestellung folgt. Ich werde zum Gerichtstermin nicht erscheinen. Die Polizei wird mich vorführen müssen. Die Vaterschaft wird dann festgestellt, ich werde die Kosten dafür tragen müssen. Die bezahle ich natürlich auch nicht. Und keinen Cent Unterhalt werde ich freiwillig überweisen. Sobald eine Entscheidung über die Pfändung meiner Sachen und meines Lohns getroffen wird, werde ich meinen Job kündigen. Ich gehe nicht mehr arbeiten. Meine Sachen und mein Auto können die nehmen. Die Miete kann ich dann nicht mehr bezahlen. Die Kosten steigen, die Schulden steigen, bis man mich irgendwann verhaftet. Unterhaltsschuldner können laut Gesetz bis zur 3 Jahre Haft kriegen. Ich werde 3 Jahre sitzen, danach werde ich natürlich auch nicht bezahlen. Und bis wann soll das laufen? Soll ich etwa lebenslänglich deswegen sitzen? Oder bis zum 18ten Jahr des Kindes? Soll ich erschossen werden? Ich bin neugierig.

Recht, Unterhalt, Freiheitsstrafe, Unterhaltspflicht
Gerichts Termin , wie soll ich handeln?

Hallo ,

undzwar habe ich vor 2 Jahren s* gebaut ,
ich hatte mir auf eBay einen Roller gekauft kleinen Roller für 50-80kmh und dann is folgendes passiert . Wir sind mit dem Roller auf der Straße gefahren ohne Helm und ohne Versicherungs Kennzeichen und ich war zu der Zeit 15 . Wir sind dann rum gefahren und mein ehemaliger Freund hat auch Videos gemacht wie ich gefahren bin mit ihm hiten drauf . Dann plötzlich is Polizei und entgegen abgebogen wir sind beide vom Roller gefallen weil ich aus Schock zu schnell gebremst habe danach sind wir beide weg gerannt und ich hatte große Verletzungen ich hab mir vieles gebrochen hatte viele Wunden . Schluss endlich sind wir geflüchtet vom Ort und haben alles liegen gelassen , mein Freund wurde erwischt und ich wurde danach verpetzt von ihm und wurde auch erwischt aber erst im Krankenhaus dann sind sie nachträglich zu mir gekommen . Bei der Aussage habe ich vieles erfunden und die Schuld auf mein bei Fahrer geschoben und behauptet er sei gefahren den ich dachte es könnte dann „ Aussage gegen Aussage „ sein .

weis jemand wie ich am besten handeln sollte in diesem Fall ? Soll ich einfach weiter dagegen sprechen oder die Wahrheit sagen und einfach Einsicht zeigen .

weiß jemand welche straffe ich den realistisch dafür bekommen kann ?

!!!! Bitte nur bei Ahnung antworten und nicht ahnungslos etwas los reden !!!!

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Angezeigt wegen Leistungserschleichung durch Schwarzfahren. Was nun?

Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Leistungserschleichung in 3 Fälle durch die SSB . Ich habe jetzt die Möglichkeit die Strafe zuzugeben oder nicht. Ich gebe zu das ich mehrere Monate (CA. 8Monate) Schwarzgefahren bin.

Netto Einkommen muss ich auch angeben. Das wären bei mir ca. 500 da ich Azubi im 1. Lehrjahr bin. Wie wirkt sich das auf alles aus?

Jetzt aber die eigentliche Frage. Soll ich wirklich mit Ja beantworten, oder besser mit Nein? Aber dann welche Begründung...? Da sehen meine Karten glaub eher schlecht aus oder? Und wenn ich Ja Kreuze, mit was muss ich dann rechnen. Ich wäre bereit mit einer Geldstrafe für meine Straftat grade zu stehen. Aber ich will auf keinen Fall vors Gericht oder sogar ins Gefängnis! Wie läuft das ab wenn ich jetzt Mit Ja beantworten und wie wenn ich mit Nein?!

Ich muss auch sagen mir war überhaupt nicht klar das es sowas wie Leistungerschleichung Gibt und das die einen Anzeigen. Ich dachte es ist erledigt wenn man seine 60€ Strafe zahlt. Aber das hilft mir glaub jetzt nicht weiter..? Ich werde auch ganz sicher nie mehr schwarz fahren das war mir jetzt eine Lehre.

Hat da jemand selbst schon Erfahrung gemacht? Bitte ernstgemeinte Antworten die mir auch weiterhelfen und nicht... hättest mal vorher überlegt oder so was das bringt mir nichts das könnt ihr euch sparen. Danke.

Bin froh über jede Hilfreiche Antwort.

Polizei, Rechte, Anzeige, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, Schwarzfahren
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
brauche schnell Rat! (Vorladung wegen Amtsanmaßung)

Hallo liebe Community,

Ich habe (vor) letzte Woche auf Facebook einen Fakeaccount erstellt, und mich bei jemand als Polizist ausgegeben. Dabei wollte ich von dieser Person nur Informationen haben, habe diese aber nicht mit diesem Amt unter Druck gesetzt, Geld verlangt, oder sonst was.

Ich wusste nicht einmal, dass es solch eine Straftat (§132, StGB) überhaupt gibt. naja hinterher ist man immer schlauer -.-

Mein Problem ist jetzt aber ... Ich habe noch nie eine Straftat begangen. Habe also nichts im Führungszeugniss. Nun bekomme ich eine Vorladung als Beschuldigter, wegen Amtsanmaßung. Die Strafe liegt bei 2 Jahren FS oder Geldstrafe. Mich macht diese Situation gerade mehr als nur fertig.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich tatsächlich 2 Jahre Freiheitsstrafe bekomme? und wie schaut es denn aus mit meinem blanken Führungszeignis? bekäme ich da nicht Bewährung oder sowas?

Und wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen?

und noch etwas ... ich stecke momentan in einer Ausbildung, und bin noch in der Probezeit (4 Monate). Wie wirkt sich eine Bewährungsstrafe und damit ein Eintrag in mein Führungszeugnis auf meine Arbeit aus?

Ich bin echt nicht der kriminelle typ. Es war einfach nur Dummheit, und würde sowas echt nicht nochmal tun. Dieser scheiß Brief von der Bundespolizei ist für mich wie ein schlag.

Recht, Gericht, Anhörung, Anzeige, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Strafrecht, Vorladung, amtsanmassung
Meinung des Tages: Köln entkriminalisiert das Schwarzfahren - was denkt Ihr über diese Regelung?

Fürs Schwarzfahren ins Gefängnis? Das ist in vielen Städten Deutschlands weiterhin Praxis. In Köln ist damit jedoch ab sofort Schluss. Ziel sei es, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren und am Ende des Tages auch die Justiz zu entlasten… 

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Bislang war es durchaus möglich, dass Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr zu häufig ohne gültiges Ticket genutzt haben, im schlimmsten Falle dafür auch ins Gefängnis kommen konnten. Deutschlandweit betrifft das jährlich mehrere hunderte Menschen. Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Stadtrat in Köln, für das Schwarzfahren künftig keine Strafanzeige mehr zu erstatten. Das geplante Vorhaben wird nun in die Tat umgesetzt.

In der bisherigen Praxis wurden Personen, die drei mal innerhalb eines Jahres oder vier Mal binnen von zwei Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden sind, angezeigt. Laut Matthias Pesch, dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölner Verkehrsbetriebe, soll damit nun Schluss sein. Die Strafe von 60€ für das Fahren ohne Ticket allerdings bleibt bestehen.

In der Regel betrafen die Gefängnisstrafen Menschen, die angesichts des Schwarzfahrens zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese allerdings nicht bezahlen konnten. Hierbei handelte es sich überwiegend um Wohnungslose, Suchtkranke und arme Menschen. FDP-Ratspolitiker Volker Görzel verwies im Dezember 2023 auf die Diskrepanz zwischen dem Fahren ohne Ticket sowie dem Falschparken in der Stadt: Während Falschparker lediglich mit Knöllchen rechnen mussten, konnten Schwarzfahrer unter Umständen im Gefängnis landen.

Durch den Vorstoß des Kölner Stadtrats bzw. den Verzicht auf Strafanzeigen könne zudem die Justiz entlastet werden. Linken-Politikerin Güldane Tokyürek verwies ferner auf den Umstand, dass durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft keine Zahlungsfähigkeit hergestellt werde. Menschen, die ihre Tickets nicht bezahlen können, sind i.d.R. auch nicht imstande, für die Geldstrafen aufzukommen.

Reaktionen auf die neue Regelung

Vor allem auf Seiten des Verbands Deutscher Verkehrsbetriebe blickt man eher skeptisch auf den Vorstoß aus Köln, da man befürchtet, das Schwarzfahren könne verharmlost werden. Obgleich regelmäßig flächendeckende Kontrollen stattfinden, sind die jährlichen Einbußen von ca. 300 Millionen Euro immens. KVB-Sprecher Pesch befürchtet, dass hinsichtlich der wegfallenden Strafverfolgung "eine negative Signalwirkung" ausgeht, die zu einer höheren "Quote der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis" führen könnte.

In der Folge müssten die Ticketpreise des ÖPNV durch die fehlenden Einnahmen sukzessive erhöht werden, worunter auch all diejenigen leiden, die regelmäßig und pflichtbewusst ihre Tickets bezahlen. Letztendlich müsse aber abgewartet werden, inwieweit sich die neue Regelung tatsächlich auf das Fahrgastverhalten auswirke, so Pesch.

Einer Umfrage von infratest dimap zufolge sprechen sich c.a. 2/3 der Deutschen dafür aus, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Regelung aus Köln?
  • Sollten regelmäßige Schwarzfahrer im Gefängnis landen dürfen?
  • Welche Strafmaßnahmen wären für überzeugte Schwarzfahrer Eurer Meinung nach angebracht?
  • Gibt ein Tarifsystem überhaupt noch Sinn, wenn harte Sanktionen entfallen?
  • Sollte der ÖPNV für Ärmere grundsätzlich kostenlos sein?
  • Würdet Ihr bei solch einer Regel häufiger ohne Ticket fahren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

Ich finde die Regelung aus Köln gut, weil... 49%
Ich finde die Änderung nicht gut, da... 41%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Welche Strafe droht mir (Kinderpornographie)?

Moin. Mir wird folgendes vorgeworfen:

§184 b StBG Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§33 KunstUrhG, Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz

Das 2. ist denke ich mal, weil mir vorgeworfen wird, dass ich Nacktbilder eines Mädchens weiter verschickt haben soll. Darum geht es jetzt aber nicht. Denn ich habe keine Bilder weiter verschickt, somit kann auch nichts bewiesen werden, dass ich sowas getan habe, also wird mir desbezüglich auch nichts passieren.

Mir geht es aber um §184 b

Ich erkläre es kurz: Ich habe einen Junge "aufgefordert", also nicht gezwungen, sondern eher darum gebeten, mir "Nacktbilder" eines 13 jährigen Mädchens zu schicken. Ich weiß, dass sie 13 ist. Die Bilder von ihm wollte ich nur als "Beweis", dass sie ihm die Bilder geschickt hat.

Bitte urteilt nicht, ihr kennt den Hintergrund nicht. Das ist sehr kompliziert zu erklären, und würde auch viel zu lange dauern. Also bitte vermeidet einfach unnötige Kommentare, da ihr den Zusammenhang nicht kennt.

Also erst dachte ich, dass das doch nicht schlimm ist, da so viele Nacktbilder von Jugendlichen heutzutage rum gehen. Aber ich wusste nicht, dass es einen Unterschied macht, ob die Person auf dem Bild 13 ist oder 16. Ich dachte, nicht volljährig ist nicht volljährig. Dass es da eine andere Stufe ab dem Alter 14 gibt, wusste ich nicht. Ich habe mir die Seite (HIER KLICKEN) mal durchgelesen, und bekomme gerade echt Angst. Das Mädchen, von dem ich die Bilder gesehen habe, sieht vom Körper her nicht wie ein typisch 13 jähriges Mädchen aus, sondern älter. Aber das interessiert das Gesetz wohl nicht.

Es handelt sich um 2 Bilder: Ein Mal ein Spiegelbild, in dem der Hintern betont wird, und ein Mal ein Selfie, auf dem sie ihre Brüste zeigt, mit einer Hand aber ihren Nippelbereich verdeckt. Auf keinem der Bilder sieht man ihr Gesicht.

Ich habe das Mädchen gefragt, wieso sie dem Junge solche Bilder geschickt hat, sie meinte, das war ihre Antwort auf ein Penisbild von ihm, damit sie nicht so verklemmt rüber kommt. Aber im Grunde genommen sind das ja Bilder zur "sexuellen Erregung", glaube ich zumindest. Kenne mich mit dem Gesetz nicht so gut aus.

Aber ich mache mir gerade sehr große Sorgen. Am Anfang dachte ich noch, was soll denn passieren, weil ich 2 halbnackte Bilder gesehen habe.

Aber jetzt, nach dem ich die Seite gelesen habe, habe ich das Gefühl, jeder Tag, der vergeht, heißt, ein Tag weniger, bis ich im Gefängnis bin.

Werde ich wegen sowas ins Gefängnis kommen?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

PS: ich bin männlich und 16

Liebe Grüße, Efecan

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Haftstrafe abwenden/umwandeln?

Ich habe da ein recht umfangreiches Problem: Ich wurde zu 3 Jahren Bewährung verurteilt. Auflage waren 60 Sozialstunden. Aus psychischen und gesundheitlichen Gründen konnte ich nicht alles ableisten. Wieviel genau es waren ist vom Gericht aus widersprüchlich. Da heißt es 48+6 und später 52. Der Richter hat anscheinend persönlich was gegen mich. Bei einer weiteren Anhörung hat er mir zu verstehen gegeben, dass er mich nicht mag und hat er mir prophezeit, dass ich auf jeden Fall für 6 Monate in den Knast muss, egal ob ich Sozialstunden nochmal anfangen wollte oder Geldstrafe zahlen würde. Nun habe ich seit einigen ein eigenes Fahrradgeschäft aufgebaut, das auch sehr gut läuft. Wenn ich jetzt in den Knast muss, verliere ich einfach alles! Wohnung, Geschäft, Inventar, Waren. Ich würde alles wofür ich gearbeitet habe komplett verlieren und meine Schulden würden in astronomische Höhe steigen. Außerdem habe ich noch Aufträge von mehreren Kunden, die schon angezahlt wurden. Ich wäre nach einer längeren Haftstrafe komplett ruiniert und hätte absolut keine Aussichten mehr, wieder irgendetwas aufbauen zu können. Ich habe meinen Anwalt beauftragt gegen den Widerruf der Bewährung Beschwerde einzulegen aber das kann dauern. Das Urteil war sogar wegen einer Straftat, die ich so wie mir angeschuldigt ,nicht begangen habe. Was kann ich tun?

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